Pensionäre lassen Rentner alt aussehen

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Die Lücke zwischen Rente und Pension öffnet sich immer weiter – ein Skandal. So langsam dämmert es Rentnern, dass sie die Dummen sind. Sie bekommen im Schnitt tausend Euro weniger pro Monat. Ist das gerecht? Im Vergleich zu Pensionären sehen sie ziemlich alt aus.

So richtig traut sich niemand an das Thema Beamtenpension heran. Dabei sind die Ungleichheiten eklatant, leider zu Ungunsten der Rentner. Der Bund der Steuerzahler prangert die Ungleichheit schon seit mehr als zehn Jahren an. Seitdem ist nichts passiert. Fakt ist, dass bis 2050 eine Kostenlawine von knapp 1,4 Billionen Euro auf die deutschen Steuerzahler zurollt, so der Bund der Steuerzahler. Denn, zu den Bundesbeamten kommen ja noch die Landes- und Kommunalbeamten.

Rentnern und Pensionären – zwei Welten

Am 20. Januar 2017 veröffentlichte „Bild“ einen detaillierten Vergleich zwischen Pension und Rente. Danach bekommt ein Bundesbeamter im Schnitt eine Pension von 2940 Euro, die Durchschnittsrente von Männern im Westen liegt (Stand 2017) bei 1079 Euro im Monat, im Osten bei 1181 Euro. Die Unterschiede sind seitdem noch weiter gewachsen, wie jetzt der „Merkur“ berichtet. Während sich die Bruttorente 2018 für Männer bei rund 1281 Euro und für Frauen bei um die 793 Euro befand, konnten sich Beamte im Jahr 2019 auf Pensionen von bis zu 3600 Euro freuen.

Rentner sehen alt aus

Wie die BILD-Zeitung in Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes berichtet, erhielt ein Bundesbeamter 80 Euro mehr Pension als im letzten Jahr. Im Schnitt ergebe sich damit ein Wert von 3210 Euro. Bundesbeamtinnen bekämen zwar „nur“ um die 2580 Euro, doch auch diese Summe sei im Vergleich zum Vorjahr um 70 Euro gestiegen.

Pensionen:

Pensionäre Durchschnittliche Pension 2019
Bundesbeamter 3.210 Euro
Bundesbeamtin 2.580 Euro
Landesbeamter 3.400 Euro
Landesbeamtin 2.820 Euro
Lehrer 3.620 Euro
Lehrerin 2.890 Euro

Quelle: „Merkur“

Selbst Bundesbeamten-Witwen gehe es laut „Bild“ mit 1870 Euro Witwen-Pension weit besser als Senioren mit einer durchschnittlichen Rente.

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Anfang 2019 gab es laut Statistischem Bundesamt 1.313.300 Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldaten-Versorgungsrecht. Nach den Zahlen der Behörde beliefen sich die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten im Jahr 2018 auf 46,5 Milliarden Euro, für Witwen und Waisen waren es weitere 7,6 Milliarden Euro, insgesamt also 54,2 Milliarden Euro.

 

 

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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Tja viele wissen, ob dieser Ungerechtigkeit – aber den Rentner stört es doch nicht. Keiner wagt echten Protest schon gar nicht gegen den Beamtenbund. Der deutsche Rentner is5 ein zahmer Zeitgenosse.

    Antworten
  • Dagegen wurde schon Beschwerde eingelegt und immer erfolgreich vom Beamtenbund verteidigt.
    Deshalb: Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
    Damit hat das BVerfG die Rentenbeiträge aus den Löhnen der gesetzl. Rentenversicherten zu öffentlichen Mitteln gemacht!
    Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Abgeordnetenbezügen/steuerlicher Alimentation/Ruhestandsgelder. Über Rentenfragen entscheiden ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, daran etwas zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.
    Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872. Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht Nicht beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit! Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft den Frieden sichern.

    Antworten
    • Eugen Dinkel
      13. März 2020 10:54

      Danke Antje für die Schilderung des grundlegenden Problems.
      Ich möchte es einmal ganz einfach ausdrücken:
      Wir brauchen eine Technokraten-Regierung und keine mit Berufs-Politikern.
      Ich habe den Eindruck, dass das vom Großteil des Wahlvolks überhaupt nicht verstanden wird und deshalb werden immer wieder die gleichen Parteien gewählt, die am bestehenden System selbstverständlich nichts ändern wollen, vor allen Dingen nicht an der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen Pensionen und Renten.

      Antworten
  • Demokratie und Rechtsstaat ist mit dem Art. 33 Absatz 5 ohne jegliche Einschränkungen nicht möglich.
    Entweder muss das Berufsbeamtentum abgeschafft werden, oder noch besser, die Gewaltenteilung im GG festgeschrieben werden,
    das heißt, wer sich einmal für das Beamtentum entschieden hat, darf sein Leben lang keine politischen Ämter bekommen,
    egal auf welcher Ebene.  Dazu gab es schon 1948 ein Gutachten von einem Gießener Staatsrechtsprofessor,
    der vor der endgültigen Entscheidung genau auf die Entwicklung hingewiesen hat,
    Prof. Dr. Carl Heyland, „Das Berufsbeamtentum im neuen demokratischen deutschen Staat.“
    Walter de Gruyter & Co, Berlin 1949 (Stand 1.10.1948), eine staatsrechtliche Studie, 156 Seiten.
    Leider ist das nicht elektronisch zu finden. Danach kam der Art. 33, Absatz 5, ins GG.

    Antworten
  • Der Bund der Steuerzahler prangert vieles an, es ändert sich nur nichts.Wenn, dann muß der betreffende selber bis zum BGH klagen und zahlen. Der BdS „verkauft“ es dann als seinen Sieg. Wäre schön, wenn der BdS etwas erreichen würde !!

    Antworten
  • theowulfertwebde
    13. März 2020 20:24

    Ein Thema welches ab und an zu Erregung führt. Aber es geht dann schnell wieder unter, die Presse hat anscheinend wenig Interesse an dem Thema. Was gibt es für Möglichkeiten hier etwas zu ändern? In unserem Parlament sind alle Profiteure der guten Versorgung. Nicht nur die Pension ist gut auch die Krankenversicherung und die Mindestpension. Hier wäre es Interessant wie die Mindestpension ( vergleiche Grundrente) organisiert wird und welche Beträge gezahlt werden.
    Genau wie bei der Reform des Bundeswahlrechts ( ggf. über 800 Parlamentarier) ändert unsere demokratische Vertretung daran nichts – im Gegenteil. Als erstes müsste die Anpassung der Pensionen mit der Rentenerhöhung gleich sein.
    Eine Petition wäre angebracht um den Bundestag zu zwingen über den Misstand zu reden.
    Welche Parlamentarier haben überhaupt ein Ohr für dieses Problem und sehen auch Änderungsbedarf. Alle Beitragszahler und Rentner müssten sich organisieren um Veränderungen herbeizuführen.

    Antworten
  • […] und zahlt keine Einkommensteuer. Sie gehen nach der jetzigen Regelung tatsächlich leer aus. Pensionäre nicht, denn sie liegen mit ihrem Einkommen deutlich über den […]

    Antworten
  • […] „Bild“ brachte es auf den Punkt mit der Fragen: „Warum kriegen Pensionäre so viel mehr als Rentner?“. Die Antwort ist ganz einfach: Beamte machen die Gesetze – und […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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