Was die Grundrente ist und wer profitiert

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Die Grundrente soll armen Rentnern zu Gute kommen, die lang gearbeitet haben aber dennoch nur wenig bekommen. Wer davon profitiert und was das genau bedeutet.

Was die Grundrente ist

Wer eine magere Rente hat, kann Grundrente beziehen. Die Grundrente sollen eine geringe Rente aufbessern – und das ist gesetzlich verankert. Auszahlen soll sie zwar die Deutsche Rentenversicherung, aber sie soll nicht von Beiträgen der Arbeitnehmer bezahlt werden, sondern über Steuern vom Staat.  Zur Finanzierung war einmal eine Finanztransaktionssteuer geplant, aber daraus wird wohl vorerst nichts. Das heißt, letztlich werden alle Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Die Grundrente ist keine Grundsicherung, sprich keine Sozialleistung wie die Grundsicherung, die Bedürftigkeit voraussetzt. Aber, der Staat prüft auch bei der Grundrente die Einkommensverhältnisse.

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

  1. Eine Grundrente in voller Höhe bekommt, wer als Rentner monatliche höchstens ein Einkommen von 1250 Euro als  Alleinstehenden oder 1950 Euro als Paar hat. Wer mehr als 1250 (1950) Euro Einkommen hat, aber nicht mehr als 1600 Euro als  Alleinstehende oder 2300 Euro als Paar, bekommt auch Grundrente, aber nicht in voller Höhe.  Wer ein höheres Einkommen hat, bekommt keine Grundrente. Die Bedürftigkeit wird nicht geprüft, sondern nur das Einkommen.
  2. Eine Grundrente bekommt nur, wer Rentner oder Rentnerin mindestens 33 Versicherungsjahre vorweisen kann. Allerdings fällt die Grundrente für Rentner mit „nur“ 33 oder 34 Jahren geringer aus als für Rentner mit 35 Jahren, nur letztere bekommen den vollen Aufschlag.
  3. Eine Grundrente hängt auch von der Art der Rentenansprüche ab. Denn, wer nur Minijobs hatte, bekommt keine Grundrente. Wenn seine normale gesetzliche Rente zu gering ausfällt, muss er nach wie vor zum Amt, um Grundsicherung zu beantragen.
  4. Eine Grundrente bekommt, wer als Rentner Versicherungsjahre vorweisen kann aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege, ferner Ersatzzeiten wie Wehr- oder Zivildienst.

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    20. Februar 2020 14:42

    Leserbrief Saarbrücker Zeitung,20.02.2020
    Ihr Bericht zum Thema; die Minister loben sich…Grundrente.

    Rückblick 2004, waren es unter anderen auch 2 Minister, die sich ebenso lobend über eine Gesetzesänderung äußerten,
    Herr Seehofer sprach sogar über eine der schönste Nächte seiner Laufbahn…
    Damals ging es darum, dass Arbeitnehmer, die zusätzlich eine Altersvorsorge aus Ihrem erwirtschafteten Einkommen vorgenommen haben, von der Politik und den Gesetzl.-Krankenkassen am Nasenring vorgeführt wurden. Ihnen wird ca. 20 % ihrer eigens finanzierter Altersvorsorge im Nachhinein rückwirkend abgezockt. Ohne Beachtung von Vertrags- oder Vertrauensschutz.
    Diese Nacht und Nebelaktion wurde ohne große Beratungen 2003/2004 umgesetzt.

    Diese neue lobend erwähnte, Zitat; „größte Sozialreform 2020“, erinnert mich an diese vergangene Situation.
    Die Abgeordneten damals erwähnen im nachhinein, dass sie die Folgen der Gesetzesänderung nicht bedachten, es wurde auch nicht viel darüber geredet, denn die Lobby der GKK hatte gute Vorarbeit geleistet.
    Eigenlob stinkt, oder anders formuliert, „de Fische stinkt vom Koppe her“.
    Eine Reform, das sagen viele Fachleute aus dem Finanz- und Sozialbereich ist das nicht, die Bürgerversicherung, wie in mehreren EU Ländern erfolgreich umgesetzt…liegt in weiter Ferne bei dieser Politiker-Generation. Können wir uns diese noch länger leisten?

    Antworten
  • Great content! Super high-quality! Keep it up! 🙂

    Antworten
  • […] Gesetz über die Grundrente ist zwar schon seit Anfang 2021 in Kraft, wegen der Kompliziertheit verschickt die Deutsche […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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