Steuervorteile für Senioren

Finanzen

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Schon mal was vom Altersentlastungsbetrag gehört? Nein? Dabei bringt er Steuer­vorteile für Senioren. Wer Anfang 2019 stolze 64 Jahre alt war, darf beim Fiskus einen Frei­betrag für Einkünfte wie selbstständige Tätigkeit, Zinsen und Miete reklamieren.

Älteren bietet das Finanzamt ein Goody – und zwar für die, die Anfang 2019 bereits 64 Jahre alt waren. Sie bekommen den Altersentlastungsbetrag für voll Einkünfte wie Gehälter, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung.

Steuervorteile für Rentner

Das ist vor allem für Rentner interessant, die neben ihrer Rente noch andere Einnahmen haben, die sie sonst voll versteuern müssten. Das Finanzamt muss das normalerweise von sich aus bei der Steuererklärung berücksichtigen. Aber nachrechnen und Bescheid wissen kann nicht schaden. Das bedeutet, ein Rentner muss dank Altersentlastungsbetrag weniger versteuern.

Ausschlaggebend ist laut Stiftung Warentest der Geburtstag: Wer beispielsweise am 1. Januar 2019 64 Jahre alt wurde, bekommt  für 2019 einen Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent. Wer jedoch erst nach dem 2. Januar 1955 geboren, bekommt nur 16,0 Prozent (maximal 760 Euro) an Steuervorteil. Der Altersentlastungsbetrag wird peu à peu abgeschmolzen. 2040 ist es damit ganz vorbei.

Ob im Ruhe­stand oder noch berufs­tätig: Wer zu Beginn des Steuer­jahres mindestens 64 Jahre alt war, hat Anspruch auf den Alters­entlastungs­betrag. Durch ihn bleibt ein Teil von Einkünften aus einer angestellten Beschäftigung oder einer selbst­ständigen Tätig­keit steuerfrei. Der Entlastungs­betrag lässt sich zudem für Kapital- und Miet­einkünfte sowie für Einkünfte aus einer voll steuer­pflichtigen betrieblichen Rente oder einer Riester-Rente nutzen – nicht aber für gesetzliche Renten sowie Beamten- oder Werk­spensionen.

Stiftung Warentest hat auch ein Beispiel parat:

Andreas Kühn (Jahr­gang 1954), der seit 2017 in Rente ist, rechnet 2020 mit voraus­sicht­lich 19 977 Euro Bruttorente. Zudem wird er 1 801 Euro Zinsen erhalten: 801 Euro davon sind steuerfrei, auf die verbleibenden 1 000 Euro werden inklusive Soli 263,75 Euro Abgeltung­steuer fällig. Kühn muss seine Kapital­erträge nicht in der Steuererklärung angeben, sollte es aber tun. Beantragt er dort die Güns­tiger­prüfung, zieht das Finanz­amt von seinen 1 000 Euro steuer­pflichtigen Zinsen 176 Euro (17,6 Prozent) Alters­entlastungs­betrag ab.

Altersentlastungsbetrag
Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende KalenderjahrAltersentlastungsbetrag in % d. Einkünftmaximal
2005401900
200638.41824
200736.81748
200835.21672
200933.61596
2010321520
201130.41444
201228.81368
201327.21292
201425.61216
2015241140
201622.41064
201720.8988
201819.2912
201917.6836
202016760
202115.2722
202214.4684
202313.6646
202412.8608
202512570
202611.2532
202710.4494
20289.6456
20298.8418
20308380
20317.2342
20326.4304
20335.6266
20344.8228
20354190
20363.2152
20372.4114
20381.676
20390.838
204000

Quelle: Steuertipps

Bild von falco auf Pixabay

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Great content! Super high-quality! Keep it up! 🙂

    Antworten
  • Die Zeiten zu denen man seine Steuererklärung alleine machen kann, sind doch lange vorbei. Man muss sich doch mittlerweile nur Gedanken machen, ob man das Geld für einen Steuerberater ausgeben will, und dadurch mehr gewinnt als wenn man versucht sich selber durch zu wuseln

    Antworten
  • Rita Striguns
    19. März 2021 15:42

    Wurde hier evtl. eine falsche Tabelle eingefügt?
    Lebenserwartung statt Altersentlastungsbetrag?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      19. März 2021 18:05

      Vielen Dank für den Hinweis. Beim Umzug auf das neue Layout hat es die Tabellen verschoben. Ich habe es gleich korrigiert. Jetzt ist die richtige Tabelle im Beitrag.

      nochmals vielen Dank

      Antworten

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