Rente lukrativer als Tagesgeld und Lebensversicherung

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Die gesetzliche Rente ist lukrativer als ein Investment in eine Lebensversicherung und lukrativer als Tages- oder Festgeld. Einfach mal nachrechnen, dann kommt der Aha-Effekt.

Eigentlich müssten die Rentenberatern der Deutschen Rentenversicherung den Interessenten zu Einzahlung in die gesetzliche Rente raten, denn diese Einzahlungen bringen mehr als ein Lebensversicherung oder Tagesgeld. Eigentlich, denn uneigentlich sind die Rentenberater dafür nicht gerüstet, den Versicherten das zu erklären.

Abschläge ausgleichen

Deswegen haben „Stiftung Warentest“ und „Focus“ das übernommen. Sie haben ausgerechnet, wie hoch die Rendite ist von Einzahlungen in die gesetzliche Rente. Das funktioniert allerdings nur, wenn ein Vorruheständler Abschläge ausgleichen will, weil er vorzeitig in Rente geht. Übrigens, das geht auch nur mit 63 Jahren. Wer also vorhat, vorzeitig in Rente zu gehen, kann sich von der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, was es kostet, die Abschläge auszugleichen.

So sieht die Beispiel-Rechnung von „Focus“ aus:

Ein Angestellter hat bisher einen Anspruch auf eine monatliche Rente von 1000 Euro. Will er zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen, würde die Rentenversicherung ihm 144 Euro abziehen. Er könnte jetzt 38.737 Euro einbezahlen, um die Abschläge auszugleichen.

Das Beispiel zeigt: Es dauert lange, bis der Arbeitnehmer dieses Investment abgezahlt hat – in diesem Fall erst nach 22 Jahren. Allerdings profitiert nicht nur der Rentner von dieser Investition.

Lebensversicherung kommt schlecht weg

„Focus“ hat für die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wert von 3,2 Prozent für Männer und 3,8 Prozent für Frauen errechnet. Der Wert für Frauen ist höher, weil sie länger leben. Bei Versicherungen gibt es deutlich weniger. Der Garantiezins bei Versicherungen liegt zurzeit bei 0,9 Prozent. Da lohne es sich „Finanztip“ zufolge nicht, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen. Dazu kommt, dass die gesetzliche Rente ja steigt, während eine Kapitallebensversicherung keinen Inflationsausgleich bietet. Das gilt übrigens auch für die Riester-Rente: einmal festgelegt, immer gleich. Dumm nur, dass die Preise steigen. Eine Riester-Rente von 150 Euro heute, ist in zehn Jahren laut „Zinsen berechnen“ nur noch 123 Euro wert, bei zwei Prozent durchschnittlicher Inflation.

Ehepartner absichern

Dazu kommt, dass auch der Ehepartner bei der gesetzlichen Rente abgesichert ist, wenn der Versicherte stirbt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ein Witwer- oder Witwen-Rente, die zwischen 55 und 60 Prozent liegt. Die Deutsche Rentenversicherung berät ausführlich über die Hinterbliebenenrente.

Lohnend für Mütter

Für Mütter kann es sich lohnen, in die gesetzliche Rente einzuzahlen, weil sie so möglicherweise Ansprüche erwerben – dazu „Focus“: „Müttern werden nicht mehr nur ein Jahr sondern zwei Jahre pro Kind angerechnet. Das bedeutet, wer zwei Kinder großgezogen hat, dem fehlt danach noch ein Einzahlungs-Jahr, um einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben. Hier lohnt sich eine Einmalzahlung. Der Mindestsatz liegt bei knapp 1020 Euro im Jahr.“

 

Bild von Alexsander-777 auf Pixabay

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Norbert Schönert
    18. Januar 2020 09:09

    Hallo Helmut, ich hab es auch getan. Was man in diesem Zusammenhang nicht vergessen darf ist die Steuerersparnis bei Einzahlung in die ges. Rentenversicherung. Insbesondere bei hohem Verdienst kann sich das durchaus rechnen. Oder wer anderweitig eine größere Summe, zum Beispiel aus einer steuerpflichtigen betrieblichen Altersvorsorge oder Abfindung erhält. Natürlich ist das eine Wette auf das Leben. Wer früh stirb hat das Geld verloren, besser gesagt die Erben. Anderseits habe ich durch die deutlichenen Rentensteigerungen der letzten 3 Jahre schon 10 % Rendite. Übrigens: ich bin noch nicht in Rente. Was noch zu erwähnen ist: Man muss ja nicht alles einbezahlen. Ein Teilbetrag oder die Aufteilung auf mehrere Jahre (ab dem 50. Lebensjarhr möglich) geht ja auch.

    Antworten
  • Man darf dabei aber nicht vergessen, dass auf die Auszahlung Beiträge für Kranken. u. Pflegeversicherung fällig werden.

    Antworten
  • […] ein Wort zum Garantiezins? Die „Saarbrücker Zeitung“ hat den sogenannten Garantiezins oder Höchstrechnungszins einmal hinterfragt. Es könne dem Versicherten sogar trotz Garantiezins passieren, dass er am Ende […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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