Vorsicht vor der Metallrente

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Wer monatlich zu viel in seine Metallrente einzahlt, muss später die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen. Also Vorsicht! Nachrechnen lohnt sich. Metaller, die fürs Alters vorsorgen, sind leider die Dummen. Die Metallrente ist damit ein Minusgeschäft.

Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge? Die Metallrente meint natürlich „immer“. 👩‍🔧🧑‍🔧 Metallrentnerinnen und -rentner stellen aber spätestens in der Rente fest, dass dem nicht so ist, denn auf ihre ⚙️ Metallrente müssen sie die 😳  vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, gemildert nur durch einen Freibetrag. Die Metallente weist auch darauf hin, das für die Betriebsrente 💶 Beträge in voller Höhe gezahlt werden müssen. Das gelte insbesondere, wenn die Betriebsrente monatlich die Geringfügigkeitsgrenze übersteige. Leider steigen auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kontinuierlich: Ab 1. Juli 2023 zahlen Kinderlose 4,0 Prozent und Versicherte mit Kindern 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag. Die Krankenkassen verlangen auch immer mehr:  Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist schon von 1,3 Prozent (2022) auf 1,7 Prozent im Jahr 2024 gestiegen. Und alles deutet darauf hin, dass Betriebsrentnen in Zukunft noch stärker verbeitragt werden. Parallel dazu steigt die 📈Inflation und frisst die Betriebsrente langsam auf.
Darüber redet die Metallrente natürlich nicht gern
Besonders negativ wirken sich die steuerlichen und beitragsrechtlichen Belastungen auf Betriebsrenten aus, wenn sich Beschäftigte für die Auszahlung von Versorgungskapital statt Rente, z. B. aus einer Direktversicherung, entscheiden. Woran liegt das? Zum einen fallen bei einer Kapitalzahlung durch die Steuerprogression in der Regel höhere Steuern an. Darüber hinaus wird das Kapital zur Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fiktiv auf 10 Jahre verteilt und entsprechend verbeitragt. Da Rentenzahlungen dem gegenüber in der Regel auf einen Bezugszeitraum von mindestens 20 Jahren kalkuliert sind, führt das dazu, dass die Beiträge bei Kapitalauszahlung 10 Jahre lang etwa doppelt so hoch sind wie bei einem Rentenbezug … Schon relativ niedrige Betriebsrentenansprüche können dann zu einer im Verhältnis dazu hohen Beitragslast führen …  Alle Betriebsrenten, auch die unseres Versorgungswerks MetallRente, sind davon betroffen.

50 Euro monatlich in die Metallrente

Schön blöd also, wer mehr in die Metallrente einzahlt, weil er dann im Alter doppelte Beiträge (den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt. Aber offensichtlich gibt es immer noch Hundertausende, die das nicht glauben wollen, wie anders lässt sich der Boom bei der Metallrente erklären. Es lohnt sich also 👎 nicht, mehr als 50 Euro in die Metallrente einzuzahlen, außer der Arbeitgeber zahlt die Hälfte zur Metallrente dazu. Wieso 50 Euro?

Mindestbeitrag

Übrigens der Mindestbetrag liegt bei mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG).  Das sind 254,63 Euro im Jahr 2023 beziehungsweise 21,22 Euro monatlich.

Dazu folgende Rechnung:

Die Geringfügigkeitsgrenze und damit der GKV-Betriebsrentenfreibetrag ist 2023 auf 169,75 Euro angehoben worden, zum 1. Januar 2024 ist er noch einmal auf 176,75 Euro erhöht worden. So viel Metallrente wird also nicht verbeitragt, das heißt nicht mit Krankenkassenbeitrag belastet. Alles, was darüber hinaus geht, wird bei der Metallrente mit dem vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) belastet. Wer sich bei seiner Direktversicherung – die Metallrente ist eine solche – für die Kapitalauszahlung entschieden hat, muss zehn Jahre, sprich 120 Monate den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag zahlen, wenn er mehr als diese 176,74 Euro bekommt. Die Krankenversicherung verteilt nämlich eine Kapitalauszahlung auf eben diese 120 Monat. Übrigens, der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, aber nicht für die Pflegeversicherung, denn für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag, das heißt, Metallrentner zahlen ab dem ersten Euro die vollen Pflegebeiträge, die übrigens ab 1. Juli 2023 steigen.

Also bleiben sozialabgabenfrei:

176,75 x 120 = 21.210

Angenommen, ein Metaller mit Metallrente sorgt über 35 Jahre (420 Monate) per Metallrente fürs Alter vor, sollte er im Alter nicht mehr als 21.210
Euro angespart haben. Das macht pro Monat:

= 21.210 ÷ 420 = 50,50

Seien wir großzügig: Die Geringfügigkeitsgrenze wird in den kommenden Jahren steigen, deswegen darf die monatliche Sparrate auch etwas höher sein – also vielleicht 55 Euro. Von allem, was darüber hinaus geht, holt 🫱 sich die Krankenkassen ihren Anteil. Vielleicht ist meine 🧾 Rechnung in punkto Metallrente stark vereinfacht, aber im Grunde kann sich jeder Metaller, der eine Metallrente hat, selbst ausrechnen, wie viel er maximal in die Metallrente einzahlen darf, um nicht von der Krankenkasse geschröpft zu werden.

Was, wer mehr einzahlt?

Diese Rechnung lässt natürlich Kosten und Rendite unberücksichtigt. Das müsste jeder vorsorgende Metaller selbst bei der Metallrente GmbH nachfragen. Entsprechend dürfte sich dann auch die monatliche Sparrate ändern. Was, wenn ein Metaller mehr als diese 21.210 Euro Metallrente bekommt?

Dazu folgende Rechnung:

Wer als Metaller eine Metallrente abgeschlossen hat und beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, muss von 100.000 Euro Betriebsrente 18,95 Prozent ((7,3 Prozent Arbeitnehmer-, 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil, 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, 3,4 Prozent oder 4,0 Prozent (Kinderlose) Pflegebeitrag)) an die TK zahlen – und das über zehn Jahre lang, also 120 Monate. Von den 100.000 Euro bleiben einem Metaller somit nach Abzug der vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge nur noch 84.151,60 Euro übrig. Dafür zahlt der Metaller jeden Monat 132,07 Euro an die TK.

Die Rechnung ist ganz einfach:

Bruttorente
100.000 ÷ 120 (Monate)              833,33 Euro (fiktive monatlich Betriebsrente)
Kranken- und Pflegebeitrag        131,76 Euro
Gesamtabzug 10 Jahre          15.811,20 Euro (120 Monate)

Fiktive Betriebsrente                   833,33 Euro
Freibetrag                                 176,75 Euro
———————————————–
Krankenvers. von                       656,58 Euro
Krankenkassenbeitrag               103,74 Euro
Pflegevers. von                          833,33 Euro (kein Freibetrag)
Pflegebeitrag (3,4%)                    28,33 Euro

Fiktive Nettorente
Bruttorente                                 833,33 Euro
– KV-Beitrag.                              103,74 Euro
– PV-Beitrag                                28,33 Euro
———————————————–
Nettorente                                  701,26 Euro
Verlust                                        132,07 Euro monatlich

Der Metaller zahlt also den Betrag für einen Kleinwagen in Höhe von 15.848,40 Euro (132,07 x 120) im Lauf seiner Rente an die TK. Dass von Rendite bei einem derartigen Modell nichts mehr übrig bleibt, verschweigt die IG Metall bei ihrer Metallrente geflissentlich. Würde sie das in der Werbung erwähnen, könnte sie ihre Metallrente gleich vergessen.

Minderung der gesetzlichen Rente

Damit nicht genug, die Metallrente mindert natürlich auch die gesetzliche Rente, weil ja „Teile des Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwenden werden, ohne dass dafür Sozialabgaben gezahlt werden“, so steht’s in den FAQs (frequently asked questions) drin. Das gilt natürlich auch für Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld sowie den Anspruch auf Krankengeld. Sprich, wer in die Metallrente investiert, bekommt am Ende weniger gesetzliche Rente. Wie viel das ausmacht, kann sich mit Hilfe des Rentenverlustrechners von Rentenberater Martin Ziemann selbst ausrechnen. Wer beispielsweise 30 Jahre jeden Monat 100 Euro in die Metallrente investiert, hat am Ende 30,15 Euro weniger gesetzliche Rente pro Monat. Das heißt, die Rechnung der IG Metall muss natürlich noch um diese Rentenminderung korrigiert werden. 30,15 Euro weniger gesetzliche Rente bedeutet bezogen auf die 120 Monate, sprich zehn Jahre 3.618 Euro weniger im Alter.

Seit 2022 muss der Arbeitgeber zwar 15 Prozent der durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben an den Arbeitnehmer weitergeben, für ihn ist es aber immer noch ein gutes Geschäft, denn er spart in der Regel 20 Prozent Sozialabgaben. Für Neuverträge gilt diese Regelung schon seit 2018, für Altverträge, die vor Anfang 2019 abgeschlossen worden waren, erst seit 1. Januar 2022.

Es dürfte schnell klar werden, dass der Arbeitgeber schon mehr als die obligatorischen 15 Prozent zuzahlen muss, damit sich eine Metallrente lohnt. Am besten wäre die Hälfte – ab da lohnt es sich dann erst für den Arbeitnehmer.

Steuern

Zum vollen Kranken- und Pflegebeitrag kommt natürlich noch die Steuern. Da gesetzliche und Betriebsrente zusammengezählt werden und als Einkommen gelten, fallen entsprechend Steuern an, die bis zum einem Drittel der Betriebsrente auffressen, so dass von den 100.000 Euro im besten Fall noch zwei Drittel übrig bleiben. Alles in allem also ein 🤮 schlechtes Geschäft.

Freibetrag für Betriebsrenten steigt

Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 176,75 Euro (2022: 164,50 Euro). Das heißt, diese 176,75 Euro bleiben versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag. Kapitalzahlungen von 21.210 Euro sind somit befreit von der Krankenkassenpflicht. Wermutstropfen: Der Freibetrag gilt nur für den Krankenkassenbeitrag, nicht aber für den Pflegebeitrag.

Falls ich total daneben liege mit meiner Rechnung, lasse ich mich gern berichtigen.
(Da sich bislang niemand gemeldet hat, dürfte meine Rechnung leider richtig sein.)

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15 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo Helmut, alles richtig dargestellt.
    Vor allem der Rentenverlust durch die Entgeltumwandlung fällt meistens unter den Tisch. Bei 200 € Einzahlung über 35 Jahre in die Betriebsrente muß man mit ca. 78 € geringeren gesetzlichen Rente auskommen. Und das lebenslänglich! Ergibt einen zusätzlichen Verlust von 78€ * 12 Mt. * 17 Jahre (bezugsdauer Rente) = 15.900 € (Die Rentensteigerungen während der Bezugsdauer kommen noch oben drauf)
    Damit ist das Minusgeschäft natülich noch viel krasser ersichtlich. Daran denken aber die wenigsten.

    Antworten
  • Dirk Feldhinkel
    12. Dezember 2019 12:02

    Hallo Helmut!

    Jetzt, wo ich noch mal drauf schaue sehe ich, dass die geplante Änderung keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag sein soll. So wie ich es verstehe, werden dadurch die 19.110 Euro aus deinem Fall immer abgezogen. Dadurch fällt diese Belastung etwas geringer aus. Dennoch stimmt es im Grunde. Wer ein hohes Deckungsvermögen angesammelt hat, der hat eine immer noch eine hohe Belastung. Kleinere Betriebsrenten haben hier etwas bessere Aussichten. Doch das Ganze ist ein Selbstbetrug, weil bei erwarteter fallender Konjunktur auch noch zusätzlich Reserven abgebaut werden. Reserven sind bekanntlich endlich. Dadurch werden vermutlich in naher Zukunft die Beitragsätze für alle deutlich höher werden. Inklusive die der Rentner.

    Die Entgeltumwandlung ist, wie der Kommentar von Norbert zeigt, ein staatlich organisiertes Selbstbetrugskonzept. Wie eine zu klein geratene Bettdecke: Egal an welcher Ecke man zieht, etwas anderes wird bloßgelegt. Die werbenden Argumente der Metallrente scheinen äußerlich sehr plausibel zu sein, doch dahinter stehen perfide Manipulationen. Damit es keiner merkt, versteckt man sich hinter einem Monster der fachlichen Kompliziertheit. Mit einem Abstand von oben betrachtet, sieht das Ganze Konzept der Entgeltumwandlung jedoch völlig anders aus.

    Mit fünf politisch verbreiteten Mythen werden die arbeitenden Bürger manipuliert und am Ende für dumm verkauft. Das eigene verdiente Geld versickert in ein für Arbeitnehmer undurchsichtiges Nebensystem und scheint bereits heute wie ein Eiswürfel in der Sonne zu schmelzen. Wer es genauer wissen will, der kann sich diese Analyse ohne verwirrendes „Fachgesimpel“ mit dem Link unten anschauen.

    Die fünf Mythen der betrieblichen Altersversorgung
    https://www.dirk-feldhinkel.de/problemfall-betriebliche-altersversorgung/fünf-mythen-der-bav/

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