Rente beziehen und weiter arbeiten – was muss der Chef wissen?

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In Rente gehen und trotzdem weiter arbeiten? Muss ich kündigen? Was muss ich meinem Arbeitgeber sagen? Antworten auf heikle Fragen.

Darf ich meine Arbeitszeit einfach ändern, wenn ich in Rente gehe? Was muss ich mit dem Arbeitgeber vereinbaren? Wann sollte ich ihn in meine Rentenpläne einweihen? Kann ich überhaupt in meinem alten Job neben der Rente weiterarbeiten? Mit diesen Fragen hat sich der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel vom Team rentenbescheid24.de beschäftigt.

Rente und Arbeiten – was geht?

Nachfolgend seine Antworten auf diese Fragen:

Endet ein Arbeitsverhältnis bei Bezug einer Rente automatisch: pacta sunt servanda

Arbeitsrecht ist auch Vertragsrecht. Es gilt der allgemeine Grundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. „Der Vertrag macht mich zum Sklaven“. Dies soll heißen, wenn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, können sie ihn auch nur zu bestimmten Voraussetzungen lösen. Ansonsten müssen beide Vertragsparteien die aus dem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten erfüllen.

Diese sind:

  • für den Arbeitnehmer, die Bereitstellung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitsverpflichtung und Obhuts- und Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber,
  • für den Arbeitgeber, die Arbeitsbeschaffungspflicht und die Bezahlung – und auch Obhutspflichten gegenüber dem Arbeitnehmer.

Der Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Bei dieser Art des Vertragsverhältnisses kann der jeweilige Vertragspartner sich durch die Kündigung vom Vertrag lösen. Dabei spielen die gesetzlichen Kündigungsfristen oder tarifliche Fristen eine Rolle. Daher stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber sich auf eine automatische Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses berufen können, wenn der Arbeitnehmer eine Rente bezieht. Die Antwort hierauf heißt: Ja oder Nein!

Automatisches Ende bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente?

Beispiel: Regina Rente, ist 63 Jahre alt, in ungekündigter Anstellung im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes und beantragt eine vorzeitige Altersrente. Ihr Chef ist der Meinung, dass das Arbeitsverhältnis mit Regina beendet ist.

Lösung! Nein! Das Arbeitsverhältnis mit der Regina ist nicht beendet. Auch wenn sie eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiter arbeiten geht. Dabei geht es nicht um die Frage, ob dem Arbeitgeber es überhaupt etwas angeht, ob seine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Rente bezieht, sondern nur, wie die Rechtslage im Arbeitsrecht ist. Für Regina greift der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Und dieser sieht bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente keine automatische Beendigung vor.

Regina bezieht ab dem 15. September 2019 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.

Lösung: Das Arbeitsverhältnis mit Regina endet automatisch zum 30. September 2019, weil der TVL ( Tarifvertrag Länder) eine solche Beendigung vorsieht.

Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei einer vorgezogenen Altersrente

Nur wenn im (eher seltenen) Fall ein Tarifvertrag eine Beendigung bei Bezug einer vollen vorzeitigen Altersrente vorsieht, gilt diese Beendigung.

Generell kann man sagen:

  • ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei Bezug einer vorzeiten Altersrente, sei es als Vollrente oder Teilrente,
  • ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente, wenn im Arbeitsvertrag eine solche Beendigungsklausel schriftlich festgehalten ist, solche Klauseln sind unwirksam,
  • bei Bezug einer vorzeitigen Rente gilt der Grundsatz: das Arbeitsverhältnis muss entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden,
  • bezieht der Arbeitnehmer eine vorzeitige Altersrente und vergisst er zu kündigen, ist er verpflichtet weiter zuarbeiten, bei Verstoß gegen diese Verpflichtung kann es sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn er nicht auf Arbeit erscheint,
  • ein Arbeitsverhältnis endet in der Regel nicht bei Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente, es ruht in diesen Fällen,
  • Ein Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn der Versicherte eine teilweise Erwerbsminderungsrente beansprucht, dann müssen die Vertragsparteien die Arbeitszeit anpassen durch Änderungsvertrag, oder der Arbeitnehmer muss kündigen, wenn der Arbeitgeber ihm keine Teilzeitstelle anbieten kann ( eventuell Anspruch auf ALG-1 möglich),

Wann endet das Arbeitsverhältnis bei Bezug einer Rente automatisch?

Hier ist die Antwort relativ einfach: Wenn der Arbeitnehmer seine individuelle Regelaltersgrenze vollendet, endet das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats, in dem er diese Altersgrenze erreicht hat. Dies gilt aber nur, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag enthalten ist.

Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sehen Beendigung bei Regelaltersrente vor

Sieht ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn Bezug auf das für die Regelaltersrente maßgebende Lebensalter genommen wird, endet das Arbeitsverhältnis automatisch zu diesem Termin. Dann liegt ein zulässige Befristung für das Ende des Arbeitsvertrages vor.

Keine Klausel kein Ende des Arbeitsverhältnisses

Beispiel: Regina Rente vollendet am 16.10.2019  ihre Regelaltersgrenze. Sie hat die Rente zum 01.11.2019 beantragt und bewilligt bekommen. Sie meint, dass sie ab dem 01.11.2019 nicht mehr arbeiten gehen muss. Im Arbeitsvertrag steht nichts geschrieben, ob und wann das Arbeitsverhältnis im Falle einer Kündigung endet!

Lösung! Regina hat Pech gehabt. Sie muss ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen oder den Arbeitgeber bitten, mit ihr einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Folgt er diesem Vorschlag nicht, muss sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ihre Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag erfüllen. Also weiterarbeiten. Und nicht vergessen, zu kündigen.

Vorzeitige Rente, kann ich einfach die Arbeitsbedingungen als Arbeitnehmer ändern

Wenn der Arbeitnehmer eine vorzeitige Rente bezieht, zum Beispiel mit 63 Jahren, stellt sich Frage, ob er einfach zu seinem Arbeitgeber gehen kann und ihm sagt: „Du ab morgen komme ich nur noch halbtags arbeiten“. Die Deutsche Rentenversicherung oder der Versichertenälteste hat dies mir so geraten.

Vorsicht Falle Schadensersatz

Vor einseitigen Vertragsänderungen oder Änderungen der Arbeitsbedingungen wegen Bezugs einer vorzeitigen Altersrente kann ich nur warnen. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt hier das Prinzip: Entweder die Vertragsparteien einigen sich, oder es wird gekündigt (Arbeitgeber Änderungskündigung?).

Einseitige Änderung der vertraglichen Bedingungen führt zu Ärger im Vertragsverhältnis.

Beispiel: Regina Rente bezieht ab dem 01.November 2019 eine volle Altersrente ohne Abschlag. Sie hat ihre Arbeitsvertrag nicht gekündigt. Ihr Versicherungsvertreter hat ihr gesagt, sie müsse nur noch drei Stunden pro Tag arbeiten, damit sie auf die Rente anrechnungsfrei einen Minijob ausübt. Sie müsse deshalb ihren Arbeitgeber nicht dazu fragen oder sich mit ihm einigen.

Lösung: Falsch! Regina muss entweder kündigen oder mit dem Arbeitgeber über eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verhandeln. Will sie nicht mehr als 450 Euro neben der Rente dazuverdienen, kann sie dies nicht durch einseitiges Verlangen auslösen.

Fazit! Weder Arbei­tnehmer noch Arbeitgeber können sich einseitig von einem Arbeits­verhältnis lösen, nur weil der Arbeitnehmer eine vorzeitige Rente bezieht oder die Regel­alters­rente. Grund­sätzlich muss in das Schriftliche geschaut werden. Gibt es keine vertraglichen Regelungen oder Betriebs­vereinbarungen gilt der Grundsatz: kündigen! Und zwar am Besten noch vor dem Eintritt der Rente, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mehr zu diesem und anderen Rentenfragen unter rentenbescheid24.de

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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