Krank auf einer Kreuzfahrt – was nun?

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Die Urlaubswochen sind die schönste Zeit des Jahres, auf die jeder monatelang hin fiebert. Das gilt besonders für Kreuzfahrer, die ihr Ausflüge lange im Voraus planen und sich in den schönsten Farben ausmalen, was sie sehen wollen. Was aber, wenn jemand krank wird auf einer Kreuzfahrt?

Es gibt kaum etwas Schlimmeres, als im lang ersehnten Urlaub krank zu werden, doch das geht schneller, als so mancher denkt. Zunächst einmal ist es die aufregende Situation selbst, die empfindlichen Personen auf den Magen schlagen kann. Und der Magen ist natürlich auch bei den Landgängen „in Gefahr“.

Krank auf einer Kreuzfahrt

Das sind die häufigsten Krankheiten:

  • Ein verdorbener Magen. Beim Landgang bei einer Garküche richtig zuschlagen und schon ist es passiert: Der Urlauber hat sich den Magen verdorben, weil er bestimmte Zutaten oder Gewürze einfach nicht gewohnt ist. Im schlimmsten Fall verbringt er die nächsten Tage auf der Toilette und im Bett verbringen, doch der Arzt an Bord kann natürlich helfen.
  • Seekrankheit. Wer das Schlingern und Schwanken nicht gewohnt ist, kann schnell von der Seekrankheit betroffen sein. Eine sehr unangenehme Angelegenheit, die einem die ganze Reise verderben kann und leider nicht leicht von selbst verschwindet. Auch in diesem Fall ist der Bordarzt der richtige Ansprechpartner. In schlimmen Fällen kann eine Infusion verabreicht werden, die alles wieder ins Lot bringt.
  • Infektionen. Auf einem Kreuzfahrtschiff befinden sich viele verschiedene Menschen auf engem Raum. Das birgt natürlich ein besonders hohes Infektionsrisiko. Abhängig davon, wohin die Reise führt, kann sich der Kreuzfahrer an den exotischen Plätzen der Welt ebenfalls leicht mit einem Erreger anstecken, auf den das Immunsystem nicht vorbereitet ist. Natürlich sollte, wer eine Kreuzfahrt antritt, vor einer Reise seinen Hausarzt aufsuchen, sich über die Impfempfehlungen informieren und impfen lassen. Dennoch bietet eine Impfung keinen vollständigen Schutz. Manchmal sorgt sie nur dafür, dass eine Erkrankung etwas milder verläuft.
  • Unfälle. Niemand ist vor Unfällen gefeit. Wie leicht passiert es, auszurutschen, umzuknicken, sich zu schneiden oder zu verrenken, egal wie sehr ich auch aufpasse.
  • Erkältungen. Erkältung im Urlaub? Auch das kann passieren. Wer in warmen Ländern unterwegs, holt sich manchmal eine Erkältung, weil an Bord oft die Klimaanlage läuft und der Übergang von kalt zu warm Probleme bereitet.
  • Zahnschmerzen. Oh je, der Zahn. Wer Zahnschmerzen bekommt, hat ein Problem, denn meist gibt es an Bord keinen Zahnarzt, sodass der Patient an Land gehen muss, um sich behandeln zu lassen.

Wie gut ist die ärztliche Versorgung?

In der Regel lässt die medizinischen Versorgung auf Kreuzfahrtschiffen kaum zu wünschen übrig. Je nach Größe sind mindestens ein Arzt und mehrere Krankenschwestern an Bord. Zudem gibt es spezielle Räume für die medizinische Behandlung. In allen akuten Fällen können die Mediziner eingreifen und direkt an Bord Hilfe leisten. Natürlich sind die Bordärzte auf gängigen Probleme vorbereitet, denn Krankheiten auf einer Kreuzfahrt kommen häufig vor.

Manchmal sind die Bordärzte aber überfordert und der Patient muss an Land gehen und sich dort behandeln lassen, etwa wenn es um die zahnmedizinische Probleme, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall oder Verletzungen geht, die eine Operation nötig machen. Nach der ersten Erleichterung, dass sich ein Arzt um einen kümmert, folgt die Frage: Wer soll das bezahlen?

Wer bezahlt die Behandlung?

Diese Frage hängt zunächst einmal davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt. Handelt es sich um ein Land, in dem die Kosten für eine notwendige medizinische Behandlung ohnehin von der heimischen Krankenkasse übernommen worden wären, dann kommt die Versicherung auch dafür auf. Zumindest teilweise, denn es kann durchaus sein, dass bestimmte Leistungen in einem solchen Fall ausgeschlossen sind. Fährt das Schiff also unter der  Flagge eines EG-Staates oder eines Staates, mit dem ein Abkommen zur sozialen Sicherheit mit Deutschland getroffen wurde, bekommt der Urlauber die Kosten im Nachhinein erstattet. Vorschießen muss er sie jedoch in jedem Fall. Wer unter der Flagge eines Landes ohne Sozialversicherungsabkommen fährt, dessen Behandlungskosten werden nicht oder nur in Ausnahmefällen übernommen.

An Land gelten andere Regeln

 Der Patient muss ausschiffen und sich an Land medizinisch versorgen lassen. Passiert bei einem Landgang ein Unfall, dann sieht die Sache etwas anders aus. Die Behandlung vor Ort und auch einen eventuellen Rücktransport nach Deutschland, der sehr kostenintensiv sein kann, zahlt die deutsche Krankenversicherung in der Regel nicht. Vor solchen Situationen können Urlauber sich schützen, indem sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Diese Versicherung tritt auch dann ein, wenn die Rechnung vom Arzt auf dem Schiff den Satz übersteigt, den die Kasse bereit ist zu tragen. Das ist bei Kreuzfahrten regelmäßig der Fall, denn hier wird teilweise mit dem neunfachen Satz abgerechnet. Auf der Differenz bleibt der Patient dann sitzen, es sei denn, er hat sich abgesichert. Für gesetzliche Versicherte macht ein solcher Schutz in jedem Fall Sinn. Wer privat versichert ist, sollte sich vor einer Reise erkundigen, welche Kosten seine Kasse im Fall der Fälle übernimmt und eventuell mit einem Reiseschutz ergänzen.

 

 

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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