Abschlagsfrei in Rente mit 63 – war mal

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Auch wenn einige Zeitungen und Zeitschriften es anders suggerieren – niemand geht mehr mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente. Nur die vor 1953 Geborenen konnten noch, aber die sind schon in Rente. Alle anderen müssen warten oder Abschläge in Kauf nehmen.

Die „Frankfurter Rundschau“ titelte reißerisch „Ohne Abschläge – Rente mit 63“. Klingt gut, entspricht aber nicht der Wirklichkeit. Fairerweise ist zu erwähnen, dass FR-Redakteurin Mechthild Hennecke im Artikel ausführlich erklärt, dass es eine abschlagsfreie Rente mit 63 nicht mehr gibt. Wie sie ganz richtig schreibt, gilt die uneingeschränkte „Rente mit 63“ ohne Abschläge nur für vor 1953 Geborene – die sind mittlerweile aber bereits 66 Jahre alt und älter.

Das Renteneintrittsalter für die „besonders langjährig Versicherten“ wird aber schrittweise angehoben. Für die heute 63jährige (Geburtsjahrgang 1956) sind es schon 63 plus acht Monate. Der Jahrgang 1958 kann regulär erst mit 66 Jahren in Rente gehen.

Abschlagsfrei in Rente mit 63 – war mal

JahrgangAbschläge in %
195911,4
196012,0
196112,6
196213,2
196313,8
ab 196414,4

Wie Hennecke ganz richtig schreibt, muss ein 1956 Geborener schon 63 Jahre und acht Monate zusammenbringen. Sie rechnet vor: „Nehmen wir an, jemand wurde am 1.1.1956 geboren und begann mit 15 Jahren eine Lehre; dann hat er oder sie 2019 zwar schon 48 Berufsjahre – so es keine Fehlzeiten gab; die Altersrente ohne Abschläge kann er oder sie aber erst mit 63 Jahren und acht Monaten erhalten, denn hier liegt für diesen Jahrgang der frühestmögliche Rentenbeginn für diese Altersrente.“

Klientelpolitik der SPD

Die ehemalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat mit der Rente für besonders langjährige Versicherte (Rente mit 63 ohne Abschläge) ein reines Lobbyisten-Gesetz umgesetzt für eine ganz spezielle Zielgruppe, das sein Verfallsdatum bereits erreicht hat. Sie hat es aber als soziale Wohltat für alle verkauft.

Nur mit Abschlägen in Rente

Wer heute mit 63 in Rente gehen will, muss Abschläge akzeptieren – 0,3 Prozent pro Monat früherer Rentenbeginn. Das heißt beispielsweise, wer drei Jahre früher in Rente gehen will muss einen Abschlag von (0,3 * 36 = 10,8) 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Also, Rente mit 63 geht immer noch, aber nur mit Abschlägen. Niemand sollte sich also von Artikeln wie dem der „Frankfurter Rundschau“ irreführen lassen.

Und wie das funktioniert, erklärt mein Artikel „Kündigen zur Rente mit 63? Oder Aufhebungsvertrag?“. Denn, wer früher gehen will, muss selbst aktiv werden.

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11 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Alle AN die Jahrgang 1956 und jünger sind und mit 63 Jahren ihre Arbeit beenden möchten sollten sich von ihrem Arbeitgeber kündigen lassen und dann Arbeitslosengeld beantragen. Zu mindestens wird das Arbeitslosengeld für 2 Jahre bezahlt. Wer dann mit 65 seine Rente beantragt braucht keine Abzüge mehr befürchten, aber auch das gilt nur bis auf weiteres. Das beste Altersruhegeld haben nach wie vor die Bundestagsabgeordneten die nach 16 Jahren Anwesenheit im Bundestag mit 56 Jahren, ohne Abzüge ihren Ruhestand verkünden können. Da wundert es nicht daß der SPD Gabriel mit 60 Jahren bereits sehr amtsmüde ist und sein Bundestagsmandat niederlegen möchte.Da kann ich nur sagen:“ Wie schön wäre es doch wenn wirklich alle Bürger gleich behandelt würden.“ Das ist der Nahles von der SPD jedoch niemals in den Sinn gekommen.

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Helmut Achatz

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