Warum Betriebsrenten eine Mogelpackung sind

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MogDas investigative Magazin „Frontal 21“ beleuchtete den Skandal der Abzocke von Millionen von Betriebsrentnern und Beziehern von Direktversicherungen. Sie werden vom Staat doppelt abkassiert. So wird Altersvorsorge mit Betriebsrenten zum Minus-Geschäft. Von wegen Ruhestand.

Ingrid Wulff und Rudi Birkmeyer sind nur zwei von Millionen, die der Staat schröpft, um die Kassen der Krankenversicherungen zu füllen. Sie haben in den 80er- und 90er-Jahren auf Drängen der Politik zusätzlich etwas für ihre Altersvorsorge getan und schlossen über ihren Betrieb eine Direktversicherung ab. Jetzt, im Alter, langt die Krankenkasse zu und zwackt ihnen annähernd 19 Prozent ab. Möglich macht das ein Gesetz, das 2003 rückwirkend von Rot-Grün-Schwarz eingeführt wurde. Damit war die Betriebsrente ein Flop und bleibt es auch.

Betriebsrente als Mogelpackung

Das Magazin „Frontal 21“ zeigt Einzelfälle und beleuchtet die Hintergründe dieser Abzocke. Millionen Betriebsrentner und Bezieher von Direktversicherungen in Deutschland zahlen doppelt Sozialbeiträge, einige sogar dreifach. Die damalige rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder hat 2003 – mit ausdrücklicher Billigung der Union – das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) beschlossen, um die leeren Sozialkassen zu füllen. Bedient haben sie sich bei den Betriebsrentnern.

Das Video der Frontal-21-Sendung

Seit 2004 müssen nun Betriebsrentner, zu denen auch Direktversicherte zählen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten zahlen, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, bei der betrieblichen Zusatzvorsorge werden statt etwa zehn Prozent nun also fast 20 Prozent abgezogen – und das rückwirkend für Betriebsrenten, die vor 2004 abgeschlossen wurden. So sind auch Versicherte betroffen, deren Einkommen bereits in der Ansparphase verbeitragt wurden. Bei Auszahlung ihrer angesparten betrieblichen Altersvorsorge müssen sie nun erneut zahlen.

Staat will das Problem aussitzen

Der Skandal, die Aufarbeitung dieser Ungerechtigkeit wird von Union und SPD verschleppt. Zwar sind sich viele Politiker aller Bundestagsfraktionen einig, dass diese Ungerechtigkeit abgeschafft werden muss, Abstimmungen werden jedoch vertagt und hinausgezögert. Die CDU hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2018 beschlossen, diese sogenannte Doppelverbeitragung zu beenden. Doch bislang ist keine Gesetzesänderung in Sicht. Der jüngste Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), bei Auszahlung der Betriebsrente wieder nur den Arbeitnehmeranteil abführen zu müssen, wird von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgebremst. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hält den Betriebsrentnern entgegen, es sei kein Geld da außerdem stünde es nicht im Koalitionsvertrag. Die Entlastung hat die Union aus dem Vertrag kurz vor Abschluss streichen lassen.

Union und SPD wundern sich über ihren Absturz bei den Europawahlen – dieser Vertrauensbruch ist einer der Gründe dafür, dass sich die Betriebsrentner millionenfach von diesen Parteien abwenden. Um das Fass voll zu machen, wollen Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und sein Parteigenosse Olaf Scholz jetzt in die vollen Kassen der Krankenversicherungen greifen, um die Grundrente zu finanzieren. Es ist ein Wunder, dass die SPD nicht noch stärker abgestürzt ist, aber, wie heißt es so schön: Nach den Wahlen ist vor den Wahlen. In diesem Jahr stehen drei Landtagswahlen an.

Demos in Köln und Dresden

Die abgezockten Betriebsrentner werden aber keine Ruhe geben. Der Kölner Stammtisch des Vereins der Direktversicherungsgeschädigen (DVG) organisiert anlässlich eines Besuchs der Kanzlerin Angela Merkel in Köln am 14. Juni eine Demo – einen Aufstand gegen „Mutti“. Wer mehr wissen und sich beteiligen will, wendet sich an Gabi Münse, E-Mail: [email protected]

Der Dresdner Stammtisch des Vereins der Direktversicherungsgeschädigen (DVG) hat im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen zur Demo aufgerufen gegen die von Rot-Grün-Schwarz beschlossenen Abzocke. „Dresden wird ‚PINK’“! schreiben die DVG-Aktiven. Start der Demo ist am Parkplatz Pieschener Allee in Dresden, am 25. Juli 2019 um 10:30Uhr. Weitere Infos von Jürgen Heinzmann, E-Mail [email protected]

 

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26 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo Herr Achatz,
    der Betrug bei der Betriebsrente, sehen wir Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de genauso. Haben uns, wie Sie auch,zu diesem Abzockvorgang positioniert. Daher ist der Druck durch Ihre Posts sehr gut. Wenn wenigstens der Gesetzesentwurf von J. Spahn umgesetzt würde (würde?), dann wäre ein bisschen Rechtsfrieden hergestellt. Frau Merkel hat aber den Gesetzesentwurf gestoppt. Wir wünschen weiter viel Erfolg und Schaffenskraft für Sie Herr Achatz! Gruss Peter Knöppel vom Team rentenbescheid24.de.

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      4. Juni 2019 13:57

      Hallo Herr Knöppel!

      Wie ich sehe sind die Ziele sehr bescheiden geworden. Die verständliche Wut erodiert in tiefen Frust oder sogar Hass auf die Politik. Das hilft leider nicht weiter.

      Hier liegen nach meiner Meinung auf rentenpolitischer bzw. –wirtschaftlicher Seite folgende Probleme vor:

      Die meisten kompetenten Fachleute arbeiten für gutes Geld auf der falschen Seite. Die Fachleute, die Probleme wie den Doppelbeitrag monieren, sehen darin kein systemisches Problem, sondern eine geschäftliche Bremse. Wer will schon ein System abschaffen, für das er horrende Ausbildungskosten bezahlt hat? Die Arbeitnehmer sind in diesem Komplex meist überfordert und dadurch leicht manipulierbar. Der Staat bereitet das Feld für diese Manipulation und Gewerkschaften verschleudern dafür das Vertrauen ihres Namens.

      Die Betroffenen können die anlagetechnischen Hintergründe selten korrekt und vollständig nachvollziehen und entladen ihre Wut über das Verlustgeschäft am scheinbar Nächstliegenden. Es entstehen Pseudokausalitäten und selbst schädigendes Verhalten. Wer für was genau verantwortlich ist, das wird nicht wahrgenommen. Keiner interessiert sich mehr für sinnvolle Überlegungen. Genau das empfinde ich inzwischen als sehr traurig.

      In der Politik sieht es ähnlich aus, wobei die Regierenden Politiker und Politikerinnen die Aufgabe der Fürsorge für die Bevölkerung haben, zu der sie sich verpflichtet haben. Das Ergebnis zeigt, dass diese Politiker und Politikerinnen zum Spielball der Ahnungslosigkeit geworden sind. Man will es lösen, aber weiß nicht wie es geschehen soll. Selbst der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung beschäftigte sich in dieser Frage mit Meinungen von Verbänden, anstatt etwas zu erarbeiten, was die Bezeichnung „wissenschaftlich“ verdient. Die Diskussion darüber verkommt zur Bittstellung aus moralischen Gründen oder geschäftlichen Interessen.

      Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Bundespolitik katastrophal kommuniziert. – Oder wie es der BM a. D. Thomas de Maizière in einem anderen Zusammenhang sinngemäß einmal sagte: „…die Wahrheit würde große Teile der Bevölkerung beunruhigen…“

      Bei vielen Betroffenen, geraden in Protestorganisationen, hat sich der Zorn soweit aufgeschaukelt, dass ein kognitives Problem vorliegt. Man verbeißt sich in die Krankenkassen, die jedoch im gesetzlichen System quasi – i m m e r – den vollen Beitrag für die Versorgungsbezüge bekommen. Nur trägt in der gesetzlichen Rente die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrages. Das hat Konsequenzen für die Suche nach Lösungen.

      Doch mit tragbaren Lösungen beschäftigen sich zu wenige. Es regieren das Geld auf der einen Seite und die Wut auf der anderen Seite. In der Verzweiflung versuchen Rechtlaien zum Ansturm auf Sozialgerichte zu blasen, so als wären Verbände wie der VDK von rechtlichen Analphabeten begleitet, als würden Verfassungsrichter die Urteile am Stammtisch würfeln oder das Recht eine Frage der lautesten Meinung sein.

      Dieser Komplex beinhaltet dagegen eine zivilrechtliche „Breitseite“, wie es ein kaum beachteter Kommentator in diesem Blog richtig erkannt hat. Ich frage mich: wollen die Betroffenen weiter wütend an eine Wand laufen oder mit Verstand nach einer Lösung suchen?

      http://[email protected]

      Antworten
      • Hallo Herr Feldhinkel,

        Danke für Ihre Worte. Ich versuche vieles zu verstehen. Schwierig wird es nur dann, wenn ich meinen Mandanten erklären muss, dass die Krankenkasse auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz zuzüglich Pflegebeitrag und Zusatzbeitrag verlangt. Bei 100.000€ immerhin stolze 19.000€, so rund. Wie erkläre ich meinen Kindern bei einer solchen Sachlage, dass es gut ist, in die Betriebsrente als Altersvorsorge zu investieren. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Landes hatten völlig andere Erwartungen, bevor es 2002 zum vollen Beitragssatz kam.
        Ja, Herr Feldhinkel, ich kann mich als Jurist hinter dem geschriebenen Paragrafen verstecken und sagen, da stehts geschrieben. Dies ist mir aber zu einfach! Ich sehe tatsächlich als pragmatische Lösung den Vorschlag von J. Spahn, der dazuführen würde, dass der alte Rechtszustand vor 2002 wieder hergestellt würde. Auf Grund der festen Rechtssprechung des BSG und BVerfG würde ich heute niemanden mehr empfehlen, eine Klage wegen dem vollen Beitragssatz einzureichen.

        Ganz ehrlich, ich brauche keine wissenschaftlichen Lösungsansätze, wenn ein brauchbarer Gesetzesentwurf vorliegt. Der ist ja da! Vielleicht sollten wir noch die Arbeitgeber dafür haftbar machen, dass der Betriebsrentner auf einmal noch KV-Beiträge zahlen muss. Wäre mal eine Idee auf der arbeitsrechtlichen Seite, sicherlich absurd, aber immerhin.

        Ach so, noch eine kleine Geschichte am Rande: War ich doch mit meinen Kindern bei der Sparkasse und habe für sie zwei Girokonten einrichten lassen. Da stellt mir der Mitarbeiter der Sparkasse eine Deka-Fonds zum Anlagesparen vor und zeigt mir ein Anlagebeispiel mit Beginn der 70 oder 80er Jahre. Den gesamten Verlauf bis heute. Soweit so gut. 2008 wurde aus dem angesparten Vermögen von ca. 600.000€ auf einmal nur noch 300.000€. Bis heute hat sich dieses Beispiel durch die Finanzkrise nicht wieder erholt. Nicht die „dumme“ Gier des Sparers war „Schuld“ daran, sondern die Gier und der Irrsinn der Liberalisierung der Finanzmärkte und deren Akteure, allen voran die Banken, Versicherungen, die Fondsmanager, Politiker. Und auch die Sparer, die null Ahnung davon hatten, was die Banken, Versicherungen und Makler ihnen da aufschwatzten. Betriebsrenten, private Renten, alles was der kleine Sparer so bedient, hat alles seit dem an Wert verloren.

        Soweit meine Sicht auf diese Dinge. Die Wut der Betriebsrentner ist allzu verständlich.

        Gruss Peter Knöppel

        Antworten
        • Eugen Dinkel
          4. Juni 2019 18:02

          Hallo Herr Knöppel,

          am Anfang Ihres Beitrags ist von einem Betrag von 100.000 Euro
          im Zusammenhang mit einer Betriebsrente die Rede.
          Ich vermute jetzt, es handelt sich um die Einmalzahlung aus
          einer Direktversicherung.
          In etlichen Leserkommentaren habe ich folgendes
          geschrieben:
          „Direktversicherungen sind Kapitallebensversicherungen.
          Diese wurden aber 2003 von der Politik in eine fiktive 10-jährige
          Betriebsrente umdeklariert, und zwar rückwirkend für alle
          Altverträge“.
          Ist meine Ansicht vielleicht doch verkehrt?
          Meine Direktversicherung von 1997 kann nur als Einmalzahlung
          ausgezahlt werden, eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht.
          Die Verhältnisse waren wie meistens:
          Versicherungsnehmer der Arbeitgeber, Versicherter: Ich, die
          Beiträge aus meinem Nettoentgelt.

          Gruß Eugen Dinkel

          Antworten
        • Dirk Feldhinkel
          4. Juni 2019 22:59

          Hallo Herr Knöppel!

          Vielen Dank für Ihre ausführliche wie interessante Antwort. Die Wut der Betroffenen ist natürlich mehr als verständlich. Es gibt auch von meiner Seite keinen Zweifel daran, dass vor allem für die Verträge vor 2004 eine Täuschung verursacht wurde, die eindeutig politisch zu verantworten ist.

          Dennoch bin ich mir sicher, dass Sie als verantwortungsvoller Anwalt nicht mit einer „Packung Wut“, sondern mit einer ausgearbeiteten Klageschrift und einem Verhandlungskonzept in den Gerichtssaal gehen, um für Ihre Mandanten das Beste herauszuholen. 😉 Ich finde es zudem wichtig und hilfreich, dass Sie Ihren Standpunkt in Bezug auf die BSG und dem Bundesverfassungsgericht klarstellen. Wir sind hier einer Meinung.

          „Man soll alles möglichst einfach machen, aber nicht zu einfach!“
          Albert Einstein

          So wünschenswert es für alle beteiligten wäre, die alte Gesetzgebung wieder herzustellen, so zerren wie so oft, zu viele Interessen an diesem Thema. Um es klar zustellen, genau darin sehe ich das Problem, dass die Regierenden hier nicht alle Interessen in Bezug auf leichte Gewinne zu erfüllen haben und es doch tun. Wie Sie zum Beispiel selbst zu Recht anführen, hat die Finanzkrise einigen Flurschaden angerichtet. Die europäische Finanzwirtschaft und Finanzpolitik ist nach wie vor in einem Dilemma fest verbunden. Die Null-Zinspolitik steht gegen das Risiko einer noch größeren europäischen Banken- und Staatenkrise. In diesem Klima müsste eine verantwortungsvolle Politik sich mit der fortschreitenden Privatisierung der gesetzlichen Rente zurückhalten. Statt für Laien unverständliche Pseudoförderungen einzuführen, die meistens für Mitnahmeeffekte sorgen, wäre ein Schulfach zum Thema Finanzanlagen deutlich sinnvoller.

          Die Arbeitgeberhaftung dagegen sehe ich in ausgesuchten Fällen dann nicht als absurd an, wenn zum Beispiel Verträge nach 2004 abgeschlossen wurden. Wie einige Fälle gezeigt haben, erwischt es im Durchgriff die Richtigen. Aus dem Erinnerungsprotokoll sehe ich das seinerzeit erfolgreiche „Stuttgarter Urteil“ aus dem Jahre 2005 (unter Vorbehalt), welches Herr Westphal von der Verbraucherzentrale Bundesverband Berlin (2-mal) durch setzte. Hier musste die Allianz nicht genannte Kosten ersetzen.

          Ähnlich scheint es mit Direktversicherungs-Verträgen der Generali zu laufen. Hier fehlt es an Vertragstreue und es werden vereinbarte Rentenerhöhungen nicht durchgeführt. Auch hier musste nach zahlreichen erfolgreichen Klagen Generali leisten. Der Anspruch kann, wie Sie sicher wissen, hier den Arbeitgeber nicht umgehen. Es kann jedoch nicht sein, dass sich Finanzkonzerne hinter den Arbeitgebern verstecken und ich denke, dass ein rechtlicher Angriff diesbezüglich auch sinnvoll zu gestalten ist.

          Aus meiner Sicht ist bezüglich Vertragsabschlüsse nach dem Jahr 2004 interessant, wie deutlich und vollständig man über den Arbeitnehmer die Abgaben und Steuern auch bei Rentenauszahlung informiert hat. Denn es werden die Beitragsbefreiungen als „Förderungen“ angepriesen. Aus der Erfahrung der Zusammenarbeit mit Bankrecht- und Anlegeranwälten weiß ich, dass es nach gängiger BGH-Rechtsprechung nicht mehr reicht, eine Fußnote mit Sternchen in einem dicken Prospekt zu überreichen, um von einer sachgerechten Aufklärung zu sprechen. Dass sich mit Provisionen bezahlte Fachberater der Unternehmen mit politisch verursachter Unkenntnis herausreden könnten, widerlege ich gerne mit Fachliteratur inklusive ISBN-Nummer.

          Ich bekomme ständig Schilderungen, wie bis heute betriebliche Versorgungen angepriesen und beraten werden und bezweifle, dass sie Ihren strengen Maßstäben einer zugelassenen Beratung standhalten. (Sorry!) Das kann nicht im Interesse seriös arbeitender Berater sein.

          Herzliche Grüße

          Dirk Feldhinkel

          Antworten
          • peter hansen
            7. Juli 2019 20:22

            wie kann es mögich sein das ei9n parteibeschluss vom 08.12.2018 über die halbierung der krakenkassenbeiträge von der kanzerin merkel abgelehnt wird.unter diesen umständen kannich die cdu nicht wählen

  • Weiter, immer weiter. Der Druck wird immer weiter gehen und nicht aufhören. Wir Betrogene werden nun einmal jeden Monat daran erinnert. Vergessen fällt aus!

    Antworten
  • Eugen Dinkel
    4. Juni 2019 17:19

    Der rückwirkende Eingriff in Direktversicherungs-Verträge mit dem GMG
    von 2004 wird auch von seriösen Versicherungsfachleuten als Betrug
    bezeichnet.
    Da fragt man sich doch als normaler Bürger:
    Warum darf eigentlich ein Politiker so etwas ungestraft machen? Schließlich
    handelt es sich hier nicht nur um eine fragwürdige Gesetzgebung, sondern
    auch um einen Vertragsbruch.
    Wäre es da nicht das Mindeste, das man Direktversicherten mit Verträgen
    von vor 2004 den Schaden ersetzt und die Mehrfach-Verbeitragung sofort
    beendet?
    Dass durch das GMG die Altersvorsorge mit Betriebsrente und
    Direktversicherung insgesamt ad absurdum geführt wird, ist noch ein anderes
    Thema.
    Die SPD hat dafür teilweise schon die Quittung erhalten. Den Wählern sollte
    man aber immer wieder klarmachen, dass auch noch andere Parteien am
    GMG beteiligt waren: CDU/CSU und Grüne.
    An anderer Stelle wurde schon vorgeschlagen, ein Volksbegehren zu diesem
    Thema zu starten. Das wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit, die Thematik
    einer breiten Bevölkerungsschicht bekannt zu machen. Es bräuchte nur
    jemand, der die fachliche und organisatorische Kompetenz hat, so etwas
    anzuschieben.

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      5. Juni 2019 00:45

      Hallo Herr Dinkel!

      Ich habe mitbekommen, dass Sie immer wieder Fragen zu Ihrer Direktversicherung haben. Zwar bin ich seit Jahren aus der Branche ausgestiegen und muss deshalb kenntlich machen, dass meine Ausführungen eine Meinung darstellen, die keine zugelassene Beratung ersetzen, dennoch sollten diese Fragen aus meiner Branchenerfahrung kein Problem sein.

      Es ist richtig: Ihre Direktversicherung ist tatsächlich nach Ihren Schilderungen eine Kapitallebensversicherung. Das ist jedoch leider kein Kriterium der Verbeitragung der Krankenkasse zu entkommen. Sogar Pensionskassen sind Rentenversicherungen, die auch Todesfallleistungen für Hinterbliebene bieten können und deshalb im weitesten Sinne auch Lebensversicherungen sind.

      Das entscheidende Kriterium ist hierbei, dass der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer war. Das ist die klare Unterscheidung, die nach meinem Wissen das Bundesverfassungsgericht für die Verbeitragung vorgibt. Sie können die Zuordnung zur BAV auch dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG Fassung 1974) § 1 (2) 2. entnehmen.

      Das bedeutet, dass der Arbeitgeber der Vertragspartner war. Als „Versicherte Person“ haben Sie lediglich das Recht, Leistungen aus diesem Vertrag zu beziehen. In Ihrem Fall ist es die Kapitalauszahlung. Nach Ihren Schilderungen vermute ich, dass der Arbeitgeber den Vertrag mit laufenden Zahlungen im Sinne des 40b EStG mit einer pauschalisierten Versteuerung i. H. v. 20 % durchgeführte. Die Befreiung von Sozialabgaben wäre bei dieser Variante aus Sonderzahlungen im Sinne § 2 (1)3. Arbeitsentgeltverordnung ArEV möglich gewesen.

      Sie sind in diesem Punkt leider kalt erwischt und zahlen Ihren Arbeitnehmeranteil für die Krankenkassen praktisch 3-mal. (Beim Sparen 1-mal Arbeitnehmeranteil und in Rente doppelter Arbeitnehmeranteil) Es gibt jedoch auch für Sie einen positiven Aspekt zu vermerken. Die Kapitalauszahlung müsste aus Ihrem Altvertrag steuerfrei gewesen sein. Bei Durchführung gem. § 3.63 EStG wäre die volle Einkommensbesteuerung fällig gewesen. Ob das für Sie ein Vorteil oder Trost ist, weiß ich natürlich nicht. Wenn Sie den Vertrag in der Ansparung über eine Zeit privat fortgeführt haben, können Sie für diesen Anteil eine Befreiung von Krankenkassenbeiträgen erwirken. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem zugelassenen Rentenberater helfen.

      „Die Welt ist ungerecht, aber nicht immer zu deinem Nachteil.“
      J.F. Kennedy

      Herzliche Grüße

      Dirk Feldhinkel

      Antworten
      • Eugen Dinkel
        5. Juni 2019 09:36

        Hallo Herr Feldhinkel,

        vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen.
        Es ist genau so, wie Sie es beschrieben haben: Durch die 20%
        Pauschalversteuerung ist die Auszahlung zumindest steuerfrei. Ärgerlich ist
        die Umwandlung von Direktversicherungen in Betriebsrenten für mich
        (und sicher viele andere auch) noch aus folgendem Grund:
        Neben der Direktversicherung existiert auch noch eine Betriebsrente, die
        weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Dank Addition mit der
        Direktversicherung wird auch diese Betriebsrente, die eigentlich
        sozialabgabenfrei wäre, mit knapp 20% Sozialabgaben belastet
        (für 10 Jahre) – Steuern sind hier natürlich auch noch fällig.
        So wird halt Altersvorsorge völlig uninteressant, aber das hat man 2004
        sicher auch schon gewusst.
        Das ist zwar alles ärgerlich, aber wie Sie im letzten Satz schon
        geschrieben haben: Es gibt auch positive Dinge im Leben.

        Herzliche Grüße
        Eugen Dinkel

        Antworten
    • julius082
      5. Juni 2019 11:41

      Wieso CDU/CSU? 2003 regierten SPD und Grüne!

      Antworten
      • Eugen Dinkel
        5. Juni 2019 12:33

        Dieses Gesetz konnte nur zusammen mit der Opposition beschlossen werden.
        Ulla Schmidt und Horst Seehofer waren federführend.

        Antworten
    • Ingo Pautke
      6. Juni 2019 17:12

      Die einzige Konsequenz für mich besteht darin, dass ich seit 2004 keine der 3 beteiligten Parteien mehr gewählt habe (SPD, Grüne und CDU).
      Die Grünen regierten ja auf Bundesebene von 1998 bis 2005 gemeinsam mit der SPD und haben natürlich auch alle anderen unsozialen Entscheidungen mitgetragen die während dieser Zeit entschieden wurden.
      Ich bin mit dieser Entscheidung bestimmt nicht der einzige Bürger und es werden bestimmt immer mehr die ihr Kreuz nicht mehr bei den sogenannten Volksparteien machen.
      Für mich ist insbesondere die rückwirkende Änderung Betrug am Bürger.
      Mein Vertrag bestand schon 5 Jahre als er rückwirkend, von aus meiner Sicht, skrupellosen Politikern geändert wurde.

      Antworten
  • Hans-Peter Neubauer
    6. Juni 2019 23:52

    Ich habe jetzt 9,5 Jahre KV- und PV- Beiträge von meiner Lebensversicherung bezahlt, das letzte halbe Jahr werde ich wohl auch noch zahlen müssen. Von diesem Vertragsbruch des Staates habe ich leider erst bei der Auszahlung erfahren. Seitdem habe ich nie wieder RotGrünSchwarz gewählt , meine Kinder auch nicht. Meine beiden ehrenamtlichen Tätigkeiten habe ich vor zwei Jahren eingestellt. Jetzt geht es einmal im Monat nach Österreich zum Einkaufen, zum Essen und zum Tanken. Sollte die CO2-Steuer kommen, dann wöchentlich Die paar Liter Benzin sind da schon drin. Die Mehrwertsteuer bekommt nicht unser gieriger Staat, sondern Österreich. Die Rache des kleinen Mannes.

    Antworten
  • Bei mir persönlich ist das Thema nochmal komplizierter und gleichzeitig „logischer“. Bei uns wurde die Direktversicherung quasi als Betriebsrentenalternative eingeführt (Betrieb nicht im AG-Verband und nicht tarifgebunden). Abgeschlossen wurde eine KLV mit Gothaer. Die Beiträge wurden vom AG entrichtet. Allerdings weit vor 2004. Nun könnte man ja sagen, dass ich in der Ansparphase die Krankenkassenbeiträge gespart habe. Das stimmt deshalb nicht, weil ich in den letzten 30 Berufsjahren meine Krankenkassenbeiträge jeweils nach der Beitragsbemessungsgrenze entrichtet habe. Insofern war die Einzahlung durch den AG auch kein geldwerter Vorteil. Meine Krankenkassenbeiträge wären dadurch nicht höher geworden. Ich hatte nach der Auszahlung der Versicherungssumme dann noch Hoffnung, bis nach 2 Monaten dann doch der Brief von der KK kam….

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      8. Juni 2019 15:42

      Hallo Fiu Tare!

      Auch hier mache ich meine Ausführungen als Meinung kenntlich, die eine zugelassene Beratung nicht ersetzt. Dennoch kann ich vielleicht eine zusätzliche Orientierung geben. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann haben Sie eine reine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Wenn sie diese nicht im Hintergrund als Ersatz für Lohnanteile vereinbart haben, dann haben sie wenigstens nichts aus ihrem persönlichen Vermögen verloren.

      Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und deshalb derjenige, der den Vertrag hat. Sie haben nur ein Recht darauf die Leistung aus diesem Vertrag zu ziehen. Diese arbeitgeberfinanzierten Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die als Versorgungsbezüge zu Verbeitragen sind. Die Ansparbeiträge für diese Direktversicherung sind dabei weder für Sie noch für den Arbeitgeber Entgelt gewesen, sondern nur für den Arbeitgeber Betriebsausgaben und damit in der Regel für ihn steuermindernd.

      Ein interessanter Vergleich zeigt jedoch, dass die Entgeltumwandlung, also Zahlungen aus dem Lohn, im Grunde eine Unternehmensförderung auf Kosten der Arbeitnehmer war. Bis vor dem BRSG war so, dass der Arbeitgeber nach einer Entgeltumwandlung die Einsparung der hälftigen Sozialabgaben selbst einkassierte und nicht der Anlage zuführte. Die Krankenkassen verloren an dieser Stelle zuerst den jeweiligen vollen Beitrag. Dieser sollte zumindest theoretisch bei Renten oder Kapitalbezug inklusive des Ertrags zurückgeführt werden. – Jedoch nur vom Arbeitnehmer bezahlt. Das ist heute der sogenannte Doppelbeitrag im Sinne von ehemals Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen zusammen abgezogen. Das ist wahrlich eine Mogelpackung!

      Antworten
  • Ulrich Fritz
    10. Juni 2019 11:57

    Ich bin seit 2 Monaten in Altersrente und meine Krankenkasse fordert mehr als 10.000 EUR für meine Direktversicherung aus dem Jahr 2001.
    Mein Vertrauen in die Politik ist zerrüttet und ich rate seitdem meinen Kindern dringend davon ab, in staatliche Programme zu investieren.
    Das Ganze ist einfach nur eine jämmerliche Sozialstümperei. Die Politikverdrossenheit hat einen Namen!

    Antworten
  • klaus Seidelmann
    13. Juni 2019 10:38

    Wo gibt es so etwas? Bestehende Verträge nachträglich zu ändern weil den KK das Geld fehlt. Und die Gerichte bestätigen dies auch noch. Das ist in meinen Augen Diebstahl am Bestandschutz.
    Pfui kann ich da nur sagen. Vorgesorgt nach bestem wissen und dann doch beschissen worden.
    Und nun sind sich alle Parteien einig, aber einen Endscheid zur Entlastung bekommen sie nicht hin. Das ist lachhaft. Die KK sitzen mittlerweile auf Reserven von vielen Milliarden.
    Desweiteren bin ich beschissen worden bei der Erwerbsminderungsrente.
    Wen es interressiert unterzeichnet noch schnell die bald endende online Petition.
    https://www.openpetition.de/petition/online/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle

    An die Parteien habe ich schon geschrieben. Natürlich wie erwartet keine Antwort.

    Mein Stand ist, das ich momentan die Beantragung der Direktversicherung und Betriebsrente vor mir her schiebe.

    Gruß an alle Leser

    Antworten
  • Die himmelschreiende Abzocke dieser schwarzroten ewiggestrigen Gesellen ist nicht mehr zu ertragen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die vor Arroganz strotzenden „Auslaufmodelle“ bei den bevorstehenden Wahlen einen weiteren saftigen Denkzettel bekommen, dass ihnen endlich Hören und Sehen vergeht. Sapere aude!

    Antworten
  • […] den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der […]

    Antworten
  • Ungerechtigkeit bei der Direktversicherung

    Viele haben so wie ich vor Jahren eine Lebensversicherung über ihre Firma abgeschlossen. Die Beiträge wurden in die Direktversicherung zu 100% selbst vom Nettolohn einbezahlt. Für die kompletten Beitragsjahre habe ich etwas oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient und so immer den maximalen Sozialversicherungsbeitrag bezahlt. Auch wurden diese Sparbeiträge versteuert. Bei der Auszahlung meiner Lebensversicherung kam das böse Erwachen. Jetzt behält die Krankenversichersicherung -verteilt über 10 Jahre- fast 20% davon als Sozialversicherungsbeiträge ein. Die komplette Rendite ist damit futsch. Personen, die in Eigenregie eine private Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben oder einen Sparplan nach x Jahren auflösen und die Beträge abheben, brauchen keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Auszahlungsbetrag bezahlen.

    Dieses Gebaren ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Hier werden nach meinem Empfinden alte Leute vom Staat um ihr Erspartes betrogen. Dieses Gesetz und diese Ungerechtigkeit gibt es schon einige Zeit und wurde bisher nicht beseitigt. Es gibt laut Internetrecherche einen Bestand an ca. 8.5 Millionen Direktversicherungen in Deutschland. Viele Betroffene und Familienangehörige ahnen noch nichts von ihrem „Glück“. Wenn die Auszahlung und der Bescheid von der Krankenkasse kommen, sind viele geschockt. So kenne ich das von mir und einigen Bekannten. Nun verstehe ich, warum immer mehr Leute nach diesem schäbigen Gebaren mit den etablierten Parteien, die regieren, nichts mehr zu tun haben wollen und alternativ wählen oder zum Protestwähler werden. Früher hatten wir Volksvertreter an der Regierung heute sind es meiner Meinung nach eher Lobbyistenvertreter. Die Versicherungslobbyisten haben hier ganze Arbeit geleistet. Die SPD (unterstützt von den Grünen) hat das Gesetz 2004 eingeführt und auch die CDU hat über Jahre nichts getan diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Parteien, die sich an der Altersvorsoge vergreifen, kann man nicht mehr wählen, so meine ich und dabei bin ich in meinem Bekannten- und Freundeskreis nicht allein.

    Antworten
  • […] den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung gescheitert. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab. Das hat der […]

    Antworten

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