So können Rentner Steuern sparen

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Durch die Rentenerhöhungen werden immer mehr Rentner steuerpflichtig. Wer 2018 mehr als 9000 Euro – der steuerliche Grundfreibetrag – Rente plus Zusatzverdienst bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben und zahlt Steuern. Wie Rentner Steuern sparen können.

Übersteigt die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9000 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

So lassen sich Steuern drücken

Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) schätzt, dass durch die Rentenerhöhung 2019 rund 48 000 Rentner Steuern zahlen müssen, die bisher keine Steuern zahlen mussten. Ein Viertel aller Rentner, knapp fünf Millionen Senioren, müssen der Lohi zufolge 2019 ihre Steuererklärung abgeben, worüber sich der Finanzminister freut, der 410 Millionen Euro zusätzlich kassiert.

Jeder sollte seine Steuern drücken – wie geht das? Hans Daumoser, Vorstand der Lohi Bayern, stellt die sieben effektivsten Steuertipps für Rentner vor:

Sonderausgaben

„Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden“, so der Steuerexperte der Lohi. „Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente.“ Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen in Frage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.

Behindertenpauschbetrag

Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro und erhöht bis 3700 Euro geltend gemacht werden.

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal „G“ oder bei 80, so kann zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung beansprucht werden. Bei den Merkmalen „aG“, „BI“ oder „H“ können für Privatfahrten von bis zu 15 000 Kilometer und sogar bis zu 4500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise  aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

Günstigerprüfung für Kapitalerträge

„Liegt der persönliche Steuersatz in der Rente unter 25 Prozent und fallen aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die „Günstigerprüfung“ angekreuzt werden“, rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der abgeführten Abgeltungsteuer rückerstattet.

Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzen kann. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.

 

Quelle: obs/Lohnsteuerhilfe Bayern e.V./© lohi

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Helmut Achatz

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