Zum 1. März wird die Mütterrente ausbezahlt

Finanzen

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Die SPD hat das Rentenpaket mit heißer Nadel gestrickt, dabei vergaß sie, dass die Rentenkasse etwas Zeit braucht, sich drauf einzustellen. Die Mütterrente II wird für Bestandsrentnerinnen erst jetzt zum 1. März rückwirkend ausgezahlt, aber auch nicht für alle auf einmal, sondern sukzessiv, das heißt, das kann sich bis Sommer hinziehen.

Die Mütterrente ist mehrmals geändert worden: Seit 2014 gab es für die vor 1992 geborenen Kinder erst einmal ein zweites Erziehungsjahr, seit Januar 2019 bekommen die annähernd zehn Millionen Mütter und Väter einen weiteren Zuschlag in Höhe eines halben Entgeltpunktes. Ursprünglich wollte die CSU jedem Kind drei Rentenpunkten zugestehen, es sind dann aber doch nur zweieinhalb geworden für die vor 1992 geborenen Kinder. Zur Erinnerung: Dagegen war vor allem die vermeintlich ach so gerechtigkeitsliebende SPD.

Wie viel bekommen Mütter mehr?

Dank der Rentenreform bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr erhalten. Das heißt, sie bekommen seit 1. Januar 2019 insgesamt zweieinhalb (2,5) Rentenpunkte pro Kind. Weil sich die Regierung so spät und nach viel Hickhack erst darauf geeinigt hatte, konnte das Geld nicht schon ab Januar für Rentnerinnen mit vor 1992 geborenen Kinder ausbezahlt werden. Neu-Rentnerinnen mit vor 1992 geborenen Kindern allerdings bekommen die erhöhte Mütterrente bereits seit Anfang 2019.

Pro Kind und Monat gibt es im Osten 15,35 Euro, im Westen 16,02 Euro mehr. Das bedeutet, dass West-Rentnerinnen zum 1. März rückwirkend für Januar und Februar 32,04 Euro ausbezahlt bekommen, Ost-Rentnerinnen 30,70 Euro. Insgesamt erhalten betroffene Rentnerinnen im Westen 192,24 Euro mehr, im Osten 184,20 Euro.

Verzögerung bei Mütterrente II

Die Verzögerung gab’s nur für Bestandsrentnerinnen, für alle Mütter (und Väter), die ab Januar 2019 in Rente gehen, ist alles paletti. Sie profitieren sofort von der Mütterrente II. Die Bestandsrentnerinnen müsse jedoch gedulden. Wie die „Deutsche Handwerks Zeitung“ schreibt, wird „die Reform im Laufe der ersten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden – hier gibt es Nachzahlungen rückwirkend ab Januar 2019.“ Genau diese zeitversetzte und rückwirkende Auszahlung beginne nun im März 2019. So werde die Mütterrente II ab März sukzessive auch an die Bezugsberechtigten ausgezahlt, die bereits im Ruhestand sind. Bis alle umgestellt sind, könne es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung allerdings bis zum Sommer dauern.

Abgaben auf die Mütterrente

Rentnerinnen sollten sich aber nicht zu früh freuen, denn auf die Mütterrente fallen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern an. Ferner wird die höhere Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet. Der Sozialverband VdK fordert einen Freibetrag für Leistungen der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung.

Antrag, um Mütterrente zu bekommen?

Rentnerinnen müssen die höhere Mütterrente nicht beantragen. Das gilt sowohl für Bestandsrentnerinnen wie Neurentnerinnen.

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der Challenge von Nadine Becker, die zu „28 Days of Blogging“ aufgerufen hat. Das heißt, 28 Tage im Februar jeden Tag einen Blog-Post zu schreiben. Alle Blogger, die mitmachen, verlinken ihre Beiträge auf Facebook in der Gruppe 28 Days of Blogging, bei Pinterest und Instagram. Bin selbst gespannt, ob ich das in letzter Konsequenz durchhalte.  Also, bleibt neugierig – wo immer ihr auch mitlest und haltet Ausschau nach #28daysofblogging .

Wer noch alles mitmacht bei #28DaysofBlogging:

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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