Grundrente, Respektrente, Zuschussrente – was denn nun?

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Das Wort „Rente“ lässt sich offensichtlich mit allem kombinieren. Bundesarbeitsminister hat jetzt die Respektrente aus der Taufe gehoben. Was ist das?

„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter mehr haben als jemand, der nie gearbeitet hat“, sagte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales“ dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schon Ende Dezember 2018. Deswegen wolle er 2019 eine „Respektrente“ einführen – eine Rente, die Lebensleistung würdige und die zehn Prozent über der Grundsicherung im Alter liege. Das soll für alle gelten, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, so sein Plan. Offensichtlich sind seine Beamten schon fleißig am Rechnen, denn ein entsprechender Gesetzesentwurf für diese „Respektrente“ ist schon in der Mache. Geplante Veröffentlichung: erstes Halbjahr 2019.

Idee zur Respektrente nicht neu

Die Idee ist nicht neu – die SPD will schon lange etwas für diejenigen tun, die ihr Leben lang eingezahlt haben, aber in der Rente auf keinen grünen Zweig kommen. Es geistern Namen durch die Presse wie Grundrente, Zuschussrente, Lebensleistungsrente. Was ist damit gemeint? Im April 2018 hat Heil gesagt, „die Grundrente wird Teil eines zweiten Rentenpakets sein“. Sein Ziel sei, die Grundrente bis zur Mitte der Legislaturperiode, also bis Herbst 2019 „auf die Schiene zu setzen“. Vor allem Frauen, die viel gearbeitet haben, will Heil besser stellen – besser als diejenigen, die nie gearbeitet haben. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit.

Wie soll das funktionieren?

Wie soll das funktionieren? Wer mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat oder entsprechend Erziehungs- und Pflegezeiten vorweisen kann, sollen künftig hundert Euro mehr im Monat bekommen als bisher. Klingt einfach, jetzt aber kommt’s: Die Rentenkasse soll  zusammen mit dem offiziellen Rentenbescheid eine Bescheinigung ausstellen, die die Voraussetzungen für die neue Rente dokumentiert. Der „Respektrentner“ gibt diesen Bescheid an seine Stadt oder Gemeinde weiter, die prüfen den Anspruch und berücksichtigen das dann bei der Auszahlung der Grundsicherung – zurzeit 424 Euro plus Unterkunftskosten – in Form eines Freibetrags von eben diesen hundert Euro. Die hundert Euro entsprechen 23,58 Prozent. Eigentlich hätte es 25 Prozent sein sollen, hat mit den krummen Zahlen aber nicht funktioniert, aber Spaß beiseite.

Unter dem Existenzsminimum

Mit 6288 Euro (524 x 12) liegt der Respektrentner immer noch unter dem steuerlichen Existenzminimum von 9168 Euro. Große Sprünge wird er also selbst mit seiner Respektrente nicht machen können.

Heil rechnet mit rund 130 000 Anspruchsberechtigten. Das Ganze dürfte rund 200 Millionen Euro pro Jahr kosten. Wer die Kosten trägt, ist auch noch unklar. Klar ist freilich, dass Heil damit wieder zwei Prinzipien vermengt: das Äquivalenzprinzip und das Fürsorgeprinzip. In der Rentenversicherung gilt, wer mehr und länger einzahlt, bekommt auch mehr. Das Fürsorgeprinzip heißt, dass sich der Staat um die kümmert, die es wirklich nötig haben. Was, wenn jemand „nur“ 34 Jahre und sechs Monate eingezahlt hat? Blöd gelaufen. Ist das gerecht? Mit seiner Respektrente schafft Heil neue Ungerechtigkeiten. Der eine bekommt einen Rentenbonus, der andere nicht.

Was macht eigentlich die Rentenkommission?

Übrigens, die Respektrente hieß bei Ursula von der Leyen (CDU) schon mal  „Zuschussrente“, aus der dann die „Lebensleistungsrente“ wurde. Und Andrea Nahles (SPD) brachte die „solidarische Lebensleistungerente“ ins Spiel. Alles Rohrkrepierer.

Apropos neue Rente, wäre das nicht eigentlich Aufgabe der Rentenkommission, die Hubertus Heil im Mai 2018 vorgestellt hat? Was macht die? Seit 5. September 2018 Däumchen drehen, das war das Datum, an dem die Rentenkommission die letzte Meldung eingestellt hat. Also nichts außer Spiegelfechterei.

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    22. Januar 2019 12:11

    Kommentar, Rentenbezeichnungen aus der Politik, von A-Z
    Arbeitslosenrente, Erwerbslosenrente, Grundrente, Frauenrente, Kinderrente, Keine-rente, Lebensleistungsrente, Rentenpakets, Respektrente, Ruhestandrente, Zuschussrente, ?????………………………. Alles Rohrkrepierer.
    Man stelle sich vor, jeder dieser Bezeichnung ist z.Zt. ein Problemfall, was macht die Politik, sie stellt um jedes Problem einen Zaun mit der entsprechenden Bezeichnung, und lässt über die Angelegenheit während der Amtsperiode Gras wachsen.
    Zu jeder „Wahlzeit“ wird dann der Zaun etwas geöffnet, man schaut kurz nach, diskutiert die Probleme des Graswachstums, und nach der Wahl macht man den Zaun wieder zu. Das ist schizophren, aber Tatsache.
    Kein Schritt zu einer Lösung, sei es für eine Bürgerversicherung, oder ein Beginn einer solidarischen Renten-Lösung. (Wieder eine neue Bezeichnung!)

    Antworten
  • M.S. Titanic
    27. Januar 2019 12:59

    Ich schlage vor, dass wir allen Bundesbürgern eine Altersabsicherung zahlen, die wie Pensionen von Bundesbeamten berechnet und finanziert wird. Man kürzt den Beamtenpensionsbetrag um max. 500 € Betriebsrentenanteil und gut is‘.
    Nach 5 Jahren vollzeitäquivalenter Arbeit hat also jeder Sozialversicherte eine Mindestrente von 1.300 € sicher.

    Diese „Pensionsrente“ hat nur Vorteile: Da bei Pensionen niemals die Rede davon ist, dass sie die junge Generation überfordert, kann das ja auch bei einer Umstellung des Rentensystems auf eben dieses Pensionssystem nicht der Fall sein. Zunächst einmal hat der Arbeitnehmer 18,6 % mehr Gehalt, weil Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur GRV entfallen. Die Finanzierung aus allgemeinen Steuern ist auch wesentlich „generationengerechter“, weil eben sehr viel mehr Leute in diesen Steuertopf einzahlen und nicht nur die Sozialversicherten. Last but not least gibt es dann für die Altersversorgung auch keine „Lohnnebenkosten“ mehr, so dass unsere Arbeitgeber Milliarden von neuen Arbeitsplätzen schaffen können. Im Gegenzug müsste unser Staat zwar „die Steuern“ erhöhen. Er könnte aber z.B. die Erbschaftsteuer massiv erhöhen und einen Freibetrag von 1 Mio. € einführen. Das wäre mal wirklich generationengerecht und würde die Mittelschicht nicht belasten. Des Weiteren könnte man den Spitzensteuersatz auf 60% erhöhen und Verlustvorträge bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer wieder nach 5 Jahren verjähren lassen. All das würde für klein- und mittelverdienende Arbeitnehmer neutral wirken oder sogar eine Abgabensenkung bewirken. Besserverdiener, Beamte und Selbständige müssten dagegen erstmals richtig löhnen.

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  • Interessante Info! Ich dachte, das sei eine Art Grundrente für alle mit 35 Beitragsjahren. Statt desses ist es ein Zuschlag zur Grundsicherung, die sowieso nicht alle beantragen, die berechtigt wären. Das ist also „mehr Grundsicherung“ und geht gar nicht über die Rentenkasse – was ja auch nicht sein kann, denn dann wäre dein Artikel sinnlos.
    ???

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    • Norbert Schönert
      8. Februar 2019 18:31

      So weit ich das verstehe, soll das Ganze sehr wohl über die Rentenversicherung laufen indem einfach die Rentenpunkte auf 0,8 pro Jahr erhöht werden. Deshalb ist unser Finanzminister auch so entspannt. Bei der Frage nach der Finanzierung erhält man keine Antwort. Und die Bundeszuschüsse sind doch äußerst variabel und spiegeln schon jetzt die versicherungsfremden Leistungen nicht wieder.

      Antworten
  • […] Art Sondersteuer, über die viel zu wenig gesprochen wird. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil ist auch mit seiner Grundrente durchgekommen – und wird wieder die Rentenkassen angezapft. So geht das schon seit […]

    Antworten
  • […] werden Fürsorgeprinzip und Äquivalenzprinzip (Leistungsprinzip) miteinander vermengt. Die Höhe der Rente, so sieht es das Äquivalenzprinzip vor, richtet sich […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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