Eine viertel Million geht abschlagsfrei mit 63 in Rente

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Wer kann, will abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente geht. 2017 stellten 254 000 Menschen einen entsprechenden Antrag,  2018 waren es 251 000. Dazu kommen noch ebenso viele, die mit 63 gehen und Abschläge in Kauf nehmen.

Rente mit 63 – mit und ohne Abschläge – ist der große Renner. Die Nachfrage ist ungebrochen. Im vergangenen Jahr haben 251 000 „besonders langjährig Versicherte“ einen Anträge gestellt, etwas weniger wie 2017, so die Deutsche Rentenversicherung dem „Handelsblatt“ gegenüber. Seit das Gesetz im Juli 2014 eingeführt wurde, haben insgesamt annähernd 1,2 Millionen einen Antrag auf Rente mit 63 ohne Abschläge gestellt.

Abschlagsfrei mit 63 in Rente

Wer darf überhaupt mit 63 Jahren in Rente gehen? Nur wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wobei 63 ja auch nicht mehr stimmt, denn 1955 Geborene können erst mit 63 Jahren plus sechs Monate abschlagsfrei in Rente gehen, 1956 Geborene erst mit 63 Jahren plus acht Monaten – und so erhöht sich das Eintrittsalter für diese Art Rente jeweils um zwei Monate.

Schlecht Karten für Akademiker

Akademiker haben schlechte Karten, denn ihr Studium, das im Minimum acht Semester (vier Jahre) dauert, wird rentenrechtlich nicht angerechnet, insofern kommen sie per se nicht in den Genuss dieser Regelung. Diese von der SPD eingeführte Rentenart privilegiert vor allem Industriearbeiter, die nach der Schule gleich eine Lehre begonnen haben.

Wer keine 45 Jahre zusammenbringt und dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen – 0,3 Prozent pro Monat, den er früher in Rente geht. Die Rente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren ist tatsäch­lich eine „Rente mit 63“. Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, aber eben mit teils kräftigen Abschläge. Die Regelaltersgrenze erhöht sich übrigens auch permanent. Bis Ende 2011 waren es noch 65 Jahren, seit 2012 steigt die Altersgrenze schrittweise, so dass für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Jeder Monat früher bringt Abschläge.

Übrigens, wer mit 63 + in Rente gehen will, muss selbst aktiv werden und entweder kündigen oder mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinnahmen. Er sollte rechtzeitig und vertrauensvoll mit seinem Chef sprechen und dann die nötigen Schritte einleiten.

Mit 63 + abschlagsfrei in Rente:

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die Versicherungen wirklich vor Altersarmut? Holger Balodis und Dagmar
Hühne decken auf, dass Riester, Rürup und Co. für mehr als 80 Prozent
der Beitragszahler ein Verlustgeschäft ist – und womöglich der erste Schritt
in die Altersarmut. Die großen Profiteure sind Versicherungen
und der Staat. Ein Buch, das alle künftigen Rentner dieses Landes
interessieren muss.

So steigt die Regelaltersgrenze

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Gabriele Spindler
    27. Januar 2019 09:48

    Bei der Tabelle kann etwas nicht stimmen. Ich bin Jahrgang 1954, im Januar geboren und mein offizielles Berufsende ist der 30.09.2019. ???

    Antworten
    • Helmut Achatz
      27. Januar 2019 10:07

      Diese Tabelle gilt für die Berechnung der Renteneintrittsalters für besonders langjährige Versicherte. Die abschlagsfreie Rente gilt nur für Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Für 1954 Geborene gelten 63+4, wenn denn die 45 Jahre voll sind. „Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, können seit 1. Juli 2014 bereits ab 63 Jahren ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen. Die Altersgrenze wird ab 2016 — beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1953 — schrittweise angehoben.“ Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 65 Jahren, so steht’s bei der Deutschen Rentenversicherung. Was sagt denn die Rentenversicherung? Ich bin selbst Jahrgang 1954 und bin mit 63 + 2 in Renten gegangen, aber eben mit entsprechenden Abschlägen, weil mein Studium nicht zählt.

      Antworten
  • Ja auch ich gehöre zu den glücklichen 63/6 Rentnerinnen – nach gesamt 48 Jahre Arbeit – das reicht .

    Antworten
  • Das mit den + Monaten ist etwas irritierend dargestellt. Bei der Berechnung der Summe zur Rentenausgleichszahlung sind diese Monate bereits in der zu zahlenden Summe enthalten. Mit anderen Worten ich zahle nicht bis zum 65. und die + Monate vermindern die Rente, sondern ich zahle bis zum 65. inklusive der + Monate.

    Antworten
  • […] der Regelung, nach 45 Beitragsjahren ab 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen, haben der Deutschen Rentenversicherung zufolge in den vergangenen drei Jahren rund 735 […]

    Antworten
  • […] entsprechenden Antrag gestellt. Die meisten gingen 2020 mit Abschlägen, 18 Prozent der Neurentner können vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen, weil sie die nötigen 45 Beitragsjahre beisammen haben. Allerdings steigt die Altersgrenze […]

    Antworten
  • […] steht. Langjährige Versicherte wie ich können mit 63 Jahren Rente beziehen – allerdings mit Abschlägen. Pro Monat werden 0,3 Prozent abgezogen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt mittlerweile am Monatsende, darauf sollten sich […]

    Antworten

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