Wann kappt die CDU den Doppelbeitrag?

Finanzen

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Gegen die neue Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und die CDU-Führung hat der Parteitag beschlossen, den doppelten Krankenkassenbeitrag von Betriebsrenten abzuschaffen. Wann fällt der Doppelbeitrag weg?

Wenn es nach Thomas de Maizière gegangen wäre, müssten die Betriebsrentner – und Direktversicherungen wurden per Gesetz 2003 dazu gemacht – noch bis zum Sanktnimmerleinstag warten, bis der doppelte Krankenkassenbeitrag abgeschafft würde. Die Mehrheit der Parteitagsdelegierten hat sich jedoch gegen die CDU-Führung durchgesetzt und sich dafür ausgesprochen, den Doppelbeitrag zu kippen. De Maizière warnte vor der finanziellen Belastung durch die Abschaffung des Doppelbeitrags. Es war ihm jedoch nicht der Rede wert, dass die CDU Millionen von Altersvorsorgern 2003 kalt enteignet hat mit diesem nachträglich eingeführten Doppelbeitrag.

Doppelbeitrag soll kippen

Nicht alle in der CDU sind so verbohrt wie Thomas de Maizière. Carsten Linnemann, Vorsitzender der CDU-Mittelstandsvereinigung, hat die Entscheidung, die 2004 dazu geführt habe, dass Arbeitnehmer „sogar den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbetrag bezahlen“ müssten, als falsch angeprangert. Die CDU halte die Geschädigten schon viel zu lange hin.

Auch der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Maik Beermann forderte, den Doppelbeitrag abzuschaffen. Millionen Menschen seien betroffen, „die den Sinn und den Geist der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verstanden haben und sich im Alter vielleicht auch etwas mehr gönnen möchten“, wird Beermann von „Fonstrategie antizyklich“ zitiert.

Betriebsrentner fehlen 5,8 Millliarden pro Jahr

Die CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Maag hat laut „Spiegel Online“ ausgerechnet, um wie viel die Betriebsrentner – und darunter auch die mit einer Direktversicherung – jährlich zahlen müssen: Es sind 5,8 Milliarden Euro – 5,8 Milliarden Euro, die den Betriebsrentner fehlen.

Die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Geschädigten wehren sich schon seit langem. Einige haben sich dem Verein Direktversicherungsgeschädigten (DVG) angeschlossen. Nur so wird dieses Unrecht einer breiteren Öffentlichkeit bewusst. Zumindest Linnemann, Beermann und Maag sowie die Mittelstandsvereinigung plus Junge Union haben verstanden, nicht jedoch die CDU-Führung, die Betriebsrentner noch länger abzocken möchte. Der Parteitag habe, so die „Süddeutsche“ sich gegen die CDU-Führung durchgesetzt und mit großer Mehrheit beschlossen, dass die sogenannte „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden soll.

Aus Freigrenze soll Freibetrag werden

Das GMG sieht noch so einige Ungereimtheiten vor, darunter die Frei- oder Bagatell-Grenze von 152,50 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben Betriebsrentner frei von Beiträgen. Linnemann forderte laut n-tv , dass auf jeden Fall die bisherige Freigrenze durch einen Freibetrag ersetzt werden müsse.

Übrigens, in der ursprünglichen Version des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU/CSU war die Abschaffung des Doppelbeitrags enthalten. Die CDU hat diesen Passus in der endgültigen Fassung streichen lassen.

 

Bild: CDU / Laurence Chaperon

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15 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    9. Dezember 2018 15:38

    Zur Gegenfinanzierung der Beitrags Rückzahlung bei Direktversicherten,
    von der Politik wird immer lamentiert, dass die Gegen-Finanzierung der Rückzahlung, die auf Betrug basiert, nicht möglich ist. Inzwischen sind es fast 7 Millionen Haushalte, die davon Betroffen sind.
    Gegenrechnung
    Beispiel: Diese Haushalte haben einen monatlichen Verlust von ca. 150 €, die Ihnen von den GKK geklaut werden. (Pro Jahr 1800 €.)
    Da brauch ich keine Gegenfinanzierung, die GKK bezahlen mir das gestohlene Geld einfach wieder zurück. Ein Dieb wird normalerweise verurteilt, und die Rückzahlung wird gefordert.
    Da sehe ich kein Problem, wie viele Politiker uns weismachen wollen. Da diese Politiker diesen Betrug ja erst ermöglicht haben, sind sie ebenfalls in der Haftung und Mitschuld.
    Ich kann doch nicht die Beitragszahler damit in die Pflicht nehmen, das würde ja auch bedeuten, dass ich als Beitragszahler für mein gestohlenes Geld nochmal anteilig zur Kasse gebeten werde.
    Ein Dieb reklamiert damit, dass es seine Beute wieder herausgeben soll, ja, „da will ich aber einen Ersatz dafür, denn mir fehlt dann ja meine Beute“. Das ist schon schizophren. Das muss man sich mal vorstellen, sowas verlangen unsere Politiker.

    Antworten
    • Kalle Wierdeier
      9. Dezember 2018 17:10

      Lieber Herr Krieger,
      Sie sollten schon etwas vorsichtiger sein, im Zusammenhang mit dieser zugegebenermaßen Ungerechtigkeit ständig von Diebstahl, Beute oder Betrug zu reden. Fakt ist, und das wurde höchstrichterlich mehrfach bestätigt, dass es sich um rechtmäßige Zahlungen handelt. Gerechtigkeit ist allerdings etwas anderes, das empfinde ich, der als Rentner ebenfalls darunter leidet, genau so. Ich hoffe allerdings sehr, dass dieser Ungerechtigkeit in absehbarer Zeit abgeholfen wird – und die Zeichen sind derzeit durchaus gut. Nochmal: Wir leben nach wie vor in einem Rechtsstaat ,und das hat die unabhängige Justiz auch in diesem Fall klar bestätigt. Kämpfen Sie doch einfach mit, wenn auch nur als passives Mitglied der DVG.
      Einen schönen Abend och.

      Antworten
      • Nun, man darf schon von Betrug reden, das finde ich an dieser Stelle durchaus angebracht. Immerhin wurden geschlossene Verträge nachträglich und rückwirkend ausgehebelt. Dass man sich dann betrogen fühlt, finde ich jetzt nicht erstaunlich. Und diesen Vorwurf sollte jeder Politiker auch aushalten.

        Antworten
        • Kalle Wierdeier
          9. Dezember 2018 23:38

          Natürlich fühlt man sich betrogen, ich empfinde auch so. Das ist das eine. Das andere ist, dass man nicht pauschal Krankenkassen, Politiker oder wen auch immer als Betrüger, Dieb oder sonst etwas bezeichnen darf. Das ist auch immerhin strafrechtlich durchaus relevant. Noch einmal: Höchstrichterlich sind bisher alle dagegen eingereichten Klagen negativ entschieden worden! Also, bitte, immer sachlich und mit den gebotenen Mitteln gegen diese zweifellose Ungerechtigkeit angehen. Ich verweise noch einmal und zum Beispiel auf die DVG.

          Antworten
  • Rudolf Mühlbauer
    10. Dezember 2018 12:25

    Es handelt sich um staatlich organisierten Betrug auf Basis von Rechtsbeugung und Verfassungsbruch. Dieser Skandal wird von der Politik seit Jahren mit dem Vorwand der „höchstrichterlichen Rechtsprechung“ vertuscht, wohlwissend, dass diese sogenannte Rechtsprechung in Deutschland verbotenes Richterrecht und darüber hinaus nachweisbar fortlaufende Rechtsbeugung ist? Nirgends gibt es nämlich ein Gesetz, wonach die privaten Ersparnisse aus Kapitallebensversicherungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeträgen zu verbeitragen sind. Nirgends gibt es nämlich eine auf Recht und Gesetz (Art. 20 (3) GG) beruhende richterliche Entscheidung, wonach die Auszahlung der im Eigentum des Bezugsberechtigten stehenden, vertraglich vereinbarten Kapitallebensversicherungssumme ein Versorgungsbezug bzw. eine mit der Rente vergleichbare Einnahme ist. In den relevanten Fällen der 6 Millionen Betrogenen sind weder die jeweilige Versicherungsgesellschaft noch der jeweilige Arbeitgeber eine Versorgungseinrichtung nach dem Gesetz der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich um freiwillig abgeschlossene Sparvorgänge der privaten Altersvorsorge mittels Kapitallebensversicherungen aus der die begrifflichen Verwendungen „Betriebsrente“ oder „Versorgungsbezug“ schlichtweg Unfug sind.

    Antworten
    • Kalle Wierdeier
      10. Dezember 2018 12:42

      Ich weiß ja nicht, in welchem Land Sie wohnen oder von welchem Land Sie sprechen. Mit Deutschland hat das jedenfalls nichts zu tun. In Deutschland haben wir bekanntlich eine Dreiteilung der staatlichen Gewalt, nämlich die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Wenn Sie das nicht kennen, machen Sie sich, bitte, schlau. Ansonsten sollten Sie nicht so einen Blödsinn verbreiten, wie „Dieser Skandal wird von der Politik seit Jahren mit dem Vorwand der „höchstrichterlichen Rechtsprechung“ vertuscht“. Die von Ihnen angesprochene höchstrichterliche Rechtsprechung basiert auf der unabhängigen Richterschaft, die das seinerzeitige Gesetz überprüft und für nicht zu beanstanden erkannt hat. Dementsprechend sind die Klagen div. Rentner bisher auch abgewiesen worden. Auch wenn das Gesetz sicherlich ungerecht ist, sollten Sie sich mit den polemischen Unwahrheiten zurückhalten.

      Antworten
  • Rudolf Mühlbauer
    10. Dezember 2018 15:12

    Herr Wierdeier leider kein Blödsinn und keine polemischen Unwahrheiten. Ich hätte es vor Jahren auch nicht für möglich gehalten, dass das in Deutschland möglich ist. Aber glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede. Ich habe mit Unterstützung vieler intensiv recherchiert, Beweise gesammelt und geklagt. Mit Rechtswegerschöpfung (SG, LSG, BSG) bis zum Bundesverfassungsgericht. Und es ist so, wie ich es geschrieben habe. Mein Vorschlag: Herr Achatz gibt mir grünes Licht und er bekommt von mir eine mail mit Anlagen und den Verweis auf links wo Sie und andere Interessierte sich einlesen können. Und Ihren aggressiven Ton sehe ich Ihnen nach, weil es sich ja zunächst echt unglaublich anhört was da gelaufen ist und immer noch läuft.

    Antworten
    • Kalle Wierdeier
      10. Dezember 2018 15:57

      Natürlich kann man vor Gericht unterliegen, warum sollte mich das wundern? Die Richter urteilen nach bestem Gewissen (das darf man, muss man unterstellen), entsprechend fallen die Urteile aus. Ja, es ist in Deutschland möglich, dass die Gerichte die eigene Auffassung für falsch halten. Dann von Politikern zu schreiben, dass sie …(wie bereits zitiert), ist und bleibt reine Polemik.

      Antworten
  • Liebe Betroffenen

    Ihren Frust kann ich verstehen und halte diesen für auch gerechtfertigt.

    Das jedoch mit anderen Begründungen als welche viele verständlicherweise mal „herauslassen“.
    Der ungezügelte Zorn signalisiert mir auch eine gewisse Hilflosigkeit.

    Sie spielen Ihren politischen Gegnern nur zu, wenn Sie undifferenziert das Kind mit dem Bade ausschütten.
    Es wäre sehr leicht die Aussagen wie „es sei doch private Altersvorsorge“, „Diebstahl“, „Betrug“ etc. Punkt für Punkt auszuhebeln.

    Auch wenn es weh tut, lassen Sie mich mal den „Advocatus Diaboli“ spielen.

    Auch private Altersversorgungen und Kapitalerträge werden, wenn auch begünstigt, nachgelagert versteuert.

    Beispiele:

    Die privaten Rentenversicherungen gem. § 22 Abs. 1 ESTG
    Kapitalerträge mit 25% + Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag 5,5%
    Usw.

    Was die Verbeitragung der Versogungsbezüge betrifft, so ist das ebenfalls klar geregelt. Die Auszahlungen aus mit dem Arbeitgeber vertraglich verbundenen Direktversicherung und Pensionskassen etc. sind Versorgungsbezüge im Sinne § 229 Abs. 1 Satz 5 SGB V.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits 28.09.2010 klargestellt hat, liegt die Zuordnung solcher Versorgungsbezüge in der Tatsache, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer/Vertragspartner für den jeweiligen Kapitalstock war. (1 BvR 1660/08 vom 29.09.2010)

    Sofern Sie wirklich selbst privater Versicherungsnehmer = Vertragspartner waren, wenn auch nur zeitweilig, dann bestünde hier nachweislich eine echte Chance, Beiträge anteilig los zu werden.

    Der Rechtsstaat ist nicht mängelfrei, doch in diesem Punkt funktioniert er.

    Man könnte sogar zurückwerfen, dass diese „Doppelverbeitragung“ oder genauer „volle Verbeitragung“ auch den Arbeitnehmern nach 2003 bekannt sein konnte.

    Ein Beispiel:

    Buch von ZDF WSO – Staatlich geförderte Altersvorsorge; Autor: Oliver Heuchert, Campus Verlag ISBN-10: 3-593-38145-1 Seite 121:

    „In Sachen Krankenversicherungsbeitrag ist die Betriebsrente klar im Nachteil. Sie müssen auf Ihre Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, also den Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil bezahlen. …“

    Dieses Buch kaufte ich 2007, also vor über 10 Jahren.

    Mit einer Stilllegung hätten sie Ihren wirtschaftlichen Schaden theoretisch begrenzen können.

    Meistens wurden den Krankenkassen in der Ansparphase die Beiträge als sogenannte Förderung vorenthalten. Damit fehlte diesen Kassen damals die Liquidität der „vollen Beiträge“ für die Sparbeträge. Erst viele Jahre später holt man diese zurück. Auch ein Nachteil für die Krankenkassen, die in Zukunft noch einiges stemmen müssen.

    Alles andere als ein Punkt, diese Politik gut zu heißen.

    Ich setze noch eins drauf:
    Bis vor kurzen mussten alle Arbeitnehmer imparitätische Krankenkassenbeiträge hinnehmen. Das wurde erst vor kurzen wieder behoben.

    Ich bin auf Ihrer Seite, daran möchte ich erinnern. Wenn der bisherige Weg nur den bitteren Erfolg einer zukünftigen Veränderung gebracht hat, wäre es nicht Zeit über neue Ansätze nachzudenken?

    Wenn Sie das Gefühl haben, Betrogen worden zu sein, dann müssen Sie sich folgende Fragen stellen:

    Wer hat mich, wie, mit welcher Begründungen dazu gebracht bei wem einen solchen Vertrag abzuschließen?

    Warum kamen die Informationen über Risiken und Veränderungen nicht bei mir an?

    Wurden diesen wichtigen Punkt der nachgelagerten Steuern und Beiträge weggelassen oder heruntergespielt, obwohl es bereits bekannt war? (Nach 2003?)

    Wie ich in dem Beitrag von Herrn Achatz „Warum die Betriebsrente ein Flop ist und bleibt“ bereits kommentiert habe, begleitete ich 2007 mehrfach Kunden bei Beratungsgespräche in einer mittelständischen Firma. Es ging um die Metallrente – vom Betriebsrat heiß empfohlen.

    Ergebnis:

    1. Diese Kunden hatten die Finger davon gelassen.

    2. Nach Konfrontation mit der Geschäftsleitung war der Berater/Makler dort seinen Job los.

    Wie der Beitrag von Plus Minus am 28.11.18 über den Skandal mit der Generali – Direktversicherung zeigt, sind Rechtserfolge möglich, wenn der Ansatz und die Grundlage stimmen.

    Auch mit dem damals bekannten „Stuttgarter Urteil“ der Verbraucherzentrale Berlin konnten sich Arbeitnehmer 2005 Geld zurückholen.

    Vielleicht wurde unser Rechtssystem in dieser Frage nur falsch genutzt?

    Diskutieren Sie einfach mal darüber!

    Hinweis: Diese Erläuterungen sind Meinungsäußerungen und ersetzen keine Beratung durch geeignete Juristen oder Fachleute mit entsprechender Beratungserlaubnis.

    Anfang bis Mitte der 2000er Jahre war ich selbst neutral beratend für betriebliche Altersversorgung tätig. Die viele der heutigen Probleme waren früh absehbar. Deshalb hatte ich diesen Markt verlassen und stehe bis heute der BAV sehr kritisch gegenüber.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      13. Dezember 2018 13:49

      Das Grundübel scheint demnach zu sein, dass der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber ist. Dann ist das zu ändern.

      Antworten
      • Hallo Herr Achatz

        Genau das ist richtig erkannt. Wie meine bewusst kontroverse Einlassung zeigt, ist natürlich klar, dass im Normalfall diese Übersicht und das Fachwissen dazu nicht unbedingt beim Arbeitnehmer/Verbraucher sein können.

        Hier scheiterten schon Anwälte und Steuerberater.

        Problem ist die Verzahnung von Arbeitsrecht, Steuer- und Abgabenrecht, Versicherungsrecht bzw. Bankrecht, Bilanzrecht und natürlich die Vielfalt der Durchführungsmöglichkeiten, nebst Kombinationsmöglichkeiten und deren in den Gesetzbüchern verstreuten Auswirkungen.

        Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer, wie im Fall der Metallrente, insbesondere Gewerkschaftern und Betriebsräten arglos vertrauen.

        Wenn ich dann die Werbung der Metallrente in Form der Grafiken anschaue, dann hat das limbische System unseres Gehirns keine Chance mehr.
        Aus meiner Sicht könnten diese Art der Werbung und die Beratungsgespräche, wie ich sie erlebt habe, rechtsrelevant sein.

        Der Arbeitgeber hatte bislang eine umfangreiche Haftung (ggf.im Regress/Durchgriff die Beratungseinrichtung resp. die BAV-Einrichtung).

        Die Änderungen des Betriebsrentengesetzes in Bezug auf diese Haftungen im Sozialpartnermodell sind geradezu verräterisch.

        Wenn also der Arbeitgeber Rechts- und Steuerberatung vornimmt, sei es selbst oder in Vertretung durch einen Finanzmakler, dann muss diese Beratung vollständig und richtig sein.

        Wenn demnach Steuer- und Sozialabgabeerleichterungen vorgerechnet werden, dann müssten folgerichtig die längst bekannten und klar vorgeschriebenen Verbeitragungen ebenfalls rechnerisch bzw. grafisch dargestellt werden.

        Aus meiner Sicht reicht der ungefähre nachgeschobene Hinweis in Bezug auf Beiträge nicht aus.

        Deshalb halte ich die Werbung der Metallrente für irreführend.
        Besonders in Bezug auf die nachgelagerte Verbeitragung.

        Wie denken Sie darüber?

        Antworten
    • Kalle Wierdeier
      13. Dezember 2018 14:11

      Ich freue mich sehr über diesen endlich einmal sehr sachlichen Kommentar. Vielen Dank.

      Antworten
      • Ich gebe diesen Dank gerne zurück. Es ist nicht immer leicht, in einer aufgeheizten Stimmung mit kontroversen Meinungen sich Wahrheiten anzunähern.

        Dennoch gehe ich gerne dieses Risiko ein, weil es aus meiner Sicht der einzige Weg ist, mehr zu erreichen, als „kleine Pflästerchen, die es nicht so schnell schlimmer machen sollen“. (Wer sagte das nochmal so? Ach, ja: Kevin Kühnert bei Markus Lanz)

        Deshalb bin ich froh, dass Sie meinen Kommentar als ein Versuch der ehrlichen Hilfe und Unterstützung sehen.

        Antworten
  • […] gibt in der Union freilich auch eine andere Fraktion, angeführt von Mittelstandschef Carsten Linnemann, die sich für die Entlastung der Betriebsrentner engagiert. Merkel will Linnemann aber […]

    Antworten
  • […] hatten sich nach dem CDU-Parteitag Hoffnungen gemacht, dass sie mittelfristig von den Krankenkassenbeiträgen wenigsten zur Hälfte befreit werden. Daraus wird vorerst nichts. Das koste zu viel und stehe nicht im Koalitionsvertrag, […]

    Antworten

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