Crowdfunding – eine Alternative für den Ruhestand?

Finanzen

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Auf dem Sparbuch gibt’s keine Zinsen mehr und für Staatsanleihe auch nicht. Wie also im Ruhestand Geld anlegen? Schon mal über die Alternative Crowdfunding nachgedacht? Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach – viele Kleine finanzieren ein größeres Projekt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) unter ihrem Chef Mario Draghi schmiert Anleger mit ihrer Nullzinspolitik aus. Crowdfunding ist eine Alternativen, um sich davon unabhängig zu machen – unkonventionell, aber durchaus lohnend.

Was ist Crowdfunding?

Crowdfunding ist in den letzten Jahren sehr beliebt geworden. Dabei investieren viele kleine Anleger in ein Projekt, um es zu realisieren. Diese Gruppenfinanzierung bietet sich für verschiedenen Bereiche an.

Immobilien als Chance

Besonders beliebt ist Crowdfunding bei Immobilien. In den vergangen zehn Jahren hat das Immobilien-Crowdfunding in Deutschland einen regelrechten Boom erfahren und liegt deutlich vor allen anderen Crowdfunding-Arten. Ein Grund dafür: Fast jeder kann sich etwas darunter vorstellen, deshalb liegen hier die Hürden des ersten Investments längst nicht so hoch. Interessant sind aber vor allen Dingen die kurzen Laufzeiten und die hohen Verzinsungen.

Wie funktioniert Immo-Crowdfunding?

Eine Crowdfunding-Plattform kümmert sich um alles, sprich um Finanzierung, Prüfung der Baugenehmigung und Abwicklung der Zahlung. Sie ist Mittler zwischen Investoren und Baufirma. Die Anleger erfahren, wie weit der Bau fortgeschritten ist und wie es um die Finanzierung steht. Die Crowdfunding-Plattform sucht die Projekte aus, schließlich muss sie den Kopf hinhalten, wenn etwas schief läuft. Für den Anleger ist es wichtig, sich die Crowding-Plattform genau anzuschauen. Wie die richtige Crowding-Plattform finden? Ein guter Anlaufpunkt für Kleinanleger ist sicherlich das Portal Exporo, das unter https://www.tagesgeldzinsen.com/ etwas genauer unter die Lupe genommen wird.

Hinter den eigentlichen Projekten stehen Baufirmen, die das Projekt und die Vertragsgestaltung vorstellen. Sie haben dann meist zwei bis sechs Wochen Zeit, um die gewünschte Summe zusammen zu bekommen. Das Geld kommt in dieser Zeit auf ein Treuhandkonto.

18 bis 36 Monate Laufzeit

Immobilien-Crowdfunding-Projekte laufen in der Regel über 18 bis 36 Monate, mit denen Investoren zwischen vier bis sechs Prozent jährlich verdienen können, wobei die Konditionen vom Projektgeber vorgeschlagen werden. Durch die ganze Struktur der Plattformen und der Verträgen, die beim Crowdfunding abgeschlossen werden, ist diese Anlagemöglichkeit relativ sicher. Dies ist sicher auch einer der Gründe, warum sie immer beliebter wird.

Wichtig zu wissen, bei den meisten Immobilienprojekten ist Crowdfunding nur ein Teil der Gesamtfinanzierung. Immobilienprojekte werden häufig zum größten Teil mit Bankkrediten finanziert. Dies bietet den Anlegern noch mehr Sicherheit. Durch das höhere Eigenkapital mit dem Crowdfunding können Bauunternehmer bessere Konditionen bei den Banken heraushandeln und das ganze Projekt effizienter abwickeln. Dadurch können dann auch Kleinanlegern höhere Zinserträge ausgezahlt werden. Eine gute Lösung für beide Parteien.

Disclaimer:

Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar. Die hier enthaltenen Aussagen sind nicht als Angebot oder Empfehlung bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Wertpapiere oder Investments erwähnt werden. Der Beitrag soll lediglich einen Überblick über die Möglichkeiten geben und die selbständige Anlageentscheidung erleichtern.

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Crowdfunding ist eine Option hoehere Zinsertraege zu erzielen als wie es beim Sparbuch der Fall ist. Wenn es um Immobilien geht ist jedoch auch Vorsicht angesagt. Auf jeden Fall erst genau heraus finden wie zuverlaessig diese Baufirma ist. Wer erinnert sich da nicht an den Leipziger Bauverein? Also Vorsicht ist auch hier die Mutter der Porzellankiste. Wie auch immer es ist eine gute Option wenn denn ein zuverlaessiger Anbieter gefunden worden ist. In diesem Zusammenhang moechte ich darauf hinweisen dass Immobilien crowdfunding bei weitem sicherer ist als das so genannten online trading. In diesem Revier gibt es einfach zu viele schwarze Schafe. Kriminelle von Bulgarien,Montenegro und Estland vermitteln den Eindruck man koenne mit Bitcoin and anderen Crytocurrecies innerhalb weniger Monate eine Devidende von 400% erzielen. Bei solchen Angeboten ist extreme Vorsicht geboten da diese sogenannten Trader grosse Profite versprechen, aber diese niemals auszahlen werden.

    Antworten
  • Hallo Hans-Elmar

    Ihr Hinweis ist durchaus berechtigt.

    Einerseits hat diese Idee gerade aus solchen Gründen etwas Attraktives. Das setzt jedoch voraus, dass ein solches Projekt sehr übersichtlich und klar eingegrenzt ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass hinreichend Fachwissen, Erfahrung sowie materielle und organisatorische Ressourcen vorhanden sind.

    Hier ist das Dilemma:

    Gute Fachleute sind wertvoll und arbeiten deshalb in Firmen, wo es um Profit geht und gute Gehälter, Honorare und Provisionen gezahlt werden.
    Genau diese sind wiederum Kosten.

    Zum Beispiel standen geschlossene Immobilienfonds hinter der Idee eines sinngemäßen „Crowdfundings als Alternative zur Rente“.
    Heute weiß man, wie gefährlich diese Konstruktionen sind.

    Allein die Frage der Liquidation ist schwierig. Im Alter sollte möglichst viel Geld liquide sein.

    „Hast Du Geld – dann hast du Rente!“
    (eigenes Zitat)

    Aus eigener Erfahrung und dem Lernen daraus, sind zum Beispiel spezifisches Wissen/Erfahrungen und finanzmathematische Kenntnisse hilfreich, um gefährliche Tretminen aufzudecken.

    Das reicht jedoch nicht immer, weil Kosten intransparent oder gar täuschend verdeckt werden. Verdeckte Innenprovisionen sind ein Beispiel dafür.

    Bekannte Beispiele sind WGS, Falkfonds oder der Skandal der Heinen und Biege GmbH, in der die Badenia Bausparkasse verwickelt war.

    Als Anfang – Mitte der 2000er Jahre viel über den Badenia-Skandal mit Schrottimmobilien berichtet wurde, konnte ich diese Sache mit Hilfe eines Wirtschaftsjournalisten gut verfolgen.

    Gerhard Baum MdB / Bundesinnenminister a.D. wandte sich damals (2002) an Herrn Sanio, Chef der BaFin.

    Bis über die Mitte der 2000er Jahre gab es im XI. Senat des BGH durch den Richter Gerd Nobbe eine knallharte Rechtsprechung zugunsten der Banken.
    Trotz öffentlich massiver Kritik.

    In dieser Zeit wurden mindestens 4 Suizide aus Verzweiflung bekannt. Eine junge Krankenschwester aus Würzburg machte den traurigen Anfang.
    Sie hätte noch fast ihr ganzes erwachsene Leben vor sich haben können.

    Heute trägt eine Stiftung ihren Namen: Anja Schüller Stiftung e. V.

    Wenn jedoch die Idee des Crowdfundings darauf abgestellt wird, dass diese Sache sehr einfach, sicher und bodenständig gestaltet wird, dann könnte es gut funktionieren.

    Ich erinnere mich an einen Bürgermeister, der für die Bürger eines kleinen Ortes eine kleine Genossenschaftsbank gegründet hatte. Einfache gut kalkulierte Kredite für einfache örtliche private Bauvorhaben. Das wiederum mit Sparbüchern finanziert, die passend anständig Zinsen berechneten. Für Ein- und Auszahlungen war ein Mensch und kein Automat zuständig – so wie früher.

    Es rechnete sich sogar.

    Und das Wichtigste:

    Keine irrsinnig hohen Vorstandsgehälter für Vorstände, die wenn es kracht, als erstes ihre eigene Unfähigkeit zum rechtlichen Selbstschutz preisgeben. Also Vorstände, die in Sparkassen, Volksbanken, in der KFW, Adria-Bank, Hypo-Vereinsbank oder HSH Nordbank usw. für viel Geld kaum Sicherheit leisten.

    Hinweis:
    Von 2001 bis 2010 engagierte ich mich im Verbraucherschutz durch Zusammenarbeit mit Anwälten für Bankrecht, wie zum Beispiel Jäger & Collegen in Ludwigsburg oder Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart. Eine von mir in den Verhandlungen unterstützte Rückabwicklung einer WGS-Beteiligung erzielte damals einen Rekordvergleich.

    Später setzte ich mich, wie zum Beispiel Professor Bockholt FH Koblenz/ Bundesverband der Finanzplaner für ordentliche Effektivzinsangaben des § 6 PAngV, Kredite bei Verbraucher – Kombi-Krediten ein. Erst März 2016 wurde das Problem durch eine europäische Richtlinie korrigiert.

    Mehr unter https://www.dirk-feldhinkel.de/über-mich-dirk-feldhinkel/

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Helmut Achatz

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