Bürgern winkt Entlastung, Betriebsrentner erwartet Belastung

Finanzen

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Angeblich können viele Arbeitnehmer 2019 mit hundert und mehr Euro Entlastung rechnen, für Betriebsrentner steigt im kommenden Jahr allerdings die Belastung. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen.

Ein Single mit 6000 Euro Bruttogehalt profitiert 2019 am meisten von den steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Entlastungen – ihm bleiben unterm Strich laut Datev 247 Euro mehr übrig. Woran das liegt? Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt von drei auf 2,5 Prozent; ab Januar teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung – das gilt im Übrigen auch für alle, die eine gesetzliche Rente beziehen. Ferner gibt es höhere Steuerfreibeträge. Gleichzeitig steigt aber der Beitrag zur Pflegeversicherung um ein halben Prozentpunkt auf 3,05 Prozent (Kinderlosen zahlen 3,3 Prozent).

Belastung für Betriebsrentner

So weit, so gut – die Betriebsrentner allerdings sind die Dummen, denn sie zahlen im kommenden Jahr sogar mehr. Zurzeit bekommen alle Betriebsrentner von ihren Krankenkassen ein Briefchen, in dem die Kassen ihnen vorrechnen, was sie im kommenden Jahr abführen müssen – und das ist mehr als bisher.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben der Techniker Krankenkasse:

„Dieses Jahr hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigt. Bei allen gesetzlich Krankenversicherungen erhöht sich dadurch der Beitrag der betroffenen Mitglieder automatisch. Dies können wir leider nicht beeinflussen. Auf unseren eigenen Beitragssatz hingegen haben wir Einfluss: Zum 1. Januar 2019 haben wir unseren Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent gesenkt. Er beträgt nun 0,7 Prozent. Damit liegen wir weiterhin unter dem gesetzlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von zukünftig 0,9 Prozent. Für Beiträge aus Renten und Versicherungsbezügen, die die auszahlende Stelle direkt an uns abführt, gilt der Zusatzbeitragssatz erst ab 1. März 2019. Da wir unseren eigenen Zusatzbeitrag senken, können wir die gesetzlich verordnete Beitragserhöhung für Sie zum Teil ausgleichen.“

Doppelbeitrag auch 2019

Betriebsrentner – und dazu werden seit 2004 auch Direktversicherungen gezählt – müssen also weiter den vollen Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zahlen und profitieren bei der TK erst am 1. März 2019 von der Senkung des Zusatzbeitrags. Vermutlich halten es andere Krankenkassen ähnlich wie die TK. Bei der AOK Rheinlandpfalz/Saarland zahlen Betriebrsrentner sogar noch mehr, weil sie auf den 0,9 Prozent Zusatzbeitrag besteht. Hier die Sätze der AOK:

 

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren
Versicherungszweig Pro­zent­satz
Kran­ken­ver­si­che­rung
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von 15,6  %
ab dem 1.3.2019 gilt 14,6 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Rhein­land-Pfalz/​Saar­land 15,5  %
Kran­ken­ver­si­che­rung (Be­zie­her von Ren­ten und Land­ab­ga­be­ren­ten nach dem ALG)
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von 8,3  %
ab dem 1.3.2019 gilt 7,3 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Rhein­land-Pfalz/​Saar­land 8,2  %
Pfle­ge­ver­si­che­rung 3,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se 3,3  %

Quelle: AOK Rheinlandpfalz/Saarland

Hier die Info der KVdR / BKK Mobil Oil:

Krankenversicherung 2019
Gesamtbeitragssatz für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung 15,7 %

7,85 % (Anteil Rentenversicherungsträger)

7,85 % (Anteil Mitglied)

Gesamtbeitragssatz für ausländische Renten 7,85 %
Gesamtbeitragssatz für Versorgungsbezüge und Arbeitsaufkommen 15,7 %
Pflegeversicherung 2019
Allgemeiner Beitragssatz 3,05 %
Beitragssatz für Kinderlose nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz 3,3 %

Bei mir macht diese Maßnahme rund fünf Euro monatlich und 60 Euro jährlich aus – und bei euch?

Ich freue mich auf Kommentare und Mails, denn es ist spannend zu erfahren, wie andere Kassen mit Zusatz- und Pflegebeitrag umgehen.

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Dirk Feldhinkel
    3. Januar 2019 10:56

    Die berühmte philosophische Frage: Was ist gerecht?

    In Zeiten, als man Hartz IV, Leiharbeit und Ich-AGs erfunden hatte, dachte man in der Politik vielleicht, dass Betriebsrentner zukünftig zu den privilegierteren Rentnern gehören. Wer weiß das noch?

    Dass der Gesundheitsminister Herr Spahn für Betriebsrentner zukünftig etwas ändert, ist nicht unwahrscheinlich. Was und wie ist vermutlich von der Kassenlage und den neuen Aufgaben, wie zum Beispiel die Pflegeverbesserung in Krankenhäusern und Altenheimen usw. abhängig. Also ein echtes Dilemma, das muss man anerkennen.

    Auch ist schnell vergessen, was jungen Menschen noch an Rente versprochen wird. Es geht hier nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern um die Existenz – zumindest offiziell.

    Für die vergangenen Abzüge von Betriebsrenten wird sich vermutlich nichts ändern. Das deutete sich bei genauer Betrachtung bereits 2016 an.
    Die Grundrichtung der Regierenden ist bereits in einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu erkennen.
    Aktenzeichen: WD9-3000-61/16 vom 23. November 2016

    Der organisierte Protest des DSVG hatte bisher nichts daran geändert. Wie das zwischenzeitlich verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz zeigt, ist das „Fenster der Gelegenheit“ weitgehend verstrichen.

    Das “Pulver“ der Öffentlichkeit ist weitgehend verschossen. Dem DSVG fehlte es an einer wirkungsvollen Strategie. „Enteignungen“ oder „Ungerechtigkeit“ waren hier keine rechtsbedeutende Begriffe.

    An die „Unmoral“ der Politik haben sich die Bürger schon in völlig anderen Dimensionen gewöhnt, wie zum Beispiel beim Dieselskandal oder der Finanzkrise, in der Banken großzügig gerettet wurden, während der arbeitslose Ingenieur 38 Formulare, Bewerbungstrainings und verschiedene Kochkurse absolvieren muss, damit er auch etwas Geld zum Leben bekommt.

    Mir sind aus dem Stand 27 Punkte eingefallen, die den befleißigten Politikern ordentlich um die Ohren geflogen wären, wenn sie sich bei mir zum Thema Betriebliche Altersversorgung in die Arena gewagt hätten.

    So bleibt es vorerst bei einer „verbastelten“ Rentenpolitik, welche mit ihrem hin und her oftmals Ungerechtigkeiten erst produziert. Erst Rente mit 63, dann mit 67. Dazwischen liegt der Zufall, wann man geboren ist. Der richtet über die Rentenhöhe und nicht die Leistung.

    Es bleibt noch ein bisschen Wettbewerb der Krankenkassen zwischen Sachzwängen. Es wird seinen Sinn noch bekommen, wenn monatlich 5 Euro Unterschied zukünftig zur Existenzfrage wird.

    Antworten
  • Dirk Feldhinkel
    3. Januar 2019 11:05

    Kleine Textkorrektur des Kommentars: Mit „DSVG“ meinte ich „DVG“
    Sorry!

    Antworten
  • Hans-Peter Neubauer
    14. Januar 2019 15:56

    Ich bin als Rentner bei der Barmer versichert.
    Nach dem neuen Bescheid bleibt die Krankenversicherung für meine
    Lebensversicherung (Versorgungsbezug!) und meine Betriebsrente gleich.
    Für die Pflegeversicherung steigt mein Beitrag um 19.6%.

    Antworten
  • So, die Rente Januar ist da. Durch die Teilung des Zusatzbeitrages hätte ich 17,06 € mehr. Durch die Anhebung der Pflegeversicherung bleiben davon gerade einmal 5 € übrig. Dazu kommen die Anhebungen der Pflegeversicherung in meinen Beiträgen zu zwei Direktversicherungen und zwei Betriebsrenten. Unter dem Strich habe ich natürlich insgesamt weniger.
    Und wieder stelle ich mir die Frage, die mir noch niemand beantworten konnte: Warum müssen Rentner eigentlich den vollen Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen?

    Antworten
  • […] titelt „Merkel lehnt Entlastung von Betriebsrentnern ab“. Wir sind sehr überrascht, denn Union und SPD haben sich für eine Entlastung ausgesprochen. Damit brüskieren Sie 18 Millionen Menschen, die seit 2004 satte 44 Milliarden Euro […]

    Antworten
  • […] titelt „Merkel lehnt Entlastung von Betriebsrentnern ab“. Wir sind sehr überrascht, denn Union und SPD haben sich für eine Entlastung ausgesprochen. Damit brüskieren Sie 18 Millionen Menschen, die seit 2004 satte 44 Milliarden […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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