Werden Millionen Betriebsrentner künftig weniger geschröpft?

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Knapp 20 Prozent Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen Betriebsrentner auf ihre Altersvorsorge. Trotz massivem und anhaltendem Protest hat sich wenig geändert. Erst jetzt scheint die Union umdenken zu wollen. Wie Betriebsrentner entlastet werden könnten – vier Modelle.

Noch immer werben die Versicherungen für die ach so tolle Betriebsrente. Bestes Beispiel die Presse-Versorgung, die für „mehr Rente für Medienprofis“ schwafelt und von einer „Förderung bis zu 50 %“ redet und sogar die „15 % on top vom Arbeitgeber!“ ins Spiel bringt. Aber kein Wort von der Doppelverbeitragung, wenn die Rente dann ausgezahlt wird. Immer weniger gehen den Versicherungen auf den Leim, denn es hat sich herumgesprochen, dass am Ende die Krankenkasse die Hand aufhält.

Union verweigert Betriebsrentnern Entlastung

Bislang weigerte sich die Union strikt, das Unrecht der Doppelverbeitragung abzuschaffen – und es ist Unrecht, was 2003 Rot-Grün-Schwarz per Gesetz eingeführt haben. Denn seitdem müssen gesetzlich Krankenversichert auf ihre betriebliche Altlersvorsorge doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Dazu kommen noch Zusatz- und Pflegebeitrag, summa summarum mehr als 18 Prozent. Zur Erinnerung: Vor 2003 waren Einmalauszahlungen etwa aus Direktversicherungen beitragsfrei.

Aber damals, hat Rot-Grün-Schwarz den Betriebsrentnern in die Tasche gegriffen, weil die Sozialkassen klamm waren. Betriebsrentner, darunter auch die Direktversicherten, die Rot-Grün-Schwarz per Gesetz zu Betriebsrentner gemacht hatte, empören sich und klagen, wurden und werden aber von den Gerichten mit schöner Regelmäßigkeit abgeschmettert. Unterm Strich nach Abzug von annähernd 20 Prozent ist die Betriebsrentner seitdem ein Verlustgeschäft.

Krankenkasse schwimmen im Geld

Dafür schwimmen die Krankenkassen im Geld und wissen gar nicht mehr wohin damit. Ihre Reserven werden sogar von der Europäischen Zentralbank mit Strafzinsen belegt, das heißt, das Geld der Betriebsrentner wird einfach verbraten. Das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Trotzdem hat sich Gesundheitsminister Jens Spahn, der sich jetzt für den CDU-Parteivorsitz bewirbt, bislang geweigert, daran etwas zu ändern. Auch eine Mehrheit der CDU/CSU sträubt sich laut „General-Anzeiger“ gegen „eine Beitragsmilderung, die von der SPD ebenso verlangt wird wie von der Linken“. Vor allem Hardliner wie Max Straubinger (CSU) – er sitzt im Gesundheitsausschuss der Deutschen Bundestags – opponieren, dass dieses Unrecht abgeschafft wird. Das gilt auch für das reguläres Ausschussmitglied Erich Irlstorfer, ebenfalls CSU. Übrigens, beide CSUler ergänzen sich ideal, schließlich kommen beide aus der Versicherungsbranche: Irlstorfer war 20 Jahre lang AOK-Funktionär in Bayern und Straubinger ist Allianz-Generalvertreter.

Betriebsrentner wehren sich

Allerdings wird der Druck immer größer, das Unrecht von damals zu korrigieren, selbst in der CDU. Carsten Linnemann, Chef der Mittelstandsvereinigung in der CDU, fordert schon lange, dass dieses Unrecht wieder gut gemacht wird. Er kämpft um eine Reform des Gesetzes. Spahn hatte dafür bis noch vor wenigen Wochen taube Ohren. Es sieht im Moment aber aus, als habe er seine Meinung geändert.

Er hat der Unionsfraktion einen Brief geschrieben und vier Modell vorgestellt:

  • Modell 1: Die Freigrenze von 152,25 Euro, auch Bagatellgrenze genannt, bis zu der Betriebsrenten heute sozialabgabenfrei sind, soll in einen Freibetrag umgewandelt. Das hieße, dieser Freibetrag bliebe sozialabgabenfrei. Für viele wäre das eine deutliche Entlastung. Den Krankenkassen würde damit 1,1 Milliarden Euro an Einnahmen entgehen.
  • Modell 2: Spahn könnte sich eine Freigrenze mit Gleitzone vorstellen. Die überschreitenden Einnahmen würden nicht voll verbeitragt, sondern die Beitragsbelastung würde zur Vermeidung des Fallbeil-Effekts (bei Überschreitung) schrittweise steigen.
  • Modell 3: Span könnte sich eine Erhöhung der Freigrenze auf 200 Euro vorstellen mit einer Gleitzone, die 75 Prozent darüber liegt, sprich bei 350 Euro. Dumm für alle, deren Betriebsrente über 350 Euro pro Monat liegt, denn sie müssten weiter den doppelten Beitrag zahlen. Den Krankenkassen würden seiner Rechnung bei diesem Modell auch nur 600 Millionen Euro entgehen.
  • Modell 4: Die Direktversicherungsgeschädigte fordern eine Wiederherstellung des Rechtszustands vor 2004. Vielleicht bekommen sie Teilgerechtigkeit, denn Modell 4 sieht vor, das alle Betriebsrentner gleich begünstigen würden. Diese Variante sieht vor, dass auf Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung wie auf die gesetzliche Rente nur der halbe Kassenbeitrag erhoben wird. Einnahmeausfälle für die Krankenkassen: 2,5 Milliarden Euro.

Ob und wie sich die Union entscheidet, bleibt abzuwarten. Der Druck ist allerdings groß und wird auch groß bleiben, weil alle Betrogenen auch mit diesen vier Modellen unzufrieden sind, zielen sie denn auf die Zukunft und ignorieren das bisherige Unrecht und die Milliarden, die Direktversicherte beispielsweise bereits gezahlt haben. Wer einen Vertrag vor 2004 abgeschlossen hat, fühlt sich betrogen. Die Direktversicherten mit Alt-Verträgen fordern eine Entschädigung für die rückwirkende Belastung ihrer Kapitalauszahlung. „Erst angelockt, dann abgezockt“, so der Slogan der Direktversicherungsgeschädigten. Sie sind vom Staat angelockt worden, doch etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, um dann um ihre Früchte betrogen zu werden, denn noch in den 90er-Jahren bei Abschluss der Verträge war von Sozialabgaben keine Rede.

Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks

Das Anfang 2018 eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Betrages bei der Gehaltsumwandlung als Arbeitgeberzuschuss in die Versorgung des Arbeitnehmers einzahlen muss. Allerdings gilt das nur für Neuverträge. Wer allerdings schon länger auf eine Betriebsrente spart, ist erst einmal der Dumme. Das Gesetz ist Murks. Denn das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht die Zahlung der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers erst ab 2022 vor. Erst ab dann muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten – bis 2022 spart er sich das, aber der Arbeitnehmer muss dafür später Arbeitgeberbeiträge zahlen. So sieht gerechte Altersvorsorge aus, was für ein Hohn.

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Die Betrogenen vergessen nicht. Niemals. Bevor dieses Unrecht nicht beseitigt ist, keine Stimme für die Verursacher.

    Antworten
  • Frank Müller
    25. November 2018 11:21

    Fortschreibung der Koalitionsvereinbarungen

    Wir sorgen dafür, dass die Renten auf dem niedrigen Stand bleiben und nicht mehr auf den alten Stand von 57% zurückkehren
    Wir entnehmen der Rentenkasse Milliarden, in dem wir die Mütterrente aus der Rentenkasse zahlen und nicht aus Steuergeldern
    Wir halten die Rentenkasse klein, in dem wir aus der Rentenkasse mehr an versicherungsfreien Leistungen entnehmen, als wir an Zuschuss zurückzahlen
    Wir behaupten dann, daß die Rentenkasse nicht mehr ausreicht und die Renten gekürzt werden müssen
    Wir halten die Betriebsrentner kurz, in dem wir Ihnen die vollen Krankenkassenbeiträge in Höhe von ca. 18,45% abverlangen.
    Wir schröpfen, die, die unserem Rat gefolgt sind und Direktversicherungenabgeschlossen haben, in dem wir sie doppelt und dreifach Krankenkassenbeiträge zahlen lassen, nämlich in der Einzahlungsphase und nach der Auszahlung!

    Sagte der Politiker zum Pfarrer:

    Ihr haltet sie dumm,
    Wir halten sie arm.

    Erst angelockt – dann abgezockt! ?

    Wer hat uns denn das eingebrockt? ?

    Solange diese Enteignung weitergeht,
    unsere Wahlstimme bei den anderen steht! ?
    http://www.dvg-ev.org

    Antworten
  • Helmut Blechschmidt
    27. November 2018 17:57

    Was die Abschluss-, und Bestandspflegekosten von der Rendite nicht aufgefressen haben knöpfen uns die Krankenkassen ab. Auf ihre gehorteten Milliarden zahlen sie Strafzinsen. Genauso wie übrigens auch die Rentenversicherung. Trotzdem wartet man bis zum Monatsende auf die Rente. Die Miete wird auch am 1. fällig! „Sorgt ruhig schön fürs Alter vor, wir können euer Geld gut gebrauchen, es findet sich schon ein Loch dafür, notfalls schaffen wir noch ein paar neue Ämter und Stellen!“ Hätten wir das Geld verfressen hätten wir wenigstens einen dicken Bauch! Es muss etwas passieren! Keine Stimme für Rot-Grün-Schwarz!!

    Antworten
  • Hans Loehr50779
    17. Januar 2019 17:05

    Ja genau auch werde keinen von diesen Abzocker mehr wählen alleine was jetzt alles wieder von der CDU und SPD zur betriebsrenten gesagt wird ist doch gelogen mir und meiner Frau entgehen jeden Monat ja 500 Euro verloren kotz

    Antworten
  • […] Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Dank einer Gesetzesänderung 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten […]

    Antworten
  • […] muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen […]

    Antworten
  • […] Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen […]

    Antworten

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