Kippt die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten?

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Bislang weigert sich die Union, das Unrecht der Doppelverbeitragung abzuschaffen. Es scheint sich jedoch innerhalb der Partei ein Sinneswandel zu vollziehen, denn Bundesgesundheitsmininster Jens Spahn will die abgezockten Betriebsrenter zumindest entlasten. Kippt die Doppelverbeitragung?

Der bisherige Blockierer Jens Spahn hat Anfang November seinen Kollegen Georg Nüßlein, Karin Maag, Hermann Gröhe, Stephan Stracke, Max Straubinger, Peter Weiß und Dr. Carsten Linnemann, sprich den Gesundheitsexperten, einen Brief geschrieben, in dem er ihnen eine Entschärfung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen vorschlägt. Ganz abschaffen will er das Unrecht allerdings immer noch nicht – und von Rückabwicklung ist schon gleich gar nicht die Rede. Dank der sprudelnden Einnahmen von den Betriebsrentnern, darunter vor allem den Direktversicherten, schwimmen die Krankenkassen im Geld. Kein Wunder, zahlen die Betriebsrentner denn doppelten Beitrag – den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag. Dabei geht es um annähernd sechs Milliarden Euro pro Jahr.

Kippt die Doppelverbeitragung?

Die „Stuttgarter Nachrichten“ haben Spahns Brief in Teilen veröffentlicht. Demzufolge schlägt Spahn drei Modelle vor – verkürzt ausgedrückt geht es um folgendes.

  1. Die heute geltende Freigrenze von 152,25 EUR in einen Freibetrag umzuwandeln. Das würde laut Spahn rund 1,1 Milliarden Euro kosten.
  2. Er könnte sich eine Freigrenze mit Gleitzone vorstellen. Dabei würden die überschreitenden Einnahmen nicht voll verbeitragt, sondern die Beitragsbelastung würde zur Vermeidung des Fallbeil-Effekts bei Überschreitung stetig ansteigen, wobei sich Spahn eine Freigrenze  von 200 Euro vorstellen kann. Die Gleitzone würde dann bei 350 EUR enden, Kosten 600 Millionen Euro.
  3. Variante drei sieht die Halbierung des Beitragssatzes vor, was jährlich rund zweieinhalb Milliarden Euro kosten würde. Gegenfinanziert werden soll das mit höheren Beitragszahlungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung und die Auflösung von Teilen der Rücklagen des Gesundheitsfonds.

Gegen die Rückerstattung der abgezockten Beiträge im Rahmen der Doppelverbeitragung seit 2004 sperrt sich Spahn total. Er behauptet, das würde 37 Milliarden Euro kosten – „nicht darstellbar“, so sein Kommentar. Das sieht der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) allerdings ganz anders.

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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Rückabwicklung von Ungerechtigkeit geht natürlich nicht. Sowas geht nur umgekehrt, wenn man Gesetze rückwirkend einführt und Rentner abzocken kann. Die Politik ist sowas von kaltblütig und unmoralisch, da fällt mir nichts mehr ein. Inklusive der Steigbügelhalter vulgo Bundesrichter.

    Antworten
  • […] durch einige Gesetzesänderungen in den Folgejahren kräftig geschrumpft. Arbeitnehmer müssen in der Rentenphase die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsanteile (also auch den Arbeitgeberanteil) und den normalen Steuersatz zahlen. Sie zahlen also doppelt. Die […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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