Wie Versicherer am Tod der Betriebsrente arbeiten

Finanzen

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Die Versicherer sind das Problem und nicht die Lösung der Betriebsrente. Mit ihren neuen Initiativen arbeiten sie am Tod der Betriebsrente mit. Wenn die Betriebsrente ausbezahlt wird, schöpfen die Krankenkassen den Rahm ab – das verschweigen die Versicherer natürlich.

Tod der Betriebsrente

Wer über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen hat, zahlt in der Rente annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse – 20 Prozent Abzug ruinieren natürlich jede Rendite. Die große Koalition hat daran nichts geändert. Nein, stimmt nicht ganz – für betriebliche Riesterrenten wurde diese Doppelverbeitragung abgeschafft, aber nur für sie. Alle anderen zahlen weiter in der Rente fleißig an die Krankenkasse, das gilt für Direktversicherte und Mitlieder einer Pensionskasse beispielsweise.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wollte die SPD nun die Betriebsrente stärken, ohne aber das Unrecht der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten – Ausnahme Riester – anzupacken. Jetzt fühlen sich einige Versicherer ermutigt, mit dem Thema Betriebsrente hausieren zu gehen.

Die Alte Leipziger, die Lebensversicherung von 1871, die Neue Bayerische Beamtenversicherung und die Volkswohlbund Lebensversicherung haben sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen. „Ziel ist es, gemeinsam eine innovative Betriebsrente anzubieten“ (O-Ton Versicherer). Sie nennen ihr Konsortium „Initiative Vorsorge“. Ziel sei es, gemeinsam eine Lösung für das neue Betriebliche-Altersvorsorge-(bAV)-Modell anzubieten.

Risiko trägt der Betriebsrentner

Das BRSG enthält das sogenannte Garantieverbot.  Wer immer auch eine Betriebsrente anbietet, er muss keine Garantie über die Beitragshöhe mehr abgeben. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Versicherte das Risiko selbst trägt. Im Gesetz heißt das wieder verklausuliert so: „Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung dem Versorgungsempfänger auf der Grundlage des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapitals laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen. Die Höhe der Leistungen darf nicht garantiert werden.“ Das heißt, die Versicherer müssen für Betriebsrenten nach dem Sozialpartnermodell keine Deckungsstöcke mit konservativen Anlagevorschriften mehr aufbauen. Deckungsstock klingt etwas sperrig, heißt vereinfacht gesprochen, Sicherungsvermögen. Warum soll ein Beschäftigter einem Versicherer sein Geld geben, wenn er selbst, sprich der Versicherte, das Risiko übernimmt. Dann kann er sein Geld auch gleich in Eigenregie anlegen und spart damit Anfangsprovision, Verwaltungsgebühr und sonstige Kosten. Als Selbstentscheider hat der Versicherte deutlich niedrigere Kosten, denn er muss keine teure Versicherungsadministration mitfinanzieren, die ja auch noch etwas am Versicherten verdienen will. Gebühren kosten Rendite – je höher die Gebühren, desto geringer die Rendite. Der Arbeitgeber muss natürlich auch nicht mehr dafür haften, dass der Betriebsrentner zumindest seine eingezahlten Beiträge auch wieder ausbezahlt bekommt. Ein Prima-Deal für Arbeitgeber und Versicherungsbranche, initiiert von der SPD.

BRSG mit vielen Webfehlern

An diesen beiden Webfehlern kann auch die „Initiative Vorsorge“ nichts ändern. Das BRSG hat allerdings noch mehr Webfehler, weswegen Arbeitnehmer die Finger von einer Betriebsrente lassen sollten, außer ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte oder besser noch die ganzen Beiträge.

Übrigens, das Konsortium legt das Geld der Versicherten ja nicht selbst an, sondern überlässt das der HSBC Global Asset Management – die Abkürzung steht für Hongkong & Shanghai Banking Corporation mit Sitz in London. Gemeinsam mit den Briten wollen die Vier die bAV-Lösung „LebensRente“ anbieten. Sie versprechen „hohe Transparenz und geringe Kosten“, vergessen aber auf die Abzocke durch die Krankenkassen hinzuweisen.

Viele wollen an Betriebsrente verdienen

Die „Initiative Vorsorge“ ist übrigens das dritte Konsortium, das eine Lösung für das Sozialpartnermodell auf den Markt bringt. Im Juni 2017 schlossen sich die Versicherer Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und Stuttgarter zum  „Rentenwerk“ zusammen, seit März 2018  gegeben. Die Versicherer R+V und der Asset Manager Union Investment haben gemeinsam ein Zielrenten-Produkt unter dem Namen „Die Deutsche Betriebsrente“ entwickelt.

 

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Kurt Lindinger
    26. Juli 2018 19:19

    Die Versicherer sind die Verursacher unserer Doppel- bzw. Dreifachverbeitragung unserer pivat finanzierten Altersversorgungen durch Lebensversicherungen mit Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung. Nur das Betriebsrentenrecht (BetrAVG) legt fest, was eine betriebliche Altersversorgung ist. Im Abschlusszeitraum der 80er und 90er Jahre gabe es keine vom Arbeitnehmer finanzierbare betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung. Dies war erst ab 1999 auf freiwilliger Basis des Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung von künftigen Entgelt möglich und wurde erst ab 2002 im Altersvermögengesetz (AVmG) festgelegt.
    Also eine gesetzeslose willkürliche Abzocke der privat vorsorgenden Arbeitnehmer, die von Blüm mit einer Pauschalsteuer angelockt wurden!

    Antworten
  • Andreas Havlik
    26. Juli 2018 19:31

    Meine Antwort auf diese Ungeheuerlichkeit gebe ich in der nächsten Wahl ab. Und wenn es „nur“ in Bayern ist.

    Antworten
  • […] nur schwerlich noch eine Beitragsgarantie nach Abzug der Kosten sicherstellen. Damit aber wird das Geschäft der Versicherer insgesamt in Frage gestellt – mit weitreichenden Folgen für die betriebliche Altersvorsorge, die dadurch ad absurdum […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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