So können Rentner Steuern sparen

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Rentner und Steuern? Ja. Wer 2022 mehr als 10.908 Euro – das ist der steuerliche Grundfreibetrag – Rente plus Zusatzverdienst bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben und zahlt Steuern. So können Rentner Steuern sparen.

Übersteigt die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 10.908 Euro, sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung anzufertigen. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

Wie Rentner Steuern sparen

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, kann als Rentner diverse Ausgaben geltend machen – vorausgesetzt, es sind Belege über diese Ausgaben vorhanden. Als Belege gelten Kassenbons, Kaufverträge und Kopien von Überweisungsaufträgen. Rentner können Versicherungen und Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen unter anderem:

  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kirchensteuer
  • Spenden

Besonderes Augenmerk sollten Rentner auf alle Ausgaben legen, die aus gesundheitlichen Gründen entstehen. Das sind im Prinzip alle Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Dazu zählen Ausgaben für Medikamente, Brille, Zahnersatz oder eine Gehhilfe. Wichtig ist, alle Kaufbelege aufzubewahren, um sie dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen zu können. Auch Pflegedienste und Haushaltshilfen lassen sich von der Steuer absetzen. Wichtig hierfür ist, dass die Hilfskraft in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, das sich mittels Vertrag nachweisen lässt. Auch darf das Gehalt der Pflege- oder Hilfskraft nicht in bar, sondern nur per Überweisung gezahlt werden.

Auch Kuren lassen sich absetzen

Auch Aufwendungen für Kuren werden vom Finanzamt berücksichtigt. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass die Kur vom Arzt verschrieben wurde. Wer einen Kuraufenthalt in Erwägung zieht, sollte deshalb unbedingt vorher mit seinem Arzt sprechen. Selbst die Fahrtkosten zum Arzt können Rentner übrigens steuerlich absetzen.

Sämtliche Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen erhalten auch Rentner leider nicht zurück, denn jeder muss eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung tragen. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, wird individuell berechnet.

Zu den Gesundheitsausgaben, die geltend gemacht werden können, zählen:

  • Haushaltshilfen und Pflegedienste
  • Fahrtkosten zum Arzt
  • Medikamente, Brille, Zahnersatz, Gehhilfe
  • Kuren
  • medizinische Behandlungen, die nicht von anderen (beispielsweise der Krankenkasse) getragen werden

Behinderungsgrad feststellen lassen

Wer eine Behinderung hat, bekommt je nach Schweregrad einen steuerlichen Pauschalbetrag zugestanden. Auch wer an einer chronischen Erkrankung leidet, profitiert von einem pauschalen Freibetrag. Um den Behinderungsgrad feststellen zu lassen, ist eine Untersuchung beim Versorgungsamt erforderlich. Liegt er über 25 Prozent, kann man sich einen Freibetrag eintragen lassen. Je nach Grad der Behinderung liegt der Pauschalbetrag zwischen 300 und 3700 Euro.
Übrigens: Die Eintragung eines Behindertengrades funktioniert auch rückwirkend.

Von Arbeit und Arbeitszimmer profitieren

Wer im Ruhestand noch arbeitet, kann einige Ausgaben im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit beim Finanzamt geltend machen. Wer zum Beispiel als Gutachter, Autor oder Berater arbeitet und für seine Tätigkeit ein Arbeitszimmer benötigt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Ist der Raum der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, gelten die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben und sind in voller Höhe absetzbar. Ist das Zimmer nicht alleiniger Mittelpunkt der Tätigkeit, wird es aber zum Arbeiten genutzt, weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann sich ein „arbeitender“ Rentner“ bis zu 1000 Euro der angefallenen Kosten erstatten lassen.

Eine weitere Klausel sollte jeder Rentner kennen, wenn ein Geschäftsjahr einmal nicht so gut gelaufen ist. Arbeitnehmer können negative Einkünfte mit den Einkünften des vorangegangenen Jahres verrechnen. Dafür wesentliche Begriffe wie Verlustvortrag und Verlustrücktrag werden hier detailliert erklärt. Das Gleiche gilt, wenn Rentner eine Tätigkeit neu aufnehmen und erst einmal Geld investieren. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, können sie mittels Verlustausgleich viel Geld sparen. Die Regelung ist jedoch sehr komplex, weshalb es sinnvoll ist, sich diesbezüglich an einen Steuerberater zu wenden.

Werbungskosten auflisten

Rentner können Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung anfallen, steuerlich absetzen. In der Regel gewährt das Finanzamt dafür einen Werbungskostenpauschale von rund 102 Euro. Liegen die Kosten darüber, lohnt es sich, diese in der Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben. Geltend gemacht werden können Kosten für den Renten- und Steuerberater sowie Beträge, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung anfallen. Das können Fahrt-, Telefon- oder Portokosten sein. Ebenso lassen sich die Ausgaben für einen Rechtsanwalt sowie Gerichtsgebühren geltend machen – das gilt, wenn auf diesem Wege Rentenstreitigkeiten zu klären sind.

Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise:

  • Honorar für Renten- und Steuerberater
  • Ausgaben für die Beantragung, zum Beispiel Fahrt- und Telefonkosten oder Briefporto
  • Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren

Bildrechte: Flickr Take the money Marco Verch CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] Was viele Rentner nicht wissen: Sie können einiges beim Finanzamt geltend machen und so ihre Steuer drücken oder sich sogar ganz davon befreien. Übersteigt die Rente plus Zuverdienst durch […]

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  • Die Steuernachlässe sind quantitativ gesehen einfach lächerlich. *Überhaupt die Tatsache, dass Rentner Ihr „Einkommen“ versteuern müssen, nachdem sie ein Erwerbsleben lang das Rentensystem finanziert haben. Besser wäre, die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gewinnbringender oder verlustärmer als bisher anzulegen mit der Massgabe,. eine bessere Rendite zu erwirtschaften als man das Geld auf irgendeiner Bank anlegen würde. Das nicht zu versteuernde „bedingungslose Grundeinkommen könnte aus den fortfallenden Gehältern der Angestellten der Arbeitslosenargentur mit finanziert werden und die sogenannte Sozialhilfe kann ersatzlos, inklusive des Personals in den sog. Jobcentern nach Hause geschickt werden und dann evtl. was sinnvolles tun.

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  • […] die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9148 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen […]

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  • […] die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9.744 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen […]

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Helmut Achatz

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