Wann die Lebensversicherung kündigen und wann nicht

Finanzen

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Rund 90 Millionen Lebensversicherungen laufen in Deutschland – eine Langfristanlage in die Privatvorsorge, die sich im Todesfall oder bei Erreichen eines bestimmten Alters bezahlt machen sollen. Doch viele Versicherte halten nicht so lang durch. Wann die Lebensversicherung kündigen und wann nicht – das fragen sich viele.

Laut der Verbraucherzentrale werden tendenziell 80 Prozent aller Policen noch vor dem Ende ihrer Laufzeit wieder gekündigt. Warum so viele? Dass ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur schwer einschätzen kann, was in den vielen Jahren bis zur Auszahlung noch in seinem Leben passieren wird. Warum kündigt jemand seine Lebensversicherung? Welche negativen Folgen hat das?

Sofortige Liquidität im Notfall

Warum jemand seine Lebensversicherung kündigt – das liegt auf der Hand: Der Versicherte braucht kurzfristig Geld. Bei älteren Menschen können verschiedene Ereignisse eine plötzliche finanzielle Notsituation hervorrufen – etwa der Jobverlust, die Scheidung vom Partner oder eine altersbedingte Erkrankung. Dann wird das flüssig gemachte Kapital laut einer Umfrage aus dem Jahr 2013 der Steinbeis University Berlin meist – genauer gesagt in 19 Prozent der Fälle – für die Tilgung angefallener Schulden genutzt. Dank vorgefertigter Formulare aus dem Internet ist es heute ganz einfach, einen Vertrag zu kündigen.

Lebensversicherung kündigen – die Folgen

Allerdings haben vorzeitige Vertragsabbrüche Konsequenzen für den Versicherungsnehmer, leider in der Regel negative. So wird der Rückkaufswert einer Police in der Regel auf einen Bruchteil (etwa 50 Prozent) des ursprünglich eingezahlten Kapitals reduziert – das Versicherungsunternehmen spricht in diesem Kontext oft von sogenannten „Stornokosten“.

Verlust der Überschussbeteiligung

Hinzu kommen mögliche Zusatzsteuern, die der ehemals Versicherte zu entrichten hat. Außerdem verliert er den Anspruch auf sämtliche Schlussüberschüsse, was vor allem dann ärgerlich ist, wenn der Vertrag kurz vor seinem Ablaufdatum steht. Aus diesen Gründen wird in den meisten Quellen explizit von einer Kündigung abgeraten – in diesem Ratgeber-Artikel von volders.de werden darüber hinaus entsprechende Alternativen aufgezeigt. Darin nicht aufgeführt: Das Vorgehen per Widerrufsmöglichkeit, das in diesem Artikel von wallstreet-online.de erläutert wird.

Wegen sinkendem Garantiezins kündigen?

Aber was ist mit der momentanen Debatte um die schrittweise, aber rigorose Senkung des Garantiezinses? Für bereits bestehende Versicherungspolicen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, besteht erstmal kein Grund zur Sorge, denn für solche „Altverträge“ ist ein Zins von vier Prozent staatlich festgeschrieben. Der Garantiezins, den die Lebensversicherer in Deutschland ihren Kunden beim Abschluss eines Neuvertrages gewähren, liegt aktuell bei 0,25 Prozent. Seit dem Jahr 2000 wurde der Garantiezins regelmäßig gesenkt.

Warnung vor Crash der Lebensversicherungen

Jedoch hat der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger vor kurzem von sich Reden gemacht, als er in einem Interview mit dem „Stern vor einem bevorstehenden „Crash“ der Lebensversicherungen gewarnt hat. Seine Argumentation: Viele Anbieter könnten den gleichgebliebenen Garantiezins schon jetzt nicht mehr nachhaltig erwirtschaften. Käme es zum finanziellen Totalzusammenbruch, würde die garantierte Verzinsung zuerst ebenfalls herabgesetzt und das Kapital schlussendlich abgewickelt werden. Enger empfiehlt ausnahmslos die Kündigung der laufenden Lebensversicherung. Steht die Lebensversicherung vor dem Aus?

Wie fit sind die Versicherer wirklich?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wirft dem früheren Branchenangehörigen nun unverantwortliche Panikmache vor. Auch der luxemburgische Policenkäufer „Partner in Life“ warnt vor einer voreiligen Kündigung. Laut eigenen Angaben liegen ihnen die Daten zu Tausenden Versicherungsverträgen der letzten 15 Jahre vor. Aus diesen gehe hervor, dass nur sehr weniger Anbieter tatsächlich in akuter Not seien. Die große Mehrzahl der Versicherungsunternehmen sei dagegen finanziell einwandfrei aufgestellt, um den Garantiezins in den Altverträgen weiterhin beizubehalten.

Kündigen oder nicht – jeder entscheidet selbst. In jedem Fall sollte der Entscheidung eine Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsmakler vorausgehen, wobei die Betonung auf unabhängig liegt.

Bildrechte: Flickr Hamburg, Germany ~ October 2017 Sjoerd Lammers CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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