Abschlagsfreie Rente mit 63 vor dem Aus?

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Im Moment sieht es danach aus, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren entweder ganz oder teilweise vor dem Aus steht. Schwarz-Gelb-Grün, sprich die künftige Jamaika-Koalition plant offensichtlich, diese Regelung zu beschneiden. Noch folgt Dementi auf Dementi, aber Rentenanwärter sollten sich schon mal darauf einstellen, dass dieses Gesetz geändert wird.

Was heißt „Rente mit 63“?

Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.

Seit wann gilt das Gesetz?

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …

Mit 63 plus X in Rente – was für wen gilt

 

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interessieren muss.

*Jahre plus Monate

Das Gesetz vor dem Aus

Dieses Gesetz steht auf der Kippe. Besonders Jens Spahn von der CDU, dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, ist laut „FOCUS Online“ die „Rente mit 63“ ein Dorn im Auge. Ex-ifo-Chef Hans-Werner Sinn ist ebenfalls dieser Meinung. Die FDP könnte sich sicher damit anfreunden. Die Grünen eiern zurzeit noch etwas herum. Niemand sollte sich darauf verlassen, dass dieses Gesetz der SPD so bestehen bleibt.

Einige Politiker der möglichen künftigen Jamaika-Koalition denken der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge darüber nach, die „Rente mit 63“ nur noch Beschäftigten in Berufen mit harter körperlicher Arbeit zuzugestehen. Je länger sich die Koalitionsverhandlungen hinziehen, desto besser für diejenigen, die noch in nächster Zeit in den Genuss der „Rente mit 63“ kommen.

Und für wen gilt die „Rente mit 63“? Für Akademiker schon mal nicht, denn sie kommen nicht auf 45 Beitragsjahre, weil das Studium – in der Regel mindestens acht Semester oder vier Jahre – nicht mitgezählt wird.

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:

  • Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
  • bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld

Was zählt nicht dazu?

  • Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)

„Rente mit 63“ mit Abschlägen

Wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen. Allerdings muss ein solcher langjährig Versicherter Abschläge in Kauf nehmen.

Erfolgsmodell „Rente mit 63“

Die „Rente mit 63“ ist ein Erfolgsmodell für alle Begünstigten. Bislang haben der Deutschen Rentenversicherung zufolge seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2014 bis Ende 2016 rund 695 000 Menschen diese Chance ergriffen und einen Antrag gestellt. Bis Ende August sind weitere 160 000 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen, bis Ende Oktober dürften noch einmal 26 000 hinzugekommen sein. So dass bis Ende Oktober 2017 insgesamt mehr als 870 000 Anträge eingegangen sind.

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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Die Rente mit 63 für langjährige Beschäftigte steht tatsächlich auf wackligen Beinen. Die Volksvertreter wie Jens Spahn sehen sich immer mehr als Volksbevormunder. Eigentlich sollte das Alter keine Rolle spielen wenn jemand 45 Jahre gearbeitet hat. Das sieht auch die Mehrheit der Bürger so. Daher ist es eigentlich selbstverständlich nach 45 Berufsjahren ohne Anzüge in Rente gehen zu können. Dieses Thema gehört daher in einem Volksentscheid geregelt. Die RGD und mehr Demokratie eV haben erkannt daß es viele Themen gibt wo die Politik versagt hat und der Bürger entscheiden sollte. Das bezieht sich auch auf die Pensionen der Leute die über die Rentner entscheiden wollen. Diese brauchen nur 16 Jahre im Bundestag zu sitzen und bekommen wenn sie 56 Jahre oder älter sind ihre Ruhestandsbezüge von über €5400,- ohne Abzüge von 0,3% pro Anwesenheitsmonat ausbezahlt. So sieht die Gerechtigkeit von Jens Spahn aus.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    3. November 2017 07:22

    Über diese Ungerechtigkeit wird nahezu überhaupt nicht geredet in der Öffentlichkeit

    Antworten
    • Leider eine große Ungerechtigkeit. Dabei fing alles so gut an. Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Der Artikel 3 des GG schwärmt regelrecht von der Gleichheit der Bürger. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf benachteiligt werden. Das bezieht sich auf Abstammung,Rasse,Sprache,Herkunft und Religion. Es wurde nur die Tätigkeit vergessen. Ob das Absicht oder Versehen war läßt sich wahrscheinlich nicht mehr klären. Auf jeden Fall sollte niemand wegen seiner Tätigkeit bei der Altersversorgung benachteiligt oder bevorzugt werden. Genau das ist in Deutschland jedoch der Fall. Die Gesetzes macher sind auch Gesetzesbrecher weil sie sich selbst Privilegien zusprechen die dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen.

      Antworten
      • Helmut Achatz
        4. November 2017 16:43

        besser lässt es sich nicht sagen 😉

        Antworten
      • Warum ist das so: und zwar haben wir das Adenauer zu verdanken, der zugunsten der Beamten, die aus den Jahren von 1933 bis 45, sich Privilegien mit in das GG gesichert haben und weiter machen konnten, wie zuvor:
        Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
        Damit hat das BVerfG die Rentenbeiträge aus den Löhnen der gesetzl. Rentenversicherten zu öffentlichen Mitteln gemacht!
        Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Abgeordnetenbezügen/steuerlicher Alimentation/Ruhestandsgelder. Über Rentenfragen entscheiden ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, daran etwas zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.
        Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872. Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht Nicht beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit! Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.

        Der damalige Vermögensstand 1955 der GRV von 14,5 Mrd. DM wurde von Adenauer einkassiert (Bundesdrucksache 1659/1955) mit den Worten: Der Staat muss sowieso einen Bundeszuschuss leisten, sollten die Beiträge einmal nicht für die Ausszahlungen reichen, aber Kinder kriegen die Leute ja immer. Dass es aber durch Automatisierung immer weniger versicherungspflichtige Arbeitsplätze geben wird und gerade Einkommensstarke sich nicht mit an allgemeinsstaatlichen Aufgaben beteiligen und sich kraft eigener Befugnis aus der Solidarität ausgeklinkt haben, hat er völlig außer acht gelassen. Er brauchte das Geld und alle folgenden Finanzminister auch, um viele wichtige allgemeinstaaliche Aufgaben intransparent zu finanzieren, aber eben versicherungsfremd sind. So bezahlen seit dem allein die gesetzlich Sozialversicherten einen Großteil vieler wichtiger staatlicher Aufgaben.

        . . Demokratie und Rechtsstaat ist mit dem Art. 33 Absatz 5 ohne jegliche Einschränkungen nicht möglich. Entweder muss das Berufsbeamtentum abgeschafft werden, oder noch besser, die Gewaltenteilung im GG festgeschrieben werden, das heißt, wer sich einmal für das Beamtentum entschieden hat, darf sein Leben lang keine politischen Ämter bekommen, egal auf welcher Ebene. Dazu gab es schon 1948 ein Gutachten von einem Gießener Staatsrechtsprofessor, der vor der endgültigen Entscheidung genau auf die Entwicklung hingewiesen hat, Prof. Dr. Carl Heyland, „Das Berufsbeamtentum im neuen demokratischen deutschen Staat.“ Walter de Gruyter & Co, Berlin 1949 (Stand 1.10.1948), eine staatsrechtliche Studie, 156 Seiten. Leider ist das nicht elektronisch zu finden. Danach kam der Art. 33, Absatz 5, von Anfang an ins GG.

        Im sog. Schreiber-Plan, auf den die Einführung der umlagefinanzierten Rente in der jungen BRD zurückgeht, warvausdrücklich vorgesehen, dass auch Selbständige und Beamte einzahlen (und zwar ohne Beitragsmessungsgrenze). Dieser Teil ist dann aber von Adenauer nicht umgesetzt worden. Wilfrid Schreiber, war ein konservativer Beamter!

        Antworten
  • Ein Kommentar von den Nachsenkseiten, der es auf den Punkt bringt:
    „Anmerkung unseres Lesers W.T.: Jetzt wird dieses Thema wieder mal durch sämtliche Medien getrieben. Stimmungsmache Alt gegen Jung. Und das auch noch mit Halbwahrheiten. „Rente mit 63“ bedeutet in Wirklichkeit Alter 63 + x Monate plus Grundvoraussetzung mindestens 45 echte Beitragsjahre ( n i c h t Versicherungsjahre – außerdem werden die x Monate kontinuierlich angehoben). Bedeutet also im Alter von 16-18 ins wirkliche Berufsleben (Ausbildung) und danach lückenlos arbeiten. Ich habe kein schlechtes Gewissen, dass ich diese Möglichkeit mit meinen 47 Beitragsjahren in Anspruch nehme.
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sehr viele langjährig Versicherte (mich eingeschlossen) ohnehin mit 63 in Rente gehen wollten, dafür dann aber Abschläge in Kauf nehmen mussten (je Monat früher = 0,3% Abschlag l e b e n s l a n g). Genau die nehmen diese Regelung (63 + x Monate) jetzt in Anspruch und bekommen die Rente ein wenig später und abschlagfrei. Diese wichtige Tatsache, dass viele der jetzigen “63-er-Rentner” sowieso vom Arbeitsmarkt und somit als Beitragszahler verschwunden wären, wird in der Diskussion immer verschwiegen. Was ebenfalls verschwiegen wird: Die Regelung betrifft nur die Geburtsjahrgänge 1951 bis 1963 – ab Geburtsjahr 1964 geht frühestens Rente mit 65 für langjährig Versicherte bzw. Regelrente mit 67. Ohne Nennung dieser beiden Tatsachen entsteht schon ein komplett falsches Bild.
    Des Weiteren liegt Herr Spahn völlig daneben mit der Aussage, dass man in diesem Alter noch gebraucht wird. Wofür gab es denn die Altersteilzeit? Doch nur, damit die Alten besser entsorgt werden können. Ich selbst wurde nach über 20 Jahren im Unternehmen mit 61 entsorgt – vor allen Dingen weil zu teuer. Und so geht es vielen in diesem Alter. Und in der Realität hat man (je nach Beruf) ab Mitte 40 schon keine Jobchancen mehr. Also was soll diese blödsinnige Argumentation schon wieder.
    Wenn es um Geld geht, sollte Herr Spahn eher mal über die unverschämten Altersversorgungen der Parlamentarier, Ex-Bundeskanzler und Ex-Bundespräsidenten nachdenken und hierzu sinnvolle Vorschläge unterbreiten.“

    Hier weiter lesen http://www.nachdenkseiten.de/?p=40853#h02

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  • […] November 2017 folgte Dementi auf Dementi, aber Rentenanwärter sollten sich schon mal darauf einstellen, dass dieses Gesetz über kurz oder […]

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