Wie sich Rentner doch noch günstiger versichern können

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Wer sein ganzes Berufsleben gesetzlich krankenversichert war, hat im Alter kein Problem. Dumm nur, wer zwischenzeitlich privat krankenversichert war – der blutet in der Rente. Seit August 2017 dürfen einige Rentner allerdings auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoffen, denn eine Gesetzesänderung entschärft die sogenannte 9/10-Regelung.

„Ihre Suchanfrage im Bereich tk.de führte zu keinem Ergebnis“ – so ergeht es Krankenversicherten, der auf der Internetseite der Techniker Krankenkasse nach „9/10-Regelung“ suchen. Auch DAK und Barmer helfen Versicherten in punkto 9/10-Regelung nicht weiter.  Viele Krankenversicherte werden mit dem Thema allein gelassen, dabei entscheidet sich damit oft, ob jemand im Alter auskömmlich leben kann oder nicht. Die 9/10-Regelung ist kompliziert und trifft vor allem ältere Frauen und Selbstständige – oder Angestellte, die zeitweise privatversichert waren. Sie werden von der solidarischen Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, ausgeschlossen, deren Vorteil ist, dass die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil übernimmt und der Rentner „nur“ den Arbeitnehmeranteil zahlen muss.

Pflichtversichert oder freiwillig versichert?

Die KVdR-Versicherten sind, um es plastisch auszudrücken, sozusagen bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt, die den Arbeitgeberanteil übernimmt. Wer bei der KVdR pflichtversichert ist, zahlt Krankenkassenbeiträge nur von seiner gesetzlichen Rente, einer Betriebsrente und – falls vorhanden – aus selbstständiger Tätigkeit. Wer dagegen bei der KVdR freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss auch auf Mieteinkünfte und Privatrenten Beiträge zahlen. Der Unterschied kann einige Hundert Euro ausmachen.

Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner

Einmalzahlung aus Direktversicherung100000
Gesamtabgabe an TK17950
Abgabe pro Monat 149.58333333333
Laufzeit in Monaten120
Rest aus Direktversicherung82050

Was ist der Unterschied zwischen pflicht- und freiwillig versichert? Das hängt von der sogenannten Vorversicherungszeit ab – und damit kommen wir zur 9/10-Regelung. Kling kompliziert, ist kompliziert. Voraussetzung für die Pflichtversicherung in der KVdR ist: „Wenn seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft – als pflicht- oder freiwilliges Mitglied – oder eine Familienversicherung bestanden hat“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung. Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern beteiligt sich eben die Rentenversicherung an den Beiträgen.

Privatversicherte fallen durchs Raster

Einige fallen allerdings aus diesem Raster. Das sind vor allem jene, die während ihre Berufslebens privat versichert waren. Klar, dass die KVdR für sie nur eingeschränkt zahlt. Aber selbst, wer während seines Berufslebens von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechselte, bekommt unter Umständen Probleme. Entscheidend ist, wann er gewechselt hat. Was einige Privatversicherte vielleicht nicht wissen: Sie können einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung beantragen, wenn sie gesetzliche Rente beziehen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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