Was passiert nach Trennung und Auszug eines Partners?

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Im Jahr 2015 wurden mehr als 160 000 Ehen geschieden. Im Durchschnitt waren Männer bei der Scheidung 46,3 Jahre alt, Frauen 43,3. Aber auch in der Generation 50plus sind Trennungen häufig. Wer das gemeinsame Haus verlässt, sollte allerdings nicht allzu lange abtauchen, denn sonst ist möglicherweise das Wohnrecht im gemeinsamen Haus verwirkt. Was passiert nach einer Trennung und dem Auszug eines Partners?

Wohin nach der Trennung?

Wer das gemeinsame Leben verlässt und aus dem gemeinsamen Haus auszieht, verkriecht sich oft in einer Wohnung, um erst mal wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Ist die Trennung dann wirklich endgültig, stellt sich gerade für ältere Menschen die Frage „was tun?“. Einige loten neue Wege aus und schließen sich sogar zu einer WG zusammen. Andere entschließen sich indes, in punkto Wohneigentum noch einmal neu anzufangen. Wer sich dafür entscheidet und nochmals den Schritt wagt, setzt am besten auf ein Haus, das in überschaubarer Zeit schlüsselfertig errichtet wird – und überschaubar heißt drei Monate. Für ein Unternehmen wie dieses hier sind das keine leeren Versprechungen. Hout und Poels kooperiert eng mit Viebrockhaus – und dabei hat das Unternehmen mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bau von Massivhäusern als schlüsselfertige und wirtschaftliche Alternative. Gerade dann, wenn es schnell gehen soll und der Bauherr den Kopf für anderes freihaben will, ist das Eigenheim aus einer Hand die ideale Lösung.

Wohnrecht verwirkt – Eigentum bleibt erhalten

Wer im Impuls aus dem gemeinsamen Haus auszieht und nicht binnen sechs Monaten nachweislich signalisiert, dass er auch wieder einziehen will, verwirkt genau dieses Recht. Was auf den ersten Blick unfair klingt, bedeutet nicht, dass der Ausgezogene sein Eigentum verliert, sondern lediglich, dass er nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus ohne Weiteres mitwohnen darf. Der Gesetzgeber hat dieses Vorgehen im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1361b Abs. 4 geregelt. Dort wird von einem Überlassungsanspruch gesprochen, weiterhin wird der Verlust des Rückkehrrechts auch als Verwirkung bezeichnet.

Gemeinsame Immobilie und Trennung

Rund um das Thema Trennung und Immobilien gibt es noch einige weitere Aspekte, die beide Partner kennen und berücksichtigen sollten – beispielsweise, dass während des ersten Trennungsjahres keine Verpflichtung zur Auflösung des Miteigentums besteht, das kommt erst nach der Scheidung. Dann kann ein Ehepartner vom anderen den Verkauf der Immobilie verlangen. Damit ein Kaufvertrag entstehen kann, müssen allerdings beide Eigentümer zustimmen. Im Notfall kann diese Zustimmung eingeklagt werden, auch eine Teilungsversteigerung kann eine Lösung sein, wenn auch eine schlechte.

Ausgezogen und keine Lust komplett neu anzufangen? Ok, wer sich neu orientieren muss, für den gibt es mittlerweile einige Alternative: Dann lesen Sie mehr über Wohnalternativen, die sich gerade für die Generation 50plus optimal eignen.

Bild: © istock.com/alvarez

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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