Mehr Durchblick im Renten-Wirrwarr

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Deutschlandrente, Aktienrente, Mütterrente, Flexi-Rente, Mindestrente, Grundrente – wer blickt da noch durch im Renten-Wirrwarr? Dann gibt es noch die Rente mit 63 – mit und ohne Abschlag; langjährig und besonders langjährig Versicherte. Rente ist richtig kompliziert geworden.

Steuern und Sozialabgaben auf die Rente

Mit der Rentenerhöhung kommen noch ganz andere Umstände ins Spiel, wie Steuern und Versicherungen. Denn die Rentenerhöhung wird „in vollem Umfang“ besteuert während die bisherige Rente je nach Rentenbeginn „nur“ zu 72 Prozent (ab 2016), zu 74 Prozent (ab 2017) oder zu 76 Prozent (2018) besteuert wird. Für jetzt noch Aktive allerdings, die ab 2040 in Rente gehen erhöht sich der „Besteuerungsanteil“ auf hundert Prozent. Parallel dazu sinkt das Rentenniveau, was die SPD wieder ausgleichen will, obwohl es der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, der ja aus ihren eigenen Reihen stammt, eingeführt hat. Dazu ein Rückblick in der „Welt“.

Zur Sanierung der Rentenkasse verordnete Schröder den Ruheständlern 2004 eine Nullrunde. Der Sozialexperte Bert Rürup entwickelt zudem den Nachhaltigkeitsfaktor, der dauerhaft den Anstieg der Renten bremst. Die große Koalition setzte den Reformweg zunächst mit der Einführung der Rente mit 67 fort, wich später aber mit überplanmäßigen Rentenerhöhungen vom Sparkurs ab. Auch führte sie eine Rentengarantie ein, die sichert, dass die Altersbezüge selbst dann nicht sinken dürfen, wenn die Löhne schrumpfen. Mit der jetzt geplanten Zuschussrente für Geringverdiener und Verbesserungen für ältere Mütter geht es nun sogar wieder um teure Leistungsausweitungen. Und die Opposition will am liebsten noch mehr verteilen.

Eine Gruppe in der SPD will nun wieder ein höheres Rentenniveau – von mehr als 50 Prozent.

Also was genau heißt das jetzt im Einzelnen?

  • Die „Deutschland-Rente“: Das ist so eine Art Riester-Rente aber ohne Riester. Aufgebracht haben den Begriff Ende 2015 der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne), Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) und Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Diese Rente soll nach den Vorstellungen der Politiker ein einfaches Standardprodukt für die private Altersvorsorge sein – und der Träger ohne Gewinnabsicht. Für alle Arbeitnehmer, die nicht aktiv widersprechen, solle, so der Vorschlag, der Arbeitgeber künftig zusätzlich Beiträge für die Deutschland-Rente an die Deutsche Rentenversicherung überweisen – ähnlich wie die regulären Rentenbeiträge. Den Fonds, wo die Gelder auflaufen, soll laut Schäfer staatlich organisiert sowie eigenständig und unabhängig sein.
  • Die Flexi-Rente: Die Politiker stellen sich vor, dass sie den Rentenbeginn flexibler gestalten können. Im Grunde soll es ähnlich funktionieren wie bei der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren. Die Versicherten würden dann eine Teilrente beziehen und daneben weiterarbeiten. Der Arbeitgeber soll dann weniger Sozialbeiträgen zahlen, wenn er einen Rentner beschäftigt.
  • Die solidarische Lebensleistungsrente: Das ist die Kombination aus Solidarrente, wie von der SPD gewünscht, und Lebensleistungsrente, wie von der CDU vorgeschlagen. Damit wollen die Politiker Geringverdienern unter die Arme greifen. Möglicher Start: bis 2017. Wer 40 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, aber zu wenig Rentenansprüche angesammelt hat, soll,so die Idee, sich besser stellen, indem seine Ansprüche aufgewertet werden. Finanziert werden soll das aus Steuermitteln. Wenn es nach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geht, soll die „solidarische Lebensleistungsrente“ langjährigen Beitragszahlern mit geringem Einkommen eine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus sichern.  Aus Steuermitteln sollen Rentenansprüche von Geringverdienern aufgestockt werden, die 40 Jahre Beiträge gezahlt, aber weniger als 30 Rentenpunkte angesammelt haben. Das soll verhindern, dass die Betroffenen auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Geld im Haushalt ist bereits reserviert.
  • Die Ost-West-Angleichung: Das „Rentenüberleitungsabschlussgesetz“ sieht vor, dass West- und Ost-Renten bis 2020 angeglichen werden. Warum es geht? Ein Rentenpunkt soll im Osten ebenso viel wert sein wie ein Rentenpunkt im Westen. Momentan ist das noch nicht so – im Westen sind es 29,21 und im Osten 27,05 Euro. Der Unterschied beträgt zurzeit 7,4 Prozent. Ursprünglich war geplant, dass sich diese Differenz bis 2019 auf 6,5 Prozent reduziert. Der thüringische Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft, Wolfgang Tiefensee, will – wie auch andere aus der SPD – eine komplette Angleichung. Das kostet natürlich – die Rede ist von vier Milliarden Euro. Jetzt ist noch vorauszuschicken, dass einen Rentenpunkt bekommt, wer ein Jahr lang das durchschnittliche Entgelt aller Arbeitnehmer verdient hat – wer mehr verdient hat, bekommt einen höheren Rentenpunkt, wer weniger verdient hat, einen niedrigeren. Allerdings gibt es Unterschiede beim durchschnittlichen Entgelt in Ost und West. Ein Rentenpunkt in Ost- und Westdeutschland ist nicht gleich viel wert: Im Osten gibt’s schon einen Punkt für 31 594 Euro, im Westen erst bei 36 267 Euro. Der Hintergedanken: Im Osten wird doch eh weniger verdient. Damit wird der Ost-Rentenpunkt um 14,8 Prozent aufgewertet. Damit nicht genug, denn die Verhältnissen in Ost und West waren anders, vor allem für Frauen. Für DDR-Mütter waren staatliche oder betriebliche Kinderkrippen und Kindergärten eine Selbstverständlichkeit, entsprechend konnten sie auch problemlos Familie und Beruf vereinbaren. Im Westen war das ganz und gar keine Selbstverständlichkeit. Viele Mütter mussten Teilzeit arbeiten, weil sie ihre Kinder nirgends unterbringen konnten. Entsprechend fehlen Frauen in Westdeutschland im Alter Rentenjahre. Frauen im Osten waren häufiger erwerbstätig. Laut Rentenbericht lag die Gesamtrente 2014 im Durchschnitt für Frauen im Osten bei 972,85 Euro, im Westen bei 708,46 Euro.
  • Das Rentenniveau: Das ist leider auch etwas kompliziert. Das Rentenniveau orientiert sich optimistisch an 45 Beitragsjahren und wie viel die Rente mit der entsprechenden Punktezahl wert ist Vergleich zum Einkommen eines Durchschnittsverdieners, der noch im Beschäftigungsverhältnis ist. Derzeit liegt dieses Niveau bei 47,5 Prozent. Es sinkt peu à peu ab – bis 2029 nach jetziger Vorausberechnung auf 44,6 Prozent. Es wird noch weiter absinken. Der Gesetzgeber schreitet erst dann ein, wenn das Rentenniveau bis 2020 unter 46 Prozent und bis 2030 unter 43 Prozent sinken würde. Wer sich also auf eine auskömmliche Altersrente verlässt, ist gekniffen, den 43 Prozent werden dafür nicht reichen. Die Riester-Rente kann diese Lücke nicht auffülllen, angesichts von Negativ-Zinsen sowieso nicht.

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Helmut Achatz

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