DINKs contra Eltern

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Das Leben ist ungerecht, das wissen Eltern sobald sie ihr Einkommen mit dem von DINKs vergleichen. DINKs heißt „double (dual) income no kids“ und bezeichnet kinderlose Paare mit doppeltem Einkommen.

Eltern ziehen die Beitragszahler von morgen auf und müssen, von der Pflegeversicherung einmal abgesehen, trotzdem die gleichen Sozialbeiträge bezahlen, wie Kinderlose. DINKs haben aber weniger Kosten – pro Kind zahlen Eltern vom ersten bis zum 18. Lebensjahr weit mehr als 120 000 Euro pro Kind für Windeln, Kinderzimmer, ein größeres Auto, Spielsachen, Klassenfahrten, Familienurlaub, Versicherungen, Kleidung – und natürlich Essen.

Einer muss zuhause bleiben

Wegen der Betreuung der Kinder muss häufig ein Elternteil zuhause bleiben – meist die Mutter, die damit natürlich weniger Rentenbeiträge zahlen kann und im Alter schlechter dasteht als DINKs. Gut, wenn die Ehe bis ins Alter hält, da sie dann von der Rente oder Pension ihres Mannes profitiert, schlecht, wenn sie sich scheiden lässt oder das Kind sogar allein aufzieht. Trotz staatlicher Transferleistung wie Kindergeld und Mitversicherung der Kinder, stehen Eltern beim Renteneintritt schlechter da als Kinderlose.

Kinder sind ein Armutsrisiko, das gilt vor allem für Alleinerziehende und besonders im Alter. Sie haben zwar für künftige Beitragszahler in die Sozialversicherung gesorgt, profitieren aber nicht davon.

DINKs contra Eltern

Diese schreiende Ungerechtigkeit wollte das Freiburger Ehepaar Essig nicht länger hinnehmen und klagt dagegen – und das schon seit 2006. Weil er der Ansicht ist, dass die deutsche Sozialversicherung familienfreundlicher werden müsste. Jüngst wurde er vor dem Bundessozialgericht abgeschmettert. Das jetzige System verfassungskonform. Die Sozialrichter meinen jedoch, Eltern müssen so viel zahlen wie DINKs oder alleinlebende Kinderlose. Nur komisch, dass es bei der Pflegeversicherung einen Rabatt für Eltern gibt. Das klingt doch ziemlich ungereimt.

Die Essigs sind sauer und wollen Verfassungsbeschwerde einreichen. Sie haben ausgerechnet, dass Eltern rund 220 Euro pro Kind und Monat als Entlastung zustehen, dafür müssten Kinderlose etwa 50 Euro pro Monat mehr zahlen. Wie groß die Ungerechtigkeit ist, lässt sich auch daran ablesen, dass zwischen 1964 und 2014 die Kinderarmut um das 16-fache gestiegen sei, trotz sinkender Geburtenzahlen. Jedes fünfte Kind ist „Zeit Online“ zufolge armutsgefährdet. Übrigens, für Kinder bis sechs Jahre gibt es 234 Euro Sozialhilfe, für Kinder von sieben bis 14 Jahre 267 Euro. Das Existenzminium liegt jedoch bei 596 Euro pro Kind.

Nur kleine Verbesserungen

Übrigens, es sind ja nicht allein die Kosten, sondern auch noch die schlechteren Karrierechancen von Eltern, die ins Kontor schlagen. Dass Frauen beispielsweise schlechter verdienen als Männer hat viel damit zu tun, dass sie eben wegen der Kinderbetreuung weniger Chancen im Berufsleben haben, das weiß auch das US-Wirtschaftsmagazin „Forbes“. „The Gender Pay Gap (geschlechtsspezifisches Lohngefälle) ist the result of beeing a parent, not discrimination“.

Es hat sich in den vergangen neun Jahren seit der ersten Klage der Essigs einiges zum Besseren geändert, aber es bleibt noch viel zu tun. So gibt es immer noch ein Ehegattensplitting auch für Paare ohne Kinder – die Forderung nach einem Familiensplitting, das ein Haushaltseinkommen auf alle Personen verteilen würde, ist in der Versenkung verschwunden. Auch von der Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nach der Einführung einer so genannten Kindergrundsicherung, ist nichts mehr zu hören.

Weiterführende Links:

Sozialexperte Borchert nennt Familien-Urteil des Bundessozialgerichts "skandalöse Überraschungsentscheidung" http://t.co/ouFqBlPvkC

— RP Online Politik (@rpo_politik) October 1, 2015

#Sozialversicherung: Beitragsentlastung für Eltern? – Das Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, … http://t.co/v5NMXjFLzU

— VersicherungsJournal (@VJournalde) October 2, 2015

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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