Wie gut ist die neue Betriebsrente wirklich?

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt Anfang 2018. Wie gut ist aber die neue Betriebsrente wirklich? Wird die Betriebsrente damit für Arbeitnehmer lukrativer? Die neue Betriebsrente ist eine Mogelpackung – und lohnt sich für die meisten nicht.

Rentenberater und Fachanwalt Peter Knöppel hat sich die neue Betriebsrente einmal genau angeschaut und kommt zu dem Urteil, dass die neue Betriebsrente für viele Sparer zu einem Reinfall werden könnte.

Die Versicherungsbranche steht schon in den Startlöchern. Wieder geht es beim Betriebsrentenstärkungsgesetz um riesige Provisionen. Ziel sind dieses Mal Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll ab 2018 auch Beziehern von unteren Einkommen den Weg zu einer Betriebsrente eröffnen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz will das durch besondere Förderungen ermöglichen. Das könnte fatale Folgen für die Zukunft haben.

Die Bundesarbeitsministerin Frau Nahles will mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 die Tür für alle diejenigen Menschen öffnen, die bis zum heutigen Tage keine Betriebsrente abgeschlossen haben. Ziel soll es sein, die drohende Altersarmut für viele Ruheständler zu bekämpfen. Ob dies wirklich mit der neuen Betriebsrente 2018 erreicht werden kann, ist völlig offen. Schlimmer noch, es steht zu befürchten, dass die Betriebsrente für viele Sparer ein totaler Reinfall werden kann.

Was ist die neue Betriebsrente?

In der Ansparphase, also der Zeit, in dem der Arbeitnehmer mit Hilfe des Betriebs seine Betriebsrente anspart, ist ja alles in Ordnung.  Das dicke Ende kommt zum Schluss – in der Auszahlungsphase. In den kommenden Jahren gehen viele Millionen Menschen in Deutschland in Rente. Sie werden sich einen schönen Ruhestand ausmalen. Wenn sie dann Bilanz ziehen, dürften vielen erst einmal die Augen aufgehen.

Minus durch nachgelagerte Besteuerung

Wenn der Versicherer die Betriebsrente auszahlt, muss der Arbeitnehmer sie im Regelfall versteuern. Da fallen mit einem Schlag bis zu 20 Prozent und mehr an Einkommenssteuern an.

Krankenkasse schröpft Betriebsrentner

Was viele nicht wissen oder standhaft ignorieren ist, dass auf die Betriebsrente im Allgemeinen für zehn Jahre (120 Monate) Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden müssen. Klingt harmlos, macht aber einiges aus. Denn diese Krankenkassenbeiträge sind zusätzlich zu zahlen – neben den Beiträgen für eine gesetzliche Rente. Also zahlen die Betroffenen zweimal. Einmal ohne irgendeine Gegenleistung dafür von der Krankenkasse erwarten zu können. Rechtsgrundlage dafür ist der § 229 Sozialgesetzbuch Nr.5.

Voller Krankenkassenbeitrag heißt: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Ja, der Rentenbezieher der Betriebsrente zahlt den vollen Krankenkassenbeitrag von zurzeit 14,6 Prozent plus 1,1 Prozent Zusatzbeitrag und dazu noch den Pflegebeitrag allein.

Dazu ein Beispiel:

Richard Rentner, Vater von einem Kind, bekommt bei seinem Renteneintritt eine Betriebsrente in Höhe von 50 000 Euro ausgezahlt. Hierauf fallen 15,7 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und 2,55 Prozent Pflegebeitrag an. Insgesamt also 18,25 Prozent. Richard Rentner muss von seinen 50 000 Euro sage und schreibe 9125 Euro Beiträge abführen. Somit sind annähernd 20 Prozent weg.

Nur wenn die Betriebsrente die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 148,75 Euro oder bei einem Einmalbetrag von 17 850 Euro für 2017 nicht überschreitet, fallen keine zusätzlichen Beiträge an.

Gesetzliche Rente wird weniger

Was Frau Nahles verschweigt. Wer für seine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung anspart, verkürzt sein Einkommen, das für die gesetzliche Rente zählt. Wer also beispielsweise 2800 Euro brutto monatlich hat und 150 Euro für seine Betriebsrente per Entgeltumwandlung investiert, bekommt seine Rente nur auf Basis der gemeldeten 2650 Euro brutto, statt 2.800 Euro.

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Wer 30 Jahre lang in seine Betriebsrente aus seinem Einkommen eingezahlt hat, bekommt nicht die gesetzliche Rente gezahlt, die er bekäme, zahlte er die vollen Beiträge aus seinem Einkommen an die Rente.

Erst angelockt, dann abgezockt

Mit dem neuen Betriebsrentengesetz 2018 sollen viele Menschen in die Betriebsrente gelockt werden. Sollte dies gelingen, ist zu befürchten, dass der Deutschen Rentenversicherung viele Milliarden an Beiträgen entgehen. Damit wird nicht nur der Betriebsrentner betrogen, sondern für spätere Rentenerhöhungen der Versichertengemeinschaft könnte es dann auch schlecht aussehen.

Wer trägt das Risiko?

Wie ist das mit dem Risiko bei der Betriebsrente? Mit der neuen Betriebsrente fällt über den neuen Durchführungsweg der sogenannten Sozialpartnerschaft die Garantiehaftung für den Arbeitgeber für die Höhe der Betriebsrente und die eingezahlten Beiträge weg! Wer kontrolliert eigentlich, was mit den eingezahlten Beiträgen durch den Arbeitnehmer passiert? Letztlich steht zu befürchten, dass die gezahlten Beiträge auch in unsichere Aktiendepots angelegt werden können. Ein Totalverlust droht!

15 Prozent Zuschuss sind zu wenig

Ob der neue Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für die Arbeitnehmer in Höhe von 15 Prozent des zu zahlenden Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung an dem Zahlungsrisiko bei den Krankenkassenbeiträgen etwas ändert, bleibt abzuwarten.

Skepsis bei Betriebsrente

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist die Betriebsrente bei über 50 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nicht angenommen worden. Wäre es daher nicht besser, die gesetzliche Rente zu stärken und die irrsinnige Steuerförderung der Betriebsrente und der Riesterrente zu beenden?


Zu Peter Knöppel:

Peter Knöppel ist seit 2001 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht seit 2012. Im Bereich des privaten Versicherungsrechts ist er ebenso zuhause. Peter Knöppel interessierte sich von Anfang an stark für die Belange der Altersvorsorge. So war es nur eine logische Konsequenz, der Schritt zum Rentenberater. 2012 war es so weit. Nach mehrwöchigen Direktlehrgang beim ASB in Heidelberg, legte er seine mündlichen und schriftlichen Prüfungen mit Bravour ab. Er ist durch das Sächsische Landessozialgericht gerichtlich zugelassener Rentenberater und beackert seitdem täglich aufs Neue und hochmotiviert sein geliebtes Feld der Rente. Doch wer rastet der rostet, so erweiterte er seine Kenntnisse in der betrieblichen Altersversorgung. Knöppel arbeitet bei der Rentenberatungs-, Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht mit Standorten in Halle (Saale) und Jena sowie eine Filiale in Augsburg.

 

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Die Betriebsrente wäre eine gute Idee wenn sie denn steuerfrei ausgezahlt würde. Außerdem sind die Abgaben für die Krankenversicherung nicht zu rechtfertigen denn für diese Abgaben erbringt die Krankenkasse keine Leistungen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist und bleibt eine Mogelpackung genau wie die Riester Rente. Die Kürzung des Bruttolohnes um die Beitragssumme für die betriebliche Altersversorgung bei der Beitragszahlung für die gesetzliche Rentenversicherung ist Betrug am Beitragszahler. Da fallen mir auf Anhieb Ulla Schmidt die ehemalige Gesundheitsministerin, Walter Riester der ehemalige Arbeitsminister und eine Frau Nahles ein. Zufällig gehören alle der SPD an. Das Resümee ist für alle Arbeitnehmer ernüchternd und die Schlußfolgerung eindeutig. Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!!!!!!!!!!!

    Antworten
  • […] Fazit: mangelhaft! >>> Wie gut ist die neue Betriebsrente wirklich? […]

    Antworten
  • Betriebsrente … Zusatzrente … das Rententhema ist gerade aktueller denn je …
    In vielen Kommunten wird gerade darüber gesprochen die Zusatzrente für die Erzieher zu streichen …
    Na ja … zu mindestens für die Kollegen/innen die in den Betrieben neu anfangen …
    Aber wer weiß was da noch kommt.
    Ich sehe das sehr kritisch. Gerade in München wo so wie so nur sehr schwer Personal in diesem Bereich gefunden wird.

    Toller Artikel.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jutta Gutsch

    Antworten
  • […] allem Geringverdiener sollen ab 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz besser gefördert […]

    Antworten
  • […] schreibt das Bundesfinanzministerium und meint damit die Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch bei der privaten […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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