Kampf gegen den Kraken Krankenkasse

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Vorsorge wird bestraft

Vogel ist davon überzeugt, dass „die Politik Anreize schaffen muss für die private Vorsorge und nicht diejenigen bestrafen, die Vorsorge betreiben“. Durch die 2004 von CDU/CSU, SPD und Grünen ausgearbeitete Gesundheitsreform (GMG) seien Millionen Bundesbürger, die auf den politischen Rat vertraut und Direktversicherungen abgeschlossen haben, seither bei Fälligkeit doppelt belastet, so seine Meinung. „Sie müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen, obwohl diese Verträge vom Einkommen gespart wurden, welches bereits voll verbeitragt war“, bringt er es auf den Punkt. Die FDP habe als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag damals dagegen gestimmt, sei aus den fraktionsübergreifenden Verhandlungen ausgestiegen und habe sogar in einem gesonderten Antrag die Rücknahme dieser ungerechten Maßnahme gefordert. Für ihn und für die FDP sei es deswegen klar, dass „die von CDU/CSU, SPD und Grünen unfairerweise eingeführte doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge durch Sozialabgaben – bei Kapitalauszahlungen von aus Nettoeinkommen finanzierten Direktversicherungen – der Kranken- und Pflegeversicherung abgeschafft gehört“, wofür sich die FDP einsetzen will. Die FDP will sich deshalb „ohne Wenn und Aber für die überfällige Korrektur des GMG einsetzen“. Seine Parteikollegin Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist voll auf Vogels Linie.

Eine Zeitbombe tickt

Dass der Aufschrei nicht größer ist, hat wohl auch damit zu tun, dass „Millionen von Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, deren Direktversicherungs-Verträge noch laufen, nicht ahnen können, was nach Auszahlung ihrer Versicherung auf sie zukommt“, begründet Kieseheuer. Das sei ja das „Perfide“ an diesem Gesetz, so Vogel. Die Macher dieses Gesetzes, vor allem Ulla Schmidt von der SPD und Horst Seehofer von der CSU hatten damals offensichtlich darauf gehofft, dass alle, die per Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, erst dann aufwachen, wenn die Krankenkasse zuschlägt – und das ist jetzt. Es wird aber Zeit, dass auch alle anderen aufwachen, die es demnächst betreffen wird. Denn, wie urteilt der DVG-Vorsitzende Kieseheuer – das „ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Vorgang“.

Der DVG fordert deswegen, dass

  • „die Direktversicherungen, die vor 1999 oder 2004 abgeschlossen wurden und die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Entgelt vom Arbeitnehmer selbst finanziert wurden, ohne Zuschuss des Arbeitgebers (Bruttoumwandlung durch Arbeitnehmer) endlich beitragsfrei gestellt werden.
  • die Anerkennung unserer Verträge als private Kapitallebensversicherungs-Verträge. Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse war die Brutto-Entgelt-Umwandlung in der betrieblichen Altersversorgung im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen und auch nicht möglich (dies wurde erst 1999 im Rentenreformgesetz aufgenommen).
  • Die Anerkennung, dass bei unseren Verträgen die geforderte Versorgungszusage nicht gegeben ist, ja gar nicht gegeben sein kann, da beim Abschluss der Verträge keine betriebliche Altersvorsorge im Sinne des Gesetzes vorlag.“

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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