Demo in Düsseldorf gegen Abzocke durch Politik und Krankenkassen

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Am 19. September treffen sich in Düsseldorf Direktversicherungsgeschädigte, um gegen die Abzocke durch Politik und Krankenkassen zu demonstrieren. Den Initiatoren der Demo in Düsseldorf geht es darum, noch vor der Bundestagswahl möglichst viele der mehr als sechs Millionen Geschädigten aufzurütteln. Millionen Arbeitnehmer haben in gutem Glauben jahrzehntelang in eine Kapitallebensversicherung über ihren Arbeitgeber eingezahlt, um fürs Alter vorzusorgen und werden bei der Auszahlung von Politik und Krankenkassen geschröpft.

Dagegen richtet sich die Wut der Direktversicherungsgeschädigten, die es nicht bei Appellen belassen wollen. Sie versprechen der Politik einen „heißen September“. Schon vor der Demo liefen Gespräche mit Politikern, die aber – abgesehen von FDP, Linke und Freie Wähler – bislang erfolglos blieben. Deswegen will der Direktversicherungsgeschädigte e.V (DVG) mit der Demo am 19. September 2017 in Düsseldorf, die um 13 Uhr am Heinrich-Heine-Platz beginnt, eine größere Öffentlichkeit erreichen.

Neben dem Vorsitzenden Gerhard Kieseheuer wird auch Johannes Vogel von der FDP eine Rede halten. Jeder Betroffene sollte sich diesen Termin im Kalender rot anstreichen. Mehr Infos natürlich auf der Internet-Seite des DVG oder von den Koordinatoren Dieter Ante oder Peter Schlösser.

Worum es bei der Doppelverbeitragung von Kapitallebensversicherungen geht, erklärt Kieseheuer:

Im letzten Quartal des vergangenen Jahrhunderts erklärten die Politiker, dass die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf drei Säulen stehen sollte
– Säule 1, die staatliche Rente
– Säule 2, die Betriebsrente
– Säule 3, die private Vorsorge
Wenn ein Arbeitnehmer aus der 2. Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu getan. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch goldene Fessel genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitnehmer der diesen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004, seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Einmalzahlung vereinbart, dann wurde ihm ie ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitnehmer brauchte keine Sozilabgaben zu zahlen.

Das bemängelten die Gerichte. Es könne nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden muss und einmal nicht. Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt abgeändert: Nach dem Begriff „wiederkehrende Leistung“ wurde  die Ergänzung „oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden“ eingefügt.

Allein die harmlose Erweiterung des § 229 SGB V NR 143 nehmen die Krankenkassen zum Anlass, auch Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen, sprich der 3. Säule, die private Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen. Gegen die Verbeitragung der privaten Altersvorsorge wehrt sich der DVG. „Über sechs Millionen Arbeitnehmer haben so eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Bis 2004 waren diese Kapitallebensversicherungen bei Kapitalauszahlung beitragsfrei. Ohne gesetzliche Grundlage muss der Arbeitnehmer seit dem den Arbeitnehmerbeitrag, den Arbeitgeberbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen. Das sind zurzeit 18,05 Prozent. Das heißt er bezahlt für die private Altersvorsorge bis zu viermal Sozialabgaben. Sie alle fühlen sich vom Staat betrogen!

Die Gerichte urteilen seitdem, dass alle Kapitallebensversicherungen, die im Arbeitsleben wurzeln, der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, ein Versorgungsbezug ist. 1 B v R 1924/07. Alle Beweise, dass eine Direktversicherung mit pauschalierten Besteuerung (aus dem Nettogehalt) keine Betriebsrente ist, werden nicht anerkannt.

Verändert wurde auch noch der § 248 SGB V. Im ursprünglich lautenden ersten Satz > Die Hälfte des jeweils am 1. Julis geltenden allgemeinen Beitragssatzes < wurde > die Hälfte < gestrichen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht nur seinen Arbeitnehmerbeitrag, sondern auch noch der Arbeitgeberbeitrag zahlen muss. Da es sich ihr um den allgemeinen Beitrag handelt, muss der Rentner, obwohl er kein Krankengeld bekommt, den Höchstbeitrag zahlen. Auch das ist als gerechtfertigt vom BVerfG bestätigt worden. 1BvR 2137/06 Dabei verstößt diese Beitragspflicht gegen den Bestands- und Vertrauensschutz. Durch diese, nicht gesetzlich festgelegte Verbeitragung wird die Altersarmut extrem gefördert.

Die Zahl der Härtefälle ist unübersehbar. Viele Arbeitnehmer haben, von ihrer privaten Altersvorsorge, unterm Strich weniger Geld als sie eingezahlt haben. Was für eine Altersvorsorge!“

Der DVG fordert deshalb, „den Status unserer Direktversicherung auf den Stand von vor 2004 zurück zu stellen und die Rückzahlung unserer zu Unrecht abverlangten Zwangsbeiträge Versorgungsbezüge, die als Kapitalleistungen gezahlt werden, der Beitragspflicht unterliegen (§ 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 143 GMG).“

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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