Was Wahlprogramme der Parteien für Rentner bedeuten

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Die Wahlprogramme liegen auf dem Tisch. Was bringen die Wahlprogramme für Rentner? Was kosten sie Rentnern? Was darf der erwarten, der fürs Alter vorsorgt? Ein Vergleich bringt Licht ins Dunkel.

So viel vorweg – jeder kann sich die Wahlprogramme im Internet im Detail ansehen und selbst beurteilen, welche Parteien für ihn das beste Angebot hat. Jeder dürfte vermutlich das herauslesen, was er herauslesen will. Was ist mit den Rentnern und den Altersvorsorgern? Was haben sie von SPD, CDU/CSU, FDP und Linken zu erwarten?

Wie die SPD Millionen enteignet

Nehmen wir den konkreten Fall der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen. Jeder, der fürs Alter per Entgeltumwandlung in Form einer Kapitallebensversicherung vorgesorgt hat, wurde 2004 von der rot-grünen Regierung – mit Hilfe der Union – enteignet. Das Perfide an dem von Ulla Schmidt (SPD) initiierten Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das 2004 wirksam wurde: Es betrifft auch Verträge, die lange vor Einführung des Gesetzes abgeschlossen worden waren. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Rückwirkungsgesetz.

Sorry, wenn das jetzt alles etwas abstrakt klingt, Fakt ist, dass alle Betriebsrentner und Besitzer von Kapitallebensversicherungen, die einen entsprechenden Vertrag zur Entgeltumwandlung unterschrieben haben, bei der Auszahlung von den Krankenkassen geschröpft werden. Die Krankenkasse verlangen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung plus Pflegeversicherung. Alles in allem fehlen den Betroffenen annähernd 20 Prozent, der Auszahlungssumme.

Nur FDP und Linke reagieren

Wie reagieren die Parteien auf diesen Missstand, der Millionen mit einer entsprechenden Altersvorsorge betrifft? Mit der FDP und den Linken haben zwei Parteien begriffen, dass das GMG eine handfeste Ungerechtigkeit ist und gehen in ihren Wahlprogrammen explizit darauf ein.

Wahlprogramme der Parteien

Die FDP

So schreibt die FDP auf Seite 29 in ihrem Wahlprogramm:

Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die Riester-geförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.“
Wir wollen … die Auszahlung von Rente und Grundsicherung zusammenführen. Gleichzeitig muss sich freiwillige Vorsorge lohnen. Denn es kann nicht sein,  dass jeder Euro, den ein Geringverdiener mühsam für die Altersvorsorge beiseite gelegt, später nur dem Staat in die Hände spielt, der dann weniger grundsicherung zahlt. Einkünft aus freiwilliger Vorsorge sollen deshalb nur zum Teil auf die Grundsicherung angerechnet werden. Zudem wollen wir Selbstständige verpflichten, bei größtmöglicher Wahlfreiheit für eine Basisabsicherung im Alter vorzusorgen und die betriebliche Altersvorsorge zum Regelfall für alle Beschäftigten machen – allerdings ohne staatlich verwalteten Pensionsfonds.

Die Linken

Und die Linken versprechen in ihrem Wahlprogramm auf Seite 23:

Die Linke ist für eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert wird. Der Ausbau der überwiegend von den Beschäftigten finanzierten betrieblichen Altersvorsorge – vor allem durch Entgeltumwandlung- darf nicht als Alibi für ein weiter sinkendes Rentenniveau missbraucht werden. Wir werden die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge sofort beenden. Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. So werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung geschwächt und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Ungleichheit wird so verschärft.

Die Grünen

Die Grünen reden nur von „Abzocke durch Banken und Versicherer“, meinen damit aber nicht die Krankenversicherungen – ansonsten kein Wort zum GMG und der Doppelverbeitragung. Kein Wunder, das Gesetz wurde ja von einer rot-grünen Regierung eingeführt. Die Grünen wollen sogar noch mehr Staat und mehr Zugriff auf das Geld derjenigen, die fürs Alter vorsorgen, nachlesbar auf Seite 199 des Wahlprogramms.

Wir wollen deshalb einen Bürger*innenfonds in öffentlicher Verwaltung einführen und diesen sowohl für die betriebliche wie auch die private Vorsorge öffnen.“

Die SPD

Und was will die SPD? Sie will …

betriebliche Altersversorgung attraktiver machen … Wir haben einen neuen Rahmen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen, der die Ausweitung vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen erleichtert: basierend auf tarifvertraglichen Lösungen, verbindlich und unter Beteiligung der Arbeitgeber. Sollte diese Lösung nicht ausreichen, werden wir eine gesetzliche Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung schaffen.“

Damit können Staat und Krankenkassen noch bei weit mehr Altersvorsorgern abkassieren als schon in der Vergangenheit. Die Abschaffung der Doppelverbeitragung schreibt sie bewusst nicht ins Wahlprogramm, sondern nur, dass die SPD die Grundzulage anhebt, obwohl sie einen Satz vorher schreibt, dass „die ‚Riester-Rente‚, die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die Erwartungen bei ihrer Einführung im Hinblick auf Spartätigkeit, Rendite und Verteilung nach wie vor nicht erfüllt.

Die CDU/CSU

Die Doppelverbeitragung wurde damals von CDU/CSU abgenickt. Was schreibt die Union heute in ihr Wahlprogramm diesbezüglich? Mit dem Thema will sich die Union nicht so recht beschäftigen. Sie verweist nur auf Seite 42:

Durch das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz haben wir die Attraktivität von Betriebsrenten deutlich verbessert, auch indem wir die Anrechnungsvorschriften bei der Grundsicherung geändert haben.

Ansonsten will sich die Union auf eine Expertengruppe stützen, die ab 2019 sich Gedanken für die Zeit nach 2030 machen soll. Sprich, die Union will das Thema am liebsten aus dem Bundestagswahlkampf raushalten.

Wahldiagnose per Online-Tool

Übrigens, wer für sich heraus finden will, welche Partei seinen Vorstellungen von Rentenpolitik am nächsten kommt, sollte die Wahldiagnose des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) nutzen.  „Wahldiagnose“ heißt ein neues DIA-Online-Tool, das so ähnlich funktioniert wie dere Wahl-o-mat  der Bundeszentrale für politische Bildung. Das DIA hat die Wahlprogramme aller Parteien ausgewertet, die mit einer großen Wahrscheinlichkeit im nächsten Bundestag vertreten sein werden und 34 Fragen formuliert. Am Ende bekommt der Nutzer des Tools eine gewichtete Übereinstimmung mit den Wahlkampfforderungen der einzelnen Parteien.

Was die CSU wirklich von dem Thema Doppelverbeitragung hält, lässt sich am besten aus einer Antwort von Karin Eiden, Referentin für Soziales und Gesundheit bei der CSU Landesleitung herauslesen. Gefragt hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG). Hier ihre Antwort:

Sie beklagen verständlicherweise die finanziellen Folgen des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG). Hierzu darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner ist in den zurückliegenden Verhandlungen zum GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2003 damit begründet worden, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner heute nur noch gut 40% ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. Im Jahr 1973 seien die Leistungsaufwendungen der Krankenkassen für Rentner in den alten Ländern noch zu rund 72% durch die für sie gezahlten Beiträge gedeckt worden. Um die Belastung der erwerbstätigen Beitragszahler nicht noch stärker ansteigen zu lassen und die Lohnnebenkosten zu senken, sei es erforderlich gewesen, die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben zu beteiligen.
Zudem sind Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten seit jeher alleine vom Versicherten zu tragen. Damit soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhalten und gefördert werden, sich freiwillig am Aufbau einer Betriebsrente mit eigenen finanziellen Aufwendungen zu beteiligen. Allerdings wurde in der Vergangenheit auf Betriebsrenten für pflichtversicherte Rentner nur ein halber Beitrag (z.B. 7,2% statt 14,4%) an die Krankenkassen abgeführt, während für Betriebsrenten bei freiwillig versicherten Rentnern der volle Beitrag gezahlt wurde. Diese Ungleichbehandlung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz mit Wirkung zum 01. Januar 2004 beendet. Nunmehr müssen auch Pflichtversicherte den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer jeweiligen Krankenkasse auf die Versorgungsbezüge entrichten. Der Grundsatz bleibt, dass alle beitragspflichtigen Einnahmen zusammen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Versorgungsbezüge – unabhängig davon, ob sie laufend oder einmalig gezahlt werden – sind als Rente vergleichbare Einnahmen beitragspflichtig, wenn sie auf eine frühere Erwerbstätigkeit des Versorgungsempfängers zurückzuführen sind und bei Eintritt des Versicherungsfalles (Erwerbsminderung oder Alter) ausfallendes Erwerbseinkommen ersetzen oder im Fall des Todes der Sicherung von Hinterbliebenen dienen sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.09.2010 entschieden, dass die genannten Regelungen des § 229 SGB V nicht gegen den Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen. Somit können Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden. Dieses sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. Der Vertrauensschutz der betroffenen Versicherten wird dabei nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Der Beitragspflicht, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Beitragszahler berücksichtigt, steht als Gegenleistung der Bestand des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber. Die Versicherten sind im Rahmen des Solidaritätsprinzips an der Finanzierung der GKV beteiligt und erhalten hierfür den umfassenden Krankenversicherungsschutz.

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Helmut Achatz

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