Um wie viel die Erwerbsminderungsrente ab 2018 steigt

FinanzenSoziales

Werbung

Gesetz erst ab 2019

Kern des Gesetzes ist: Künftige Rentner mit Erwerbsminderung sollen besser gestellt werden. Ihre Renten sollen so berechnet werden, als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten, nicht wie heute bis 62. Das Gesetz greift allerdings erst ab 2019. Schlecht, wer heute schon davor Erwerbsminderungsrente bezog und immer noch bezieht. Bestehende Erwerbsminderungsrentner schauen in die Röhre. Nach Schätzungen beziehen zurzeit etwa 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Jedes Jahr kommen schätzungsweise 170 000 neu hinzu. Die Zurechnungszeit wurde mit dem Rentenpaket 2014 vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Damals wurde von der Bundesregierung auch beschlossen, beim Berechnen der Zurechnungszeit seit 1. Juli 2014 die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung außen vor zu lassen, falls der Verdienst – eben wegen der nur eingeschränkten Arbeitsfähigkeit – bereits geringer ausgefallen war. Diese Regelung half den Erwerbsgeminderten, die ab 2014 eine entsprechende Rente bezogen.

Nur Neu-Rentner profitieren

Auch dieses Mal profitieren wieder nur die Neu-Rentner von der Neuregelung. Nahles sieht zumindest, dass die bisherigen Erwerbsminderungsrentner die Ausgeschmierten sind. Das bedauert sie. Eine rückwirkende Verbesserung im Rentenrecht führe schnell zu Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Mehrausgaben seien nicht mehr finanzierbar. Dazu das Portal Rentenbescheid24:

Die Regelungen für die neue Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente gelten nur für Zugangsrentner ab dem 01.01.2019. Wörtlich heisst es: “ Beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung….. am 01.01.2019. Damit sind die bestehenden Erwerbsminderungsrentner von der Neuregelung ausgeschlossen. Es werden auch die Erwerbsminderungsrentner ausgeschlossen sein, die auf Grund einer Weitergewährung wegen auslaufen einer befristeten EM-Rente zum 31.12.2018 am 01.01.2019 eine weitere befristete EM-Rente erhalten.

Viele sind erst 50

Häufig trifft es Menschen mitten im Leben. Aus einer akuten, wird eine chronische Krankheit und sie müssen vorzeitig in den Ruhestand gehen. Im Schnitt sind Erwerbsminderungsrentner erst 50 Jahre alt. Es versteht sich von selbst, dass ihre Rentenansprüche häufig dürftig sind. Nach einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung 2015 im Westen für Männer bei 763 Euro monatlich, für Frauen bei 729 Euro. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge bekommt jeder Siebte nur so Erwerbsminderungsrentner, dass es zum Leben nicht reicht. Diese Gruppe ist somit auf  staatliche Grundsicherung angewiesen.

Erwerbsminderungsrente – Rente, die in die Armut führt?

„Nur“ 10,8 Prozent Abschläge

Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen – das gilt auch für „normale“ Rentner, die zwischen 63 Jahren und der gesetzlichen Altersrente in den Ruhestand gleiten. Für jeden Monat, den ein Beschäftigter früher in Rente geht, muss er einen Abschlag von 0,3 Prozent akzeptieren. Das kann sich im schlechtesten bis auf 14,4 Prozent summieren. Bei Erwerbsgeminderten sind die Abschläge bei 10,8 Prozent gedeckelt. Aber mit Abschlägen gehen fast alle in die Frührente – im Schnitt sind es In 85,20 Euro pro Monat.

Übrigens, wurden laut einer dpa vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken 2016 viele Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt. 150 752 von 355 572 erledigten Neuanträgen wurden abgelehnt. Das sind immerhin 42 Prozent. Die durchschnittliche Höhe bei Erwerbsminderungsrenten lag 2015 bei 672 Euro.

Damit das nicht passiert, sollte sich jeder genau informieren und sich notfalls Hilfe holen bei einem Sozialverband. Tipps und Erfahrungen liefert auch der vorruhestand.blog. 

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

23 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hans-Christoph Scheider
    14. Februar 2017 23:30

    Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrunsatz?Diese Regelung ist das Unterlaufen des Art.3GG und wird deshalb eine Beschwerde und Klageflut vor dem Bundesverfassungsgericht auslösen. So wird keine Sozialpolitik gemacht Frau Nahles! Die SPD bleibt für mich unwählbar.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      14. Februar 2017 23:42

      Was meinen Sie damit genau?

      Antworten
      • Ist der Inhalt des Artikels in der Form noch aktuell?!

        Ansonsten würde ich darauf tippen, daß das damit gemeint ist:

        Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
        Art 3

        (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
        (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
        (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

        Ist die Frage, ob das in der Form überhaupt zutrifft, weil das durch irgendwelche anderen Gesetze wieder genauer definiert (und evtl. wieder ausgehebelt wird) – aber generell fühle ich mich als behinderter Erwerbsminderungsrentner doch schon ziemlich an der Nase herumgeführt, wenn ich lese, daß neue Gesetze oder Verbesserungen immer nur für Neu-Rentner gilt – aber nicht für die, die bereits massiv von den alten Dingen betroffen sind.

        Antworten
        • Helmut Achatz
          21. Dezember 2017 09:04

          Den Artikel habe ich erst vor kurzem aktualisiert. Übrigens schon zum wieder holten Mal. Ja, ich finde es auch ungerecht, dass diese Regelung nur für erwerbsgeminderte „Neurentner“ gilt und nicht für „Bestandsrentner“. Ganz abgesehen davon, dass die Verbesserung schrittweise eingeführt werden und nicht sofort. Dieses Gesetz ist eher ein Feigenblatt als eine wirkliche Verbesserung der Situation der Erwerbsgeminderten. Schade.

          Antworten
          • Sie erklären ihre Entscheidungen immer mit:“Das wird der Regierung 1.5 Milliarden Euro kosten“ usw., und nie :“Da kann man sich noch ein Einkauf im Supermarkt leisten“. Für mich Zeigt es genau wie unsozial die Sozialdemokratische Denkweise ist heutzutage. Tragisch wenn man immer noch naiv ist wie ich es bin.

  • Ich hoffe, dass die Wohlfahrtsverbände und der VDK hier intervenieren. Denn warum sollen die alten/heutigen EMI Bezieher die angeschmierten sein?
    Das hat mit Sozial nichts zu tun, entweder alle das Gleiche oder keiner etwas. Wer sitzt hier eigentlich mit am grünen Tisch? Dieselben die uns Rente mit 67 eingebrockt haben SPD und Gewerkschaften??

    Antworten
  • […] vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen […]

    Antworten
  • […] mit Blick auf alle anderen mit gebrochener Erwerbsbiografie? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Erwerbsminderungsrente aufzustocken? Die SPD hatte bei diesem Gesetz eben vor allem den älteren männlichen Facharbeiter vor Augen, […]

    Antworten
  • […] wollen schon früher gehen. Das geht indes frühestens mit 63. Davon ausgenommen sind natürlich Erwerbsgeminderte. Mit 63 Jahren können aber auch nur die Rentenversicherten aufhören, ohne Abschläge akzeptieren […]

    Antworten
  • Wie verhält es sich wenn ich im Januar 2018 in die Erwerbsminderungsrente komme, bleibt das dann bei Monaten oder steigt meine Rente weiter bis 2023?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      15. September 2017 16:58

      Die Erwerbsminderungsrenten nimmt an den Rentensteigerungen teil.

      Antworten
    • Peter Tretau
      14. Februar 2018 14:12

      Die reine Erwerbsminderungsrente in 2018 bleibt bei 62 Jahren und drei Monaten für immer,
      allerdings nimmt sie an den jährlichen Nullrunden oder Rentenerhöhungen teil.

      Antworten
  • […] Die Politik hat nur halbherzig und auch nur für „Neu-Rentner“ ab 2018 etwas verbessert. Die Erwerbsminderungsrente fällt künftig ein kleines bisschen höher aus: Der Gesetzgeber hat sich entschlossen, ab 1. […]

    Antworten
  • […] ist es so, dass die nicht am 1. Januar 2018 mit einem Schlag von 62 auf 65 Jahre erhöht wird. Das passiert nach dem bisherigen Gesetz stufenweise. 2018 kommen bei der Erwerbsminderungsrente zu den …. 2019 kommen sechs Monate dazu. 2020 kommen dann zwölf Monate dazu, 2021 schließlich 18 Monate, […]

    Antworten
  • […] weil sie das Rentenregelalter erreicht haben. Immerhin haben mit 350 547 fast eben so viele eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Gerade hier gilt: beantragt ist nicht genehmigt. Von den 355 496 wurden nur 177 059 […]

    Antworten
  • Anne Paquet
    5. März 2018 14:53

    Das ist wie immer ein Verhöhnung der Menschheit…
    Ich bin noch so jung und muss Erwerbsminderungsrente beziehen…nach einer Krebserkrankung…
    Immer wieder Gutachten ergehen lassen , sieben Jahre ein Kampf…
    Es würde bis zum Rentenalter unbefristet genehmigt.Menschen die krank werden und wirklich nicht mehr arbeiten koennen so abzuspeisen und immer wieder in Erklaerungsnot bringen , so das man am Schluss selbst glaubt man wäre ein Simulant ist unfassbar am Menschenrecht in einem sozial Staat…
    Und das bisschen an Rente ist weit unter dem Existenzminimum.Nun sollen nur jene bevorteilt werden mit 2018??und das was an Erhöhung kommt ,legen sie an den Beiträgen der Krankenkassen wieder hoch…was für eine Veräpplung…am Volk…
    Ebenso, weil man Rente bezieht durch Erkrankung , hat man nicht die Chance die Rente die hochgerechnet wurde bei der Einzahlung und der Punkte die man gesammelt hat , in der Zeit als man noch arbeiten konnte..
    Die erfinden sich immer neu…aber nie richtig

    Antworten
  • Nach dem Studium hatte ich 5 Studienjahre als Ersatzzeiten im Rentenverlauf gutgeschrieben. Die Kohl-Regierung hat davon 2 Jahre einkassiert und die Schröder-Regierung 3 Jahre – einfach willkürlich bei der Akademiker-Gruppe.

    Nach einer schweren Herzoperation war ich nicht mehr arbeitsfähig und musste mit 55 Jahre in die volle Erwerbsminderungsrente gehen. Die Zurechnungszeit war auf 60 Jahre begrenzt. Als Bestandrentner habe ich von der Erhöhung der Zurechnungszeiten nicht profitiert. Meine Rente bleibt lebenslang auf dem Niveau der alten Erwerbsminderungsrente. Die gekürzten Rentenjahre aus der Studienzeit haben mich bisher ca. 15.000 Euro Rente gekostet.

    Ohne Ersparnisse wäre ich ins soziale Abseits gekommen, in meiner aktiven Zeit haben mich die sog. Politiker mit Steuern und Abgaben abkassiert. Ich nenne die Rentenkürzungen ganz einfach „Renten-Diebstahl“ und einen schweren Vertrauensbruch in die Politik in einem reichen Deutschland.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      13. März 2018 12:54

      Ja, wer studiert ist selbst schuld. Sorry, mein Zynismus, mich betrifft es auch. Bei anderen Sachen sieht es ähnlich aus, das gilt insbesondere für die Doppelbesteuerung und Doppelverbeitragung von gesetzlicher und Betriebsrente

      Antworten
  • Wenn seit 3 Jahren eine Erwerbsminderung auf Zeit besteht die Sep 2018 neu entschieden wird und dann vieleicht
    endlich endgültig genemigt wird, welche Regelung gilt da dann?
    die alte oder neue ab 2018?

    Antworten
  • Sass, Manuela
    22. Juli 2018 21:18

    EM-Rentner ist die/der NICHT mehr arbeiten KANN, also nicht freiwillig in Rente geht! Brutto habe ich zuviel, so dass ich nirgendwo Hilfe erhalte! Von der mageren Betriebsrente zahle ich KV/PV alleine. Zwangs-GEZ, Mithaie wollen immer mehr, ich arbeite noch auf Kosten meiner Gesundheit zu und mir werden horrende Steuern abgezogen. Ich kann in keinen Verein (kein Mietrecht, Steuer oder VdR etc.) eintreten, da dass Geld fehlt. Ich kann bald nix mehr arbeiten, aufgrund der hohen Miete (auch mit WBS gibt es in Berlin keine 1 Zi.-Whg. unter 600,– Euro). Als Alleinstehender und da ich keine Kinder bekommen konnte muss ich alles selber tragen und werde steuerlich auch noch mehr geschröpft! Bald werde ich obdachlos, da ich sonst nicht mehr Essen kaufen kann. Arbeiten geht auch nicht mehr und ich kann nichts mehr in die Rentenkasse zahlen, weil die Steuer mir alles wegfrißt. Politiker geförderte Armut der Mittelschicht für alle die nie gearbeitet haben oder nicht wohin wissen mit ihrem Geld. Ich habe mich an den Bund der Steuerzahler und an den Bundestag/Behörden gewandt. Wann stehen die Menschen endlich auf? Es geht nur noch den Superreichen, Politikern oder den Migranten gut (Papiere weggeschmissen und schon wird für sie gesorgt). Es schreit alles zum Himmel! Es DARF nicht so weitergehen!!! Smartphone/Facebook kann ich mir nicht leisten!

    Antworten
  • […] die Erwerbsminderungsrentner betrifft, so sollen sie bessergestellt werden.  Bislang war es so, dass jemand, der wegen […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü