Krankenkassen kassieren bei Kapitallebensversicherungen ab

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Krankenkassen kassieren Besitzer von Kapitallebensversicherungen ab. Wer sich dagegen wehrt, wird von den Sozialgerichten abgebürstet. Bestes Beispiel war die Gerichtsverhandlung am 6. Juli 2017 vor der zweiten Kammer des Sozialgerichts München.

Widerspruch gegen Doppelverbeitragung

Aber der Reihe nach: Arnd Rüter klagte gegen die AOK Bayern, weil er mit der Doppelverbeitragung seiner Kapitallebensversicherung nicht einverstanden ist. Er legte dagegen vor Gericht Widerspruch ein und begründete seinen Widerspruch auch ausführlich. Er meint, dass sich aus den §§ 229 und 237 des Sozialgesetzbuchs V die Verbeitragung von Kapitallebensversicherungen nicht begründen lassen – und um eine solche handelt es sich im Fall Rüter. Er bekam von der Allianz einige Zigtausend ausbezahlt, für die er nun den doppelten Satz an die Kranken- und Pflegeversicherung abdrücken muss, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, obwohl er bereits in der Ansparphase Krankenkassenbeiträge dafür entrichtet hatte.

Was ist eine Rente?

Rüter stellt sich auf den Standpunkt, dass er keine Direktversicherung habe und keine Altersvorsorge, sondern eine Kapitallebensversicherung. „Eine Kapitallebensversicherung ist keine Direktversicherung“, wehrt sich Rüter. Der §229 SGB V behaupte jedoch, dass „eine Kapitallebensversicherung dasselbe ist wie eine Rente“ sei.

AOK will Geld sehen

Das sieht die AOK Bayern anders und fordert von ihm die Zahlung der Krankenkassenbeiträge. „Wir setzen geltendes Recht um“, wiegelt die Anwältin der AOK Bayern ab. Sie verweist dabei auf eine Stelle des §229 SGB V: „Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.“ Punkt! „Das genau haben wir umgesetzt“. Was den Betrag betrifft, so habe die Allianz uns das gemeldet. „Wir beantragen die Klage abzuweisen“, fordert sich vom Richter Lillig.

Klage wird abgewiesen

Nach kurzer Beratung verliest Lillig das Urteil: „Die Klage wird abgewiesen“. Das Gericht sehe den §229 Satz 1 für verfassungskonform an. Rüter muss also weiter für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und dazu noch die Gerichtskosten.

So wie Rüter geht es Millionen von Ruheständlern, die bei der Auszahlung ihrer Versicherungen und Betriebsrenten von den Krankenkassen abkassiert werden. Dieses Unrecht geht auf das das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) der rot-grüne Bundesregierung zurück, das seit 1. Januar 2004 wirkt. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung schröpfen seitdem Direktversicherte über zehn Jahre. Alles in allem sind das annähernd 20 Prozent der Auszahlung, die Rentner verlieren. Dabei geht es um Verluste von zweistelligen Tausender-Beträgen.

Was ist Vertrauensschutz wert?

Das Schlimme daran, das Gesetz von 2004 gilt rückwirkend für Verträge, die lange vor 2004 abgeschlossen waren. Rüter – und nicht nur er – sehen darin einen Rechtsbruch. „Selbst das Bundesverfassungsgericht ließ sich vor den Karren der Politik spannen, in dem es die verfassungsmäßig nicht erlaubte Rückwirkung

auf Beträge auch vor dem 1. Januar 2004 als ‚unechte Rückwirkung‘ verschwiemelte und zuließ (07. April 2008 – 1 BvR 1924/07 Abs. 36). Es befand ‚Die Einbeziehung der nicht wiederkehrenden Versorgungsleistungen in die Beitragspflicht […]bildet ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung‘ (1 BvR 1924/07 Abs. 34).“ Das sei, so Rüter in einem Leserbrief an die „Süddeutsche Zeitung die „höchstrichterliche Absegnung eines massiven Rechtsbruchs durch die Politik, nämlich der in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Vorgang der Missachtung des rechtsstaatlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes, und ist somit ein wesentlicher Schritt in die Bananenrepublik“.

Raubzug durch die Rente

Hans-Ulrich Jörges vom „Stern“ hat diese Ungerechtigkeit kommentiert und überschrieb seinen Kommentar mit dem Titel „Raubzug durch die Rente“. Was schief läuft in Deutschlands Rentensystem muss nur seinen Kommentar lesen. „Fast ein Fünftel der Betriebsrenten geht an die Krankenkassen – doch die Politik will es so.“ Gerade die damalige rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder war nicht zimperlich, den Altersvorsorgern in die Tasche zu greifen und ihr Vermögen zu plündern. Heute schauen sie dumm aus der Wäsche, denn ihnen fehlen Milliarden.

Krankenkassen kassieren dreifach ab

Wie Rüter geht es auch Kurt Lindinger aus Geisenfeld.  Lindinger werde nicht nur doppelt, sondern dreifach abkassiert, wie der „Donaukurier“ schreibt: „Zum einen wurden die Versicherungsbeiträge seinerzeit von seinem Gehalt abgezogen – er hat also schon einmal Sozialabgaben gezahlt; jetzt muss er über zehn Jahre hinweg noch den üblichen Krankenkassenbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil entrichten – aktuell rund 18 Prozent“. Lindinger sieht sich betragen, am Ende habe er sogar kräftig draufgezahlt.

Wie der Fall Rüter – und andere ähnliche Widerspruchsklagen – belegt, haben Direktversicherungsgeschädigte wenig Chance mit ihrem Anliegen vor Gericht durchzudringen. Für die Direktversicherungsgeschädigten ist das ein Skandal. Ihnen bleibt nur „bis zu den Bundestagswahlen im September weiter zu ackern“, wie  Lindinger im „Donaukurier“ ankündigt.

Auf meine Anfrage zum Thema Doppelverbeitragung bekam ich von der Techniker Krankenkasse folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Achatz,
Die Politik hat vor Jahren entschieden, dass Sozialversicherungsbeiträge auch auf Einnahmen aus Direktversicherungen gezahlt werden müssen. So hat der Bundestag mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 beschlossen, dass Versorgungsbezüge aus Direktversicherungen beitragspflichtige Einnahmen sind. Das gilt auch, wenn der angesparte Vertrag auf einmal ausgezahlt wird (§ 229 (1) S. 3 SGB V). Insbesondere Direktversicherungen, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer abschließen, sind hiervon betroffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits konkretisiert. Hat der Versicherte selbst eingezahlt, werden auf die Leistungen keine Beiträge erhoben. Sind die Beiträge von dem ehemaligen Arbeitgeber gezahlt worden, sind die Erträge beitragspflichtige Einnahmen (BVerfG vom 6. September 2010, 1 BvR 739/08 und vom 28. September 2010, 1 BvR 1660/08). Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).
Sie fragten auch danach, was ist, wenn man in der Ansparungsphase einige Jahre lang privat krankenversichert war und einige Jahre gesetzlich. Dieser Punkt ist bei der Frage nach der Beitragspflicht nicht relevant.
Wenn Beiträge aus einer Direktversicherung fällig werden, besteht für 120 Kalendermonate Beitragspflicht. Die Beiträge werden jeden Monat fällig.

Das „Abendblatt“ hat das Problem Direktversicherungen und Krankenkassenbeiträge sehr gut und übersichtlich zusammengefasst. Viele werden böse überrascht, wenn sie in Rente gehen, obwohl es das Gesetz schon seit 2004 gibt. Und dabei geht es nicht um ein paar Euro, sondern um Tausende oder sogar Zigtausende.

Krankenkassen kassieren bei Kapitallebensversicherungen ab

Krankenkassen kassieren bei Kapitallebensversicherungen ab

 

Quelle: Abendblatt

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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] – mit Hilfe der Union – enteignet. Das Perfide an dem von Ulla Schmidt (SPD) initiierten Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das 2004 wirksam wurde: Es betrifft auch Verträge, die lange vor Einführung des Gesetzes […]

    Antworten
  • Hans-Peter Neubauer
    23. Juli 2017 21:34

    Für meine Lebensversicherung muß ich dank ROT, GRÜN und SCHWARZ fast 20% Kranken- u. Pflegeversicherung zahlen. Daher werde ich und mittlerweile drei Bekannte, die in Zukunft auch zahlen müssen, BLAU wählen.

    Antworten
  • Wenn Sie etwas ordentliches gewählt hätten, dann bräuchten Sie keine 20% an die Krankenkasse
    für Ihre selbst bezahlte Direktversicherung 10 Jahre lang entrichten!

    Lasst uns zur Bundestagswahl 2017 schlauer sein!
    „Erst angelockt“ dann „abgezockt“

    keine Stimme für CSU/CDU

    keine Stimme für SPD

    Keine Stimme für Grüne

    Es gibt noch andere Alternativen für die Bundestagswahl 2017 für die über 6 Millionen Geschädigten und Ihre Angehörigen!

    Nur die dummen Kälber, wählen sich den Metzger selber!

    Antworten
  • Gerhard Kieseheuer
    5. August 2017 15:53

    Dass Rentner von ihren sonstigen Versorgungsbezügen volle Kassenbeiträge zahlen sollen, stellt sich als ein räuberischer Zugriff auf lebenslang angesparte Betrage zur Altersvorsorge dar. Durch derart willkürliche Maßnahmen nimmt man den Bürgern Planungssicherheit und erschüttert ihr Vertrauen in die Sozialsysteme.

    Antworten
  • […] Müller meint, das Betriebsrentenstärkungsgesetz werde etwas bringen. Ob er damit nicht schief liegt? So lange die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen nicht aufgehoben wird, wird das nichts mit der Verbesserung, weil die Krankenkassen den Renditerahm abschöpfen. Die Entgeltumwandlung lohnt sich nicht, trotz höherer Zuschüsse, weil bei der Auszahlung mehr als 18 Prozent an die Krankenkasse gezahlt werden müssen. […]

    Antworten
  • […] Gerhard Schröder hat 2004 alle, die eigenverantwortlich fürs Alter vorgesorgt haben, mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz schlichtweg enteignet, in dem sie die Sozialabgabenpflicht – sogar rückwirkend – einführten. […]

    Antworten
  • […] Koalition unter Gerhard Schröder hat 2003 – mit ausdrücklicher Billigung der Union – das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) beschlossen, um die leeren Sozialkassen zu füllen. Bedient haben sie sich bei den […]

    Antworten
  • […] Angenommen der Rentner hat während seines Berufslebens über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen. Blöd, für die zahlt er auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – und zwar den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das macht einschließlich Zusatzbeitrag weit über 18 Prozent aus. […]

    Antworten
  • […] Angenommen der Rentner hat während seines Berufslebens über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen. Blöd, für die zahlt er auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – und zwar den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das macht einschließlich Zusatzbeitrag weit über 18 Prozent aus. […]

    Antworten

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