Staat erleichtert Rentner um 830 Millionen Euro

Finanzen

Werbung

Bis wann ist Steuererklärung abzugeben?

Rentner, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Mai des Folgejahrs beim Finanzamt abgeben. Wer länger braucht, sollte dem Finanzamt eine plausible Erklärung liefern (Arbeitsüberlastung, Krankheit, fehlende Steuerbelege). Eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September des Folgejahres ist damit in der Regel kein Problem. Bundestag und Bundesrat haben allerdings im Juli 2016 ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet. Künftig müssen Steuerzahler ihre Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2018 erst bis spätestens 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wer dann zu spät kommt, zahlt Strafe.

Die „Berliner Morgenpost“ hat am 20. März Ruheständlern einige Frage zur Renten beantwortet. Die Antworten dürften auch andere Rentner interessieren. Untere anderem ging es dabei um das Thema Steuererklärung, Tod des Partners und Wahl der Steuerklasse. Hier ein Beispiel:

Ich bin alleinstehend und zum 1. Januar 2016 in Rente gegangen. Ich erhalte monatlich eine Rente von rund 1900 Euro. Muss ich eine Steuererklärung machen?

Da Sie im vergangenen Jahr dem Arbeitsleben den Rücken gekehrt haben, müssen Sie 72 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente steuerlich veranschlagen. In Ihrem Fall wären das ca. 16.400 Euro im Jahr. Davon können Sie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abziehen. Da Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von rund 16.300 Euro den Grundfreibetrag von 8652 Euro übersteigt, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung einreichen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Sie auch verpflichtet sind, Steuern zu zahlen. Schließlich können Sie das Finanzamt an einer Reihe von Ausgaben etwa für Medikamente, Kuren oder Pflege beteiligen. Nur wenn nach Abzug der Ausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 8652 Euro übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • „Mit der einen Hand gibt der Staat, mit der anderen nimmt er.“
    Das ist nicht ganz das, was geschieht.
    Mit der einen Hand verteilt er Geld aus der Rentenkasse der Beschäftigten und mit der anderen kassiert er es von den Rentnern als Steueraufkommen und für den Gesundheitsfonds.
    Das ist zwar nicht so ‚griffig‘ ausgedrückt, sollte aber immer im Hinterkopf bleiben.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang Domeier

    Antworten
  • Warum werden Renten eigentlich zunehmend besteuert? Wie ist das jetzt gültige Alterseinkünftegesetz zustande gekommen? Mit allen Mitteln sollte die gesetzl. Rente so gering werden, dass immer mehr Menschen gezwungen werden sollten, privat vorsorgen zu müssen. Nicht nur mit der Teilprivatisierung über die Riesterrente und den damit einehrgehenden rentenkürzenden Faktoren, sondern eben auch mit der Besteuerung niedriger Renten:
    Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch „Macht Geld Politik“ im STERN vom 13.11.14:
    . . . „Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
    Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte „Reform der Reform“. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
    „Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: „Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
    Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz http://altersarmut-per-gesetz.de/ in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung statt findet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.“ Der AWD-Chef frohlockte: „Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.“
    Da passte es doch, dass ein Staatsanwalt sich gegenüber Rentnern als Pensionär benachteiligt fühlte und für sich Vorteile herausholen wollte. Der Beschwerdeführer war ein Leitender Oberstaatsanwalt der jahrelang beim Finanzgericht Münster Einsprüche eingelegt hatte. Das Finanzgericht Münster ist zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. In seinem denkwürdigen Urteil (Frechheit: steuerrechtsimmanente Betrachtungsweise, RZ 176) schreibt das BVerfG falsch ab und ignoriert den Inhalt von zwei gerichtseigenen Quellen. Es werden Rentenhöhen zugrunde gelegt, die es nicht gibt und nicht geben kann, ebenso Ruhestandsgehälter so gering, die es auch nicht gibt. Das stört das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So zitiert das Gericht angeblich aus einer Bundestagsdrucksache. Nur, da steht drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Die vom BVerfG angegeben Pensionen sind auch teilweise falsch und die zu versteuernden Zusatzeinkommen ebenso.
    Das hat aber wohl niemanden gestört. Auch nicht die Sachverständigenkommission. Aber das alles ist hier genau aufgeschlüsselt: https://altersarmut-per-gesetz.de/

    Antworten
  • […] 2016 stiegen die Renten deutlich, im Juli 201 werden sie noch einmal um 3,59 Prozent im Osten und 1,…. Wer seit 2005 eine gesetzliche Rentenversicherung bezieht, muss sich möglicherweise versteuern […]

    Antworten
  • […] Staat erleichtert Rentner um 625 Millionen Euro […]

    Antworten
  • […] aber nicht an. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig„, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, […]

    Antworten
  • […] er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – ja und seit neuestem auch noch ein […]

    Antworten
  • […] aber nicht an. “Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig“, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü