Wehe, wenn die heile Rentenwelt zerbricht

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Die gesetzliche Rentenversicherung steht auf tönernen Füßen und wird ohne Reformen nicht überleben. Eigentlich müsste das jeder begreifen. Politiker gaukeln uns vor, dass das „bekloppt“ ist. Sind nicht eher sie bekloppt, weil sie die Wahrheit verschleiern?

Wenn wir länger leben, weniger Kinder in die Welt setzen, werden wir auch mit weniger Rente auskommen und länger arbeiten müssen. An dieser Logik kommt keiner vorbei. Wehe, wenn die vermeintlich heile Rentenwelt zerbricht.

Rente ist eine Umlageverfahren

Eins und eins ist zwei oder drei minus eins oder vier geteilt durch zwei – das gilt auch für die gesetzliche Rente, die als Umlageverfahren von den Beiträgen der aktiven Erwerbsbevölkerung gespeist wird. Die Verhältnisse zwischen Beitragszahlern und -empfänger ändert sich und damit muss sich auch die gesetzliche Rente anpassen. Einige Politiker gaukeln uns vor, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. „Nur einmal hatte Berlin den Mut und die Kraft aufgebracht, den Menschen die Wahrheit über den Zustand der Alterssicherungssysteme zu offenbaren und Anpassungen am Umlageverfahren vorzunehmen: Die Beiträge wurden gedeckelt, das Rentenniveau nach unten geschleust und das Renteneintrittsalter auf bis zu 67 Jahre erhöht“, erinnert Stephan Lorz von der „Börsenzeitung“. Und, was waren die Folgen? Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde abgestraft. Die Wähler wollten die Wahrheit nicht hören. Zugegeben, was Schröder einführte, war nicht alles toll, aber der Ansatz stimmte. Die SPD drehte die Reformen wieder zurück, ohne Rücksicht auf die nachkommenden Generationen.

Wie funktioniert das Umlageverfahren – ein Erklär-Video

Anhebung des Renteneintrittsalters

Und noch immer ist es so, dass angeklagt wird, wer die Wahrheit sagt. So geht es zurzeit der Deutschen Bundesbank, die in ihrem Monatsbericht hochrechnete, dass „eine schrittweise Anhebung (des Renteneintrittsalters) auf etwa 69 Jahre bis zum Jahr 2060“ notwendig wäre. Und trotz dieses Schritts „stiege der Beitragssatz aber wohl auf eine Größenordnung von 24 Prozent, und das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ginge auf eine Größenordnung von rund 44 Prozent zurück“. Das heißt, selbst das wird langfristig nicht reichen, um die Rente zu stabilisieren. Die Dänen haben das schon längst begriffen und lassen das Renteneintrittsalter bis 2022 auf 67 Jahre steigen, ab 2030 dann auf 68 Jahre, ab 2035 auf 69 Jahre – und dann ab 2060 alle fünf Jahre um ein weiteres Jahr, sodass unsere nördlichen Nachbarn dann ab 2100 erst mit 77 Jahren in Rente gehen.

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Bei der Rente alles in Butter?

Aber das alles liegt ja weit in der Zukunft, deswegen ist es populär und wählerwirksam, den Leuten vorzugaukeln, alles wäre bei der Rente in Butter. „Schließlich könne es doch nicht sein, dass die Menschen immer länger leben, damit auch immer länger Rente beziehen, die Zeit ihres Erwerbslebens aber zementiert und jede Debatte darüber tabuisiert wird“, kritisiert Lorz.

Obwohl Andrea Nahles „erst“ im Juni 1970 geboren ist und damit 46 Jahre alt, macht sie Klientelpolitik für die Alten. Denn ausbaden werden ihre Politik die Jungen müssen. So schön es ist, dass die Lebenserwartung steigt, so zwingend ist es, dass Rentenpolitiker – und die Gesellschaft – sich darauf einstellen. Je länger Ruheständler ihr Altersgeld beziehen, desto mehr müssen sie in den aktiven Jahren vorgesorgt haben oder desto mehr künftige Beitragszahler müssen sie in die Welt gesetzt haben.

Nahles‘ Rechnung geht nicht auf

Wir alle werden erleben, dass Nahles‘ Rechnung nicht aufgeht, weil eins und eins eben nicht drei ist. Wahrscheinlich wird heimlich am System geschraubt, so dass für die Rentner unterm Strich weniger übrig bleibt, gleichzeitig werden die Beiträge steigen und zusätzlich wird der Bundeszuschuss zur Rente steigen. Schon heute überweist der Bund annähern 87 Milliarden Euro an die Rentenkasse, 2017 werden es dann mehr als 91 Milliarden Euro sein und schon in wenigen Jahren ist die 100-Milliarden-Euro-Marke geknackt. Nicht weiter schlimm, oder? Nun, das Geld, das an die Rentenkasse geht, fehlt anderswo – in der Bildung, bei der Infrastruktur oder der Verteidigung. Das ist ein schleichender Prozess, der erst dem auffällt, der Deutschland beispielsweise mal mit Skandinavien vergleicht.

Andrea Nahles weiß um die Brisanz des Themas und hat für Oktober Arbeitgeber, Gewerkschaften und Sozialverbände zu einem Treffen eingeladen – wichtigestes Thema „die gesetzlichen Rente“.

Also, es bleibt spannend. Insofern war das sicher nicht der letzte Beitrag zu dem Thema.

Schon in etwa 25 Jahren wird es mehr Nettoempfänger als Nettozahler geben, weil die Bevölkerung altert. Das hat das Prognos-Institut ermittelt im Auftrag der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Das trifft vor allem die Rentenkasse. Prognos zufolge ist derzeit die Gruppe der Nettozahler mit 56 Prozent noch in der Mehrheit. Doch ab 2020 gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer verstärkt in Rente. Gleichzeitig wachsen immer weniger Junge in die mittlere Altersgruppe nach. Im Jahr 2040 gehören laut der Studie folglich nur noch 49 Prozent der Bevölkerung zu den Nettozahlern. Dann stehen laut der Erhebung 38,2 Millionen Nettozahler 41 Millionen Nettoempfängern gegenüber – derzeit sind es noch mehr Zahler. Je nach dem sich die Bevölkerung entwickelt, droht 2040 Bund, Ländern, Kommunen und Sozialkassen ein Finanzdefizit in zwei- bis dreistelliger Milliardenhöhe. Würde es keine höheren Beitragssätze und Steuern geben als heute, ergäbe sich durch die demografische Entwicklung beim Defizit der Haushalte demnach ein Wert von 144 Milliarden Euro im Jahr 2040. Allein zur Finanzierung der gesetzlichen Rente fehlten dann 83 Milliarden Euro. Würden die Sozialbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aber von derzeit knapp 40 auf knapp 50 Prozent im Jahr 2040 steigen, hätten die öffentlichen Haushalte nur ein Minus von 24 Milliarden Euro. Dies würde aber eine entsprechende Mehrbelastung der privaten Haushalte und Unternehmen bedeuten. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hatte angekündigt, im November ein Konzept für die Rente vorzulegen, in dem auch eine „Haltelinie“ fürs sinkende Rentenniveau definiert sein soll

Weiterführende Links:


… und dazu passende Tweets

Ökonomen halten die Rente mit 69 für unausweichlich – auch wenn Sigmar #Gabriel widerspricht. https://t.co/vte4tRK5yy

— DER SPIEGEL (@derspiegel) August 18, 2016

Ruhestand: Selbst Rente mit 69 kann den Sozialstaat nicht retten https://t.co/PZnPJ8oyD5 pic.twitter.com/UexynCN5Wt

— WELT (@welt) August 18, 2016

Sigmar Gabriel hält die Rente mit 69 für eine "bekloppte Idee". https://t.co/6tv7nL07gB

— SPIEGEL Politik (@SPIEGEL_Politik) August 16, 2016

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16 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Otto Bronnert
    19. August 2016 12:14

    Es wird nicht wahrer, wenn man den von einschlägiger Seite Begründungszusammenhang bei der Rente nachplappert. Im Übrigen ohne Sinn und Verstand. Denn diese einschlägigen Kreise sind daran interessiert, dass es in dem System so weitergeht.
    Grandiose Lügen:
    Die demografische Entwicklung sei schuld. Mal abgesehen davon, dass eine Prognose, die alle sonstigen Parameter gleich setzt, so als würde sich nichts sonst verändern, Kaffeesatzleserei ist und mit Seriöser Wissenschaft nichts zu tun hat. Die demografische Entwicklung ist in diesem Kontext vernachlässigbar. Zumal der Produktivitätsfortschritt der entsscheidende Faktor darstellt. Wenn in den letzten 20 Jahren die Arbeitgeberseite diese Steigerung nicht allein „eingesackt“ hätte, gäbe es nicht diese Zuspitzung.
    Ein weiterer Punkt ist die Beitragsbemessungsgrenze, mit der sich gut verdienende abhängig Berschäftigte aus der Solidarität rausschleichen können.
    Die versicherungsfremden Leistungen -zuletzt die Mütterrente- für die nicht annähernd Mittel aus Steuergeldern in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Seit 1957, dem Jahr der Einführung dieses Umlagesystems wurden mehr als 700 MRD € zu wenig bezahlt.
    Jetzt dürfen sich die Arbeitgeber ebenfalls partiell aus der paritätischen Beitragseinzahlung verabschieden.
    So wird ein Teil der abhängig Beschäftigten allein gelassen und zusätzlich allgemeine Aufgaben wie die Mütterrente ohne Ausgleich belastet.
    Die Deutsche „Einheit“ wurde von Bimbeskohl aus der Rentenversicherung bezahlt OHNE AUSGLEICH!!!
    Dabei machen es uns die Österreicher mal wieder vor wie es geht:
    Dort müssen alle Erwerbseinkommensbezieher ohne Beitragsbemessungsgrenze (also auch Bundestagsabgeordnete) einzahlen -wesentlich weniger wie bei uns- und schon können ausreichende! Renten ausgezahlt werden. Bei Mio-Einkommen könnten die Rentenhöhen abgeflacht werden.
    Das darf hier natürlich nicht passieren. Da sitzen diverse Lobbyistengruppen vor. MdBs einzubeziehen hätte übrigens den „Charme“, dass die die finanzielle Wegelagerei in der Rentenversicherung unterlassen. Wer betroffen ist, nagt nicht an seiner Altersversorgung.
    Am Ende ist dieses Forum von einschlägiger Seite ins Leben gerufen worden und versucht so – wie die neue soziale Marktwirtschaft- wie ein Wolf im Schafspelz Überzeugungen zu vertreten, die nur nachteilig sein können.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    19. August 2016 13:52

    Klingt ja alles ziemlich pauschal.

    Antworten
  • Die Bundesbank ist eine Institution von Beamten die vom Steuerzahler bezahlt werden. Es ist Aufgabe der Politik sozialverträgliche Entscheidungen zu treffen. Offensichtlich ist die Politik in Deutschland viel unfähiger als in anderen Ländern wie Österreich oder der Schweiz. Das Thema Altersversorgung eignet sich hervorragend für eine Volksbefragung. e Frage:“ Sollen alle berufstätigen Bürger Beiträge für die Rentenversicherung leisten?“ In der Schweiz hat sich die Mehrheit der Bürger für eine Beitragspflicht für alle Staatsbürger entschieden.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      20. August 2016 10:02

      Dass es zwischen Renten und Pension so einen himmelschreienden Unterschied gibt, ist eigentlich nicht länger hinzunehmen.

      Antworten
  • Herr Achatz, das ist nicht pauschal, nur sehr kurz gefasst aber nachweisbar stimmt es.
    In meinen anderen Kommentaren hatte ich schon versucht mit entsprechenden Nachweisen zu erklären, warum die Demografie nicht das Problem ist. Aus mehr Kinder werden nicht auch Einzahler und woher sollen auch mehr gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze kommen? Aus mehr Kinder werden noch mehr Alte. Es kommt auf die Verteilung des Erwirtschafteten an, denn immer muss die arbeitende Generation die nichtarbeitende finanzieren.
    Warum der Bundeszuschuss kein Zuschuss ist und warum der Bund verpflichtet ist, diese Ersatzleistungen an die GRV zu zahlen und dass diese Erstattungen seit 1957 in keinem Jahr alle die Entnahmen für beitragsfremde, allegemeinstaatliche versicherungsfremde Leistungen aus den Rentenbeiträgen vollständig zurück bezahlt hat (§213 SGB VI)

    Falls Sie Zeit haben, einfach alle Zeitreihen der DRV lesen, auch die jährlichen Hefte Rentenversicherung in Zahlen und und und.
    Das hat u.a. Herr Teufel schon akribisch getan: http://adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015
    Das können Sie gern nachrechnen.
    https://www.youtube.com/watch?v=8mGC0bjyXSY

    Die GRV ist die sicherste Altersversorgung überhaupt, denn es wird heute gleich verteilt was rein kommt und das kann morgen keiner am Finanzmarkt verspekulieren und ist damit auch nicht dem Wirtschaftskreislauf entzogen. Allerdings müssen alle Einkommen einzahlen, woie in anderen Ländern auch. Damit sich auch endlich alle an allen gesamtegsellschaftlichen, rentenfremden Aufgaben beteiligen, weshalb der Bundeszuschuss ja gezahlt wird, nur eben jedes Jahr mangelhaft.

    Wenn einem System permanent Mittel entzogen werden, sowohl über versicherungsfremde Leistungen, als auch durch direkten Zugriff des Finanzministers, sollte man sich nicht wundern, wenn das System in finanziellen Schwierigkeiten ist. Und dann ist da noch die Sache mit der Produktivität. Aber das ist sicher für Bundesbanker eine Stufe zu hoch.

    Die Bundesbank hat sich da völlig rauszuhalten (sind selbst auch nicht betroffen), es sind reine Arbeitgeberinteressen die vertreten werden, auch um jeden Preis die Leute in private Versicherungsprodukte zu zwingen.

    Recht haben Sie, Nahles Plan geht ganz sicher nicht auf, denn sie beseitgt nicht die ursächlichen Probleme der GRV, sondern packt ein schlampiges Gesetz auf das andere. Auch Betriebsrenten können das Problem nicht lösen, im Gegenteil, da damit die GRV noch weiter geschwächt wird, ist es Teil des Problems.

    Und den Bundeszuschuss damit zu verbinden, dass dieses Geld dann für Bildung, Straßen u.s.w. fehlt, ist nun wirklich ausgemachter Unfug.
    Lassen Sie sich eine alle Ausgaben bilanzierende Buchhaltung von den Verwaltern der gesetzl. Rentenbeiträge vorlegen. Dann rechnen Sie alles beitragsfremden, allgemeinstaaltlichen Aufgaben raus und schon muss kein Bundeszuschuss mehr an die GRV geleistet werden.
    Die Ausgaben der Rentenversicherung sind nicht gleich Ausgaben für Renten.

    Die immer wieder propagierte zusätzliche private Altersvorsorge entspricht einer Rentenbeitragserhöhung für die Arbeitnehmer außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, zu Gunsten der Versicherungslobby, mit enormen Risiken. Die Misserfolge der privaten Altersvorsorge kann man sowohl aus der Vergangenheit als auch in der Gegenwart begutachten. In Krisen- und Ausnahmezeiten gehen sie ersatzlos verloren. Das war so nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, bei Inflation und bei Weltwirtschaftskrisen.
    Rente geht nur im Umlageverfahren.
    Auch eine „private Finanzierung“ ändert nichts daran, dass das, was an Renten ausbezahlt wird, von der gerade arbeitenden Generation zu erwirtschaften ist. Deshalb ist auch das Gerede von der ach so sicheren „privaten“ Rente Augenwischerei. An solchen Modellen verdienen die Versicherungen, sonst niemand.

    Wenn alle einzahlen dann haben ja auch alle Ansprüche – ja klar haben alle die einzahlen auch Ansprüche, aber wo ist das Problem? Dann würden sich auch endlich alle an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligen, was jetzt zu einem Großteil nur die gesetzl. Rentenversicherten müssen! Solange unser Zweiklassensystem nicht schnellst möglich in eine gesetzl. Rentenversicherung umgewandelt wird, die alle Einkommen zur Finanzierung heranzieht, ist weiterer Unfrieden programmiert. Denn demografische und sonstige Entwicklungen gehen offensichtlich an Beamten, anders berufständisch Versicherten, Selbständige und Politiker vorbei. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen entscheiden nur Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb besser stellt, in dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts?
    . . . Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben. Es bedarf einer Erwerbstätigen, bezw. Bürgerversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt. Wäre der Riester-Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der gRV und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Einkommen gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen wären? Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

    Antworten
  • Im Übrigen: Die 100 Milliarden Bundeszuschuss für die Ausgaben der Rentenversicherung: Das sind doch Peanuts gegen das, was wir alle für die Banken aufbringen mussten und noch aufbringen werden.

    Versicherunsgfremde Leistungen sind durch den Bundeszuschuss zu erstatten: §213 SGB VI. Der damalige Vermögensstand 1957 der GRV von 14,5 Mrd. DM wurde von Adenauer einkassiert (Bundesdrucksache 1659/1955) mit den Worten: Der Staat muss sowieso einen Bundeszuschuss leisten, sollten die Beiträge einmal nicht für die Ausszahlungen reichen, aber Kinder kriegen die Leute ja immer. Dass es aber durch Automatisierung immer weniger versicherungspflichtige Arbeitsplätze geben wird und gerade Einkommensstarke sich nicht mit an allgemeinsstaatlichen Aufgaben beteiligen und sich kraft eigener Befugnis aus der Solidarität ausgeklinkt haben, hat er völlig außer acht gelassen. Er brauchte das Geld und alle folgenden Finanzminister auch, um viele wichtige allgemeinstaaliche Aufgaben intransparent zu finanzieren, aber eben versicherungsfremd sind. So bezahlen seit dem allein die gesetzlich Sozialversicherten einen Großteil vieler wichtiger staatlicher Aufgaben: (Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
    Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
    Renten für Aussiedler
    Ausgleich von NS-Unrecht
    Ausgleich von SED-Unrecht.
    Kinder Betreuungsgeld
    Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborene Frauen, Waisenrenten)
    Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten,
    Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft)
    Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
    Transfer in die neuen Bundesländer
    Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage
    Vorgezogene Renten (z. B. bei Altersteilzeit)
    Mindestrenten
    Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei Versicherungsjahre
    Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen
    Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) tragen die Rentner selbst)
    Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
    Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65. bzw. 67. Lebensjahren abweichen
    Durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist
    (Knappschaftszuschüsse, DDR-Zusatzversorgung)
    Bundesmittel für die Demografische Last
    Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund
    Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (Reha, Berufsförderung)
    Anteilige Verwaltungskosten für versicherungsfremde Leistungen, ganz neu die Mütterrente) s. auch Ulrich Reinecke/DRV, Prof. Winfried Schmähl, Klaus J. Klumpers-Die Enteignng der Altersrentner,
    etc.
    „Lohnnebenkosten könnten um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte sinken
    Die Größenordnung der als versicherungsfremd angesehenen Leistungen beziffert Schmähl für 1995 im Gesamtvolumen auf 135 Mrd. DM. Andere Schätzungen, z.B. die vom Institut für Wirtschaftsforschung oder vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger gelangen zu einem ähnlichen Volumen. Schmähl kommt zu dem Ergebnis, „dass die lohnbezogenen Beitragssätze in der Sozialversicherung bei vorsichtiger Kalkulation mindestens um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte niedriger sein könnten“ (Schmähl, S. 614), wenn die Beiträge (sozial-) versicherungsbezogen verwendet würden.
    http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/0506/wissen/analysen/2003/2003_01_24.pdf
    Prof. Dr. Winfried Schmähl, 1984 – 2000: Mitglied des Sozialbeirats für die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung der Bundesregierung, ab Juli 1986 dessen Vorsitzender“

    Antworten
    • Helmut Achatz
      20. August 2016 10:01

      suuper! vielen Dank für den Kommentar, der mal wieder verdeutlicht, wie sehr doch die Rente zum Spielball der Politik geworden ist.

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