Rente mit 63 – und was dann?

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Rente mit 63 – und was dann? Mittlerweile trudeln die Erfahrungen über die Folgen der Rente mit 63 ein. Die Diskussion um die Rente mit 63 ist entbrannt.

Hier ein kleine Sammlung der Reaktionen in der Presse: So schreibt die „Hannoversche Allgemeine“, dass „die Rente mit 63 in Niedersachsen stark nachgefragt wird“. Seit der Einführung vor genau einem Jahr haben der Zeitung zufolge in Niedersachsen und Bremen rund 21 000 Menschen einen entsprechenden Antrag gestellt.

Rente mit 63 – und was dann?

Die „Welt“ schreibt, „die Reaktionen fallen dabei unterschiedlich aus: Ein Viertel der Betriebe versucht, die älteren Angestellten durch Angebote wie flexiblere Arbeitszeiten, Lohnerhöhungen oder Prämien zu halten“. Andere, „etwa die Hälfte plant einen Ersatz durch Neueinstellungen, fast ein Drittel strukturiert intern um“, so die „Welt“. Dabei scheinen „Betriebe, die schon zuvor mit Fachkräfteengpässen zu kämpfen hatten, die Mitarbeiter eher zum Bleiben zu bewegen“.

Die „Berliner Zeitung“ meint, „dass die Falschen von der Rente mit 63 profitieren“. Sie verweist dabei auf eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das zeige, „dass nicht unbedingt Beschäftigte mit körperlich besonders belastenden Tätigkeiten oder geringen Einkommen zu den Nutznießern zählen“. Die Frührente erfreue sich insbesondere in der Öffentlichen Verwaltung großer Beliebtheit. „Knapp ein Drittel der Verwaltungen gab in einer IAB-Umfrage an, dass Mitarbeiter die Rente mit 63 beantragt hätten oder dies in den kommenden  drei Jahren tun werden. In Durchschnitt aller Branchen trifft dies nur auf 11,4 Prozent der Betriebe  zu.“ Der Trend zu einer längeren Lebensarbeitszeit werde damit unterlaufen – schlecht für Unternehmen mit Fachkräften. „Überdurchschnittlich häufig nutzen nämlich Facharbeiter und Akademiker die abschlagsfreie Frührente, drei Viertel der Antragsteller sind Männer.“

Keine Rente mit 63 für Akademiker

Heike Jahberg vom „Tagesspiegel“ findet die Rente mit 63 ungerecht. Denn, „viele der Menschen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen und deshalb in den zurückliegenden zwölf Monaten die Rente mit 63 beantragt haben, könnten eigentlich bis zum regulären Ende arbeiten. Dass Verwaltungsangestellte oder Akademiker mit 63 in Rente gehen, liegt weniger an ihren harten Jobs, sondern daran, dass sie es können“. Wobei sie mit den Akademikern eher daneben liegt. Da ihr Studium nicht anerkannt wird, fehlen ihnen im besten Fall vier, meist jedoch mehr Jahren. Damit kommen sie per se nicht in den Genuss der Rente mit 63.

 

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Ich gehe ab 1.11.2016 mit 63 in Rente,arbeite aber weiter auf 450.-€ Basis, in der gleichen Firma..Ich musste zum 31.10 .16 kündigen.Zählt die Zeit ab November nahtlos weiter als Betriebszugehörigkrit?

    Antworten
  • Helmut Achatz
    25. September 2016 19:10

    Wenn das Beschäftigungsverhältnis zum 31. Oktober endet, endet meiner Meinung nach auch das bisherige Beschäftigungsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, das gilt insbesondere für Jubiläumszuwendungen. Mit dem 1. November beginnt ein neues Beschäftigungsverhältnis. Natürlich gehören 450-Euor-Kräfte zum Betrieb und können beispielsweise auch an der Betriebsratswahl teilnehmen sowie selbst gewählt werden. Ansonsten gelten natürlich für 450-Euro-Kräfte andere Regeln. So sind 450-Euro-Kräfte von der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber zahlt geringe Beiträge an die Rentenversicherung und Krankenversicherung pauschaliert. Also kurz, gesagt: Betriebszugehörigkeit ja, aber nicht nahtlos, sondern es ist eine neue Betriebszugehörigkeit.

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Helmut Achatz

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